AGB für SANUSAPP 3.0 (Smartphone)

Datenschutzbestimmungen der SANUSAPP 3.0 (Smartphone)

AGB für die Nutzung von Gutscheinen und Voucher Wallet

Kooperationsvertrag & Nutzungsbedingungen (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für NON-PROFIT-Unternehmen SPONSORSHIP

AGB Marketplace (B2B)

Allgemeine Member-Vertragspartnerbedingungen

Verhaltenskodex für Empfehlungsgeber (Member)

Datenschutzbestimmungen für Empfehlungsgeber (Member)

AGB für SANUSAPP 3.0 (Smartphone)

Um die SANUSAPP 3.0 zu nutzen, musst du unseren Nutzungsbedingungen zustimmen. Bitte lies sie sorgfältig durch, bevor du zustimmst. Die Zustimmungsmöglichkeit erscheint dir, nachdem du die App auf deinem Smartphone öffnest und beabsichtigst, dich einzuloggen.

Diese folgenden Nutzungsbedingungen wurden in deutscher Sprache erstellt. Die Übersetzung in andere Sprachen erfolgt automatisiert durch das Übersetzungstool eines Drittanbieters (sowie sämtliche Übersetzungen anderer Dokumente und Informationen). Es handelt sich also lediglich um einen Service, den wir zur Verfügung stellen und der möglicherweise die Informationen der deutschen Originalfassung nicht exakt wiedergibt. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung dieser Nutzungsbedingungen maßgeblich. Sämtliche Änderungen zu diesen Bedingungen und sämtliche Informationen zu Änderungen werden in deutscher Sprache vorgelegt. Alleinig die deutsche Originalversion trägt rechtliche Gültigkeit.

Es ist dir nicht gestattet, die App, Teile der App oder unsere Marken in irgendeiner Weise zu kopieren oder zu verändern. Du darfst nicht versuchen, den Quellcode der App zu extrahieren, und du solltest auch nicht versuchen, die App in andere Sprachen zu übersetzen oder abgeleitete Versionen zu erstellen. Die App selbst und alle damit verbundenen Marken, Urheberrechte, Datenbankrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte gehören weiterhin der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG.

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG setzt sich dafür ein, dass die App so nützlich und effizient wie möglich ist. Aus diesem Grund behalten wir uns das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen Änderungen an der App vorzunehmen oder für ihre Dienste Gebühren zu erheben. Wir werden dir niemals Gebühren für die App oder ihre Dienste in Rechnung stellen, ohne dir genau zu erklären, wofür du bezahlst.

Die SANUSAPP 3.0-App speichert und verarbeitet personenbezogene Daten, die du uns zur Verfügung gestellt hast, um unseren Dienst bereitzustellen. Es liegt in deiner Verantwortung, dein Smartphone und den Zugriff auf die App sicher zu halten. Wir empfehlen dir daher, dein Smartphone nicht zu jailbreaken oder zu rooten, d. h. die vom offiziellen Betriebssystem deines Geräts auferlegten Softwarebeschränkungen und -einschränkungen aufzuheben. Dies könnte dein Smartphone anfällig für Malware/Viren/Schadprogramme machen, die Sicherheitsfunktionen deines Smartphones beeinträchtigen und dazu führen, dass die SANUSAPP 3.0-App nicht mehr richtig oder gar nicht mehr funktioniert.

Die App nutzt Dienste von Drittanbietern, die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt geben. Wie folgt findest du die Links zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von der App genutzten Drittanbieterdienste: 

  • Google Play-Dienste
  • App Store-Dienste

Du solltest dir bewusst sein, dass die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG für gewisse Dinge keine Verantwortung übernimmt. Bestimmte Funktionen der App setzen voraus, dass eine aktive Internetverbindung besteht. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG kann jedoch keine Verantwortung dafür übernehmen, dass die App nicht voll funktionsfähig ist, wenn du keinen Zugang zu Wi-Fi hast und dein Datenvolumen aufgebraucht ist. Wenn du die App außerhalb eines Gebietes mit Wi-Fi nutzt, solltest du daran denken, dass die Bedingungen des Vertrages mit deinem Mobilfunkanbieter weiterhin gelten. Daher kann es sein, dass dir dein Mobilfunkanbieter die Datenkosten für die Dauer der Verbindung beim Zugriff auf die App oder andere Gebühren von Dritten in Rechnung stellt. Mit der Nutzung der App übernimmst du die Verantwortung für solche Gebühren, einschließlich Roaming-Gebühren, wenn du die App außerhalb deines Heimatgebiets (d. h. deiner Region oder deines Landes) nutzt, ohne das Daten-Roaming zu deaktivieren.

Wenn du nicht der Rechnungszahler für das Gerät bist, auf dem du die App nutzt, beachte bitte, dass wir davon ausgehen, dass du die Erlaubnis des Rechnungszahlers für die Nutzung der App erhalten hast. Ebenso kann die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG nicht immer die Verantwortung für die Art und Weise übernehmen, wie du die App nutzt, d.h. du musst sicherstellen, dass dein Gerät aufgeladen ist bzw. bleibt - wenn der Akku leer ist und du es nicht mehr einschalten kannst, um den Service zu nutzen, kann die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG keine Verantwortung übernehmen.

In Bezug auf die Verantwortung von der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG für deine Nutzung der App ist es wichtig, dass du bei der Nutzung der App bedenkst, dass wir uns zwar bemühen, die App jederzeit auf dem neuesten Stand und korrekt zu halten, dass wir uns aber auf Dritte verlassen, die uns Informationen zur Verfügung stellen, damit wir sie dir zur Verfügung stellen können. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die du erleidest, wenn du dich vollständig auf diese Funktionalität der App verlässt.

Es kann sein, dass wir die App irgendwann aktualisieren möchten. Die App ist derzeit auf Android und iOS verfügbar - die Anforderungen für das jeweilige System (und für zusätzliche Systeme und bestimmte Funktionen, die wir beschließen, zwecks Verfügbarkeit der App zu erweitern) können sich ändern, und du musst die Updates herunterladen, wenn du die App weiterhin nutzen möchtest. Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG verspricht nicht, dass sie die App immer so aktualisiert, dass sie für dich relevant ist und/oder mit der Android- oder iOS-Version funktioniert, die du auf deinem Gerät installiert hast. Du verpflichtest dich jedoch, Aktualisierungen der App immer zu akzeptieren, wenn sie dir angeboten werden. Wir können auch die Bereitstellung der App einstellen und können die Nutzung der App jederzeit beenden, ohne dich darüber zu informieren. Sofern wir dir nichts anderes mitteilen, enden bei einer Beendigung (a) die dir in diesen Bedingungen gewährten Rechte und Lizenzen; (b) du musst die Nutzung der App einstellen und sie (falls erforderlich) von deinem Gerät löschen.

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wir empfehlen dir daher, diese Seite in regelmäßigen Abständen auf Änderungen zu überprüfen. Wir werden dich über alle Änderungen informieren, indem wir die neuen Geschäftsbedingungen auf dieser Seite veröffentlichen. Diese Bedingungen sind ab dem Download der Version 1 gültig.

Kontaktiere uns

Wenn du Fragen oder Anregungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast, zögere nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren.

Datenschutzbestimmungen der SANUSAPP 3.0 (Smartphone)

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG hat die SANUSAPP 3.0 App als Freemium App entwickelt. Dieser Service wird von SANUSLIFE ADMINISTRATION AG kostenlos zur Verfügung gestellt und ist für die Standardnutzung gedacht. Für mehr Services kannst du dich mit folgenden Kontoplänen upgraden.

Diese Seite dient dazu, Besucher über unsere Richtlinien bezüglich der Sammlung, Verwendung und Offenlegung von persönlichen Informationen zu informieren, falls sich jemand für die Nutzung unseres Dienstes entscheidet.

Wenn du dich entscheidest, unseren Service zu nutzen, stimmst du der Sammlung und Nutzung von Informationen in Bezug auf diese Richtlinie zu. Die von uns gesammelten persönlichen Daten werden für die Bereitstellung und Verbesserung des Dienstes verwendet. Wir werden deine Daten nur wie in dieser Datenschutzrichtlinie beschrieben verwenden oder weitergeben. Die in dieser Datenschutzrichtlinie verwendeten Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter SANUSAPP 3.0 einsehbar sind, sofern in dieser Datenschutzrichtlinie nicht anders definiert.

Sammlung und Nutzung von Informationen

Um dir die Nutzung unseres Dienstes zu erleichtern, bitten wir dich unter Umständen, uns bestimmte personenbezogene Daten mitzuteilen. Die von uns angeforderten Informationen werden von uns gespeichert und wie in dieser Datenschutzrichtlinie beschrieben verwendet. Die App nutzt Dienste von Drittanbietern, die möglicherweise Informationen sammeln, mit denen du identifiziert werden kannst. Wie folgt findest du die Links zu den Datenschutzrichtlinien von Drittanbietern, die von der App genutzt werden:

  • Google Play-Dienste
  • App Store-Dienste
     

Login-Daten

Wir möchten dich darüber informieren, dass wir bei jeder Nutzung unseres Dienstes im Falle eines Fehlers in der App Daten und Informationen (über Produkte von Drittanbietern) auf deinem Smartphone erfassen, die als Protokolldaten bezeichnet werden. Diese Protokolldaten können Informationen wie die Internetprotokolladresse ("IP") deines Geräts, den Gerätenamen, die Version des Betriebssystems, die Konfiguration der App bei der Nutzung unseres Dienstes, die Uhrzeit und das Datum deiner Nutzung des Dienstes und andere Statistiken enthalten.

Cookies

Cookies sind Dateien mit einer kleinen Menge an Daten, die üblicherweise als anonyme eindeutige Identifikatoren verwendet werden. Sie werden von den Websites, die du besuchst, an deinen Browser gesendet und im internen Speicher deines Geräts gespeichert. Dieser Dienst verwendet diese "Cookies" nicht ausdrücklich. Die App kann jedoch Code und Bibliotheken von Drittanbietern verwenden, die "Cookies" nutzen, um Informationen zu sammeln und ihre Dienste zu verbessern. Du hast die Möglichkeit, diese Cookies entweder zu akzeptieren oder abzulehnen und zu erfahren, wann ein Cookie an dein Gerät gesendet wird. Wenn du dich entscheidest, unsere Cookies abzulehnen, kannst du möglicherweise einige Teile dieses Dienstes nicht nutzen.

Dienstleister

Wir können aus den folgenden Gründen Drittunternehmen und Einzelpersonen beschäftigen:

  • Um unseren Service zu erleichtern;
  • zur Bereitstellung des Dienstes in unserem Namen;
  • zur Erbringung von dienstbezogenen Dienstleistungen; oder
  • um uns bei der Analyse der Nutzung unseres Dienstes zu unterstützen.
     

Wir möchten die Nutzer dieses Dienstes darüber informieren, dass diese Dritten Zugriff auf ihre persönlichen Daten haben. Der Grund dafür ist, dass sie die ihnen zugewiesenen Aufgaben in unserem Namen ausführen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Informationen nicht für andere Zwecke weiterzugeben oder zu verwenden.

Sicherheit

Wir wissen es zu schätzen, dass du uns deine persönlichen Daten anvertraust, und bemühen uns daher, sie mit kommerziell akzeptablen Mitteln zu schützen. Denke jedoch daran, dass keine Methode der Übertragung über das Internet oder der elektronischen Speicherung zu 100 % sicher und zuverlässig ist, und wir keine absolute Sicherheit garantieren können.

Links zu anderen Websites

Dieser Dienst kann Links zu anderen Websites enthalten. Wenn du auf einen Link eines Dritten klickst, wirst du zu dieser Site weitergeleitet. Beachte, dass diese externen Sites nicht von uns betrieben werden. Wir empfehlen dir daher dringend, die Datenschutzrichtlinien dieser Websites zu lesen. Wir haben keine Kontrolle über die Inhalte, Datenschutzrichtlinien oder Praktiken von Websites oder Diensten Dritter und übernehmen keine Verantwortung für diese.

Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen

Diese Dienste richten sich nicht an Personen unter 18 Jahren. Wir sammeln nicht wissentlich persönlich identifizierbare Informationen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Sollten wir feststellen, dass ein Kind oder Jugendlicher unter 18 Jahren uns persönliche Daten zur Verfügung gestellt hat, löschen wir diese sofort von unseren Servern. Wenn du ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter bist und weißt, dass dein Kind oder Jugendlicher uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, setz dich bitte mit uns in Verbindung, damit wir die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.

Änderungen dieser Datenschutzrichtlinie

Wir können unsere Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit aktualisieren. Wir empfehlen dir daher, diese Seite regelmäßig auf etwaige Änderungen zu überprüfen. Wir werden dich über alle Änderungen informieren, indem wir die neue Datenschutzrichtlinie auf dieser Seite veröffentlichen. Diese Richtlinie gilt ab dem 01/08/2023

Kontaktiere uns

Wenn du Fragen oder Anregungen zu unseren Datenschutzbestimmungen hast, zögere nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren.

AGB für die Nutzung von Gutscheinen und Voucher Wallet

§ 1 Geltungsbereich; Vertragssprache

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (im Folgenden: Käufer oder Kunde) und uns, der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Zugerstrasse 76b, 6340 Baar, Schweiz (im Folgenden: Verkäufer), über unsere Website https://sanuslife.com/de/legaldocuments geschlossenen Verträge über den Kauf und Gutschrift, sowie Nutzung von Mehrzweckgutscheinen (im Folgenden auch: VOUCHER), die der Käufer im Rahmen von SANUSPAY-Zahlungen künftig über die SANUSAPP 3.0 einsetzen kann; auch werden diese Gutscheine bei Stornierung von Bestellungen, welche mit SANUSPAY bezahlt wurden und für welche QV-Punkte hinterlegt wurden, ausgegeben, genannt unter anderem „SANUSLIFE Marketplace VOUCHER“.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

(2) Ein Vertragsschluss ist nur mit Personen möglich, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und vollumfänglich geschäftsfähig sind. Sofern gesetzliche Bestimmungen die Nutzung der Waren oder Dienstleistungen im SANUSLIFE-Netzwerk an das Erreichen einer höheren Altersgrenze knüpfen, verpflichtet sich der Kunde erst bei Erreichen dieser Altersgrenze VOUCHER zu erwerben und solche Angebote zu nutzen. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der bestellten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Widerrufsrecht

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, VOUCHER bis zu einem maximum von 2.000 QV-Punkte käuflich bei SANUSLIFE Administration AG zu erwerben. Sobald dieser Betrag erreicht ist, greift ein Verkaufsstopp für diesen Kunden. Hierbei handelt es sich um VOUCHER, mit denen Kunden einen individuellen Loyalitätsstatus und attraktive Prämien bekommen können. Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten VOUCHER ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer kommt zustande, sobald der Verkäufer den Vertragsschluss gegenüber dem Käufer bestätigt.

(2) Ein VOUCHER-Guthaben wird dem Kunden auch dann gutgeschrieben, wenn er eine SANUSPAY-Zahlung (ausgeschlossen QR-Zahlung) storniert oder eine Stornierung im SANUSLIFE Marketplace vornimmt. Ein Teil des Kaufbetrages wird dem Kunden immer als VOUCHER-Guthaben im VOUCHER Wallet angezeigt, das er wieder im geschlossenen SANUSLIFE System einlösen kann. Für eine Stornierung wird dem Kunden ein bezahlter Gutschein-Kaufbeleg ausgestellt. In seinem SANUSCOIN Wallet Auszug sieht er, dass er automatisch einen VOUCHER um genau diesen Betrag gekauft hat.

(3) Die Kunden können das VOUCHER-Guthaben bei Partnerunternehmen (COMPANY-Partner, die als SANUSPAY Akzeptanzstelle im SANUSLIFE Marketplace aufscheinen, für eine Teilzahlung einlösen. Zum Zeitpunkt der Einlösung erhält der Kunde in seinem VOUCHER Wallet den eingelösten Betrag als Minus angezeigt. In seinem SANUSCOIN Wallet Auszug sieht er hingegen, dass er vor SANUSPAY Bezahlen eine VOUCHER-Gutschrift erhalten hat und, dafür auch ein Beleg zum Downloaden bereit steht. Die Kalkulation der einlösbaren VOUCHER beim Einkauf wird vom System automatisch kalkuliert.

(4) Der Käufer erhält seinen Gutschein-Wert immer in der Währung Euro auf seinem persönlichen VOUCHER Wallet in der SANUSAPP verbucht. Eventuelle Währungsschwankungen zwischen Euro und Landeswährung des Kunden gehen zulasten des Käufers.

(5) Der VOUCHER steht immer im Verhältnis zu den QV-Punkten und kann auch nur in diesem Verhältnis eingelöst werden. Der Wert des VOUCHER bzw. das Verhältnis zu den QV-Punkten wird immer auf den Euro-Nettopreis kalkuliert. Erwirbt ein Käufer VOUCHER vom Verkäufer, dann gilt immer folgendes Verhältnis: 1 Euro entspricht 2 QV-Punkte.

(6) Bei einer SANUSPAY bzw. SANUSLIFE Marketplace Stornierungen wird der Wert des VOUCHERS ebenso im Verhältnis zu den QV-Punkten sowie in Euro berechnet. Hier ist das Verhältnis entsprechend der beim Kauf verwendeten Businessmarge, bzw. das Verhältnis und Wechselkurs, welche beim Kauf der stornierten Ware angewendet wurden. Die Wertstellung ist immer in Euro angegeben. Ebenso werden die im Verhältnis stehenden QV-Punkte angezeigt. Beim Kauf werden dann die verbuchten QV-Punkte im Gutschein-Konto mit den hinterlegten QVPunkten des beim Kauf erworbenen Produktes kompensiert. Im Verhältnis wird dann auch das FIAT-Guthaben (Euro) im Gutschein-Konto abgebucht und. Und dem Käufer eine VOUCHER-Gutschrift ausgestellt.

§ 4 Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern

(1) Im Rahmen des VOUCHER-Bestellprozesses legen Sie zunächst das gewünschte VOUCHER-Paket in den Warenkorb.

(2) Das in den Warenkorb gelegte VOUCHER-Paket hat einen fixen Euro-Preis. In einigen Ländern hat das VOUCHER-Paket einen fixen Preis in der entsprechenden Landeswährung. Die hinterlegten QV-Punkte entsprechen dennoch immer dem Wert in Euro.

(3) Der Kunde gelangt jeweils durch Klick auf den „Weiter“-Button zunächst auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der er seine Angaben überprüfen kann. Seine Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder die gewünschte Stückzahl) kann er korrigieren, indem er bei dem jeweiligen Feld auf „Bearbeiten“ klickt. Falls er den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach sein Browser-Fenster schließen. Ansonsten wird nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ seine Erklärung verbindlich im Sinne des § 3 Abs. 9 dieser AGB.

§ 5 Speicherung des Vertragstextes

Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den erworbenen VOUCHER einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung werden dem Kunden nicht per E-Mail zugesandt.

6 Registrierung im Online-Shop; Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

(1) Sie können in unserem Online-Shop oder über der SANUSAPP als registrierter Benutzer bestellen. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten angeben, sondern Sie können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Produkte.

(2) Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung, die Sie in unserem Onlineshop abrufen können. Mit der Anmeldung wählen Sie einen persönlichen Nutzernamen und ein Passwort.

§ 7 Zahlungsbedingungen; Preise

(1) Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig und kann ausschließlich in Euro oder später mit SANUSPAY gezahlt werden. Den jeweils für die gewählte Zahlungsart eingesetzten Dienstleister entnimmt der Kunde den Hinweisen im Online-Shop. Derzeit bietet SANUSLIFE die Zahlung mittels Kreditkarte und BTC an.

(2) Auf die VOUCHER fällt keine Umsatzsteuer an. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

§ 8 Stornierung, Rücktritt vom Kaufvertrag; Aussetzen des Verkaufs; Eigentumsvorbehalt

(1) Die Käufe von VOUCHER sind in dem Sinne endgültig, dass keine Rückerstattung oder Stornierung der Käufe stattfinden kann, es sei denn, dieses wird durch zwingende gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen es ausdrücklich vor.

(2) SANUSLIFE behält sich vor, Kaufanfragen von VOUCHER jederzeit nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu stornieren und der Höhe nach zu begrenzen.

(3) Weiterhin kann SANUSLIFE den Verkauf von VOUCHER nach eigenem Ermessen aussetzen. Gründe können insbesondere der Verdacht auf systematischen Betrug beim Kauf von VOUCHER oder eine zu hohe Auslastung der IT-Systeme von SANUSLIFE oder der von ihr beauftragten externen Dienstleistervon ihrem beauftragten externen Dienstleister sein.

(4) Die VOUCHER bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SANUSLIFE.

§ 9 Wertübertragung; Verantwortung für Sicherheit des Gutschein-Kontos

(1) Um VOUCHER einlösen zu können, benötigt jeder Kunde zunächst ein erfolgreiches KYC/KYB bei SANUSLIFE (SANUSAPP) um das VOUCHER Wallet freizuschalten. Der Käufer geht bereits beim Kauf des VOUCHERS davon aus, dass ein KYC/B erfolgreich abgeschlossen wird. Das Widerrufsrecht von 14 Tage hängt nicht von ein erfolgreichen oder nicht erfolgreichen KYC/B ab.

(2) Die Transaktion der erworbenen VOUCHER auf das VOUCHER Wallet, erfolgt innerhalb von 1-5 Arbeitstagen nach der Bezahlung.

(3) Der Kunde ist selbst für die Implementierung angemessener Maßnahmen zur Sicherung seines VOUCHER Wallet verantwortlich, welches Teil der SANUSLIFE-Wallets ist.

§ 10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungsrecht.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) SANUSLIFE betreibt seinen Service sorgfältig und zuverlässig. Dennoch kann es im Rahmen der Leistungserbringung infolge unvermeidbarer und nicht von SANUSLIFE zu vertretenden Ereignissen oder betriebsnotwendigen Wartungsarbeiten zu Unterbrechungen oder Verlusten kommen. SANUSLIFE ist bemüht, Störungen oder Unterbrechungen so rasch wie möglich zu beheben.

(2) SANUSLIFE haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die beispielsweise an Software oder Hardware des Kunden oder eines Dritten entstehen oder daraus resultierender entgangener Gewinne oder Vermögensschäden oder für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. SANUSLIFE haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf unvermeidbare Betriebsunterbrechungen oder die zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen des Betriebs notwendig sind oder auf nicht von SANUSLIFE zu vertretenden Ereignisse wie insbesondere Netzstörungen, Computerausfälle oder krimineller Aktivitäten durch Dritte, zurückzuführen sind.

(3) SANUSLIFE übernimmt keine Haftung für Datenverluste der Kunden, an denen SANUSLIFE kein Verschulden trifft, wie z. B. durch Hackerattacken. Der Kunde wird unverzüglich über den Eintritt eines Datenverlustes informiert.

(4) SANUSLIFE übernimmt keine Haftung für die in den Konten des Kunden befindlichen VOUCHER sowie die darüber hinaus dort gelagerten Daten der Kunden.

(5) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Online-Streitbeilegung und Alternative Streitschlichtung; salvatorische Klausel

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Verkäufers.

(3) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.

(4) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

(5) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SANUSLIFE VOUCHER: 10.2023

Kooperationsvertrag & Nutzungsbedingungen (B2B)

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (in der Folge: „AGB“ oder „Vertrag“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Zugerstrasse 76b, CH-6340 Baar (ZG), ([email protected]), MwSt.-Nummer & Identifikationsnummer: CHE-245.046.413, Handelsregisteramt des Kantons Zug, nachfolgend „ANBIETER“, „SLA“, „wir“, „uns“ oder „unser“ genannt und dir als „COMPANY“ oder „NON-PROFIT“ registrierter und verifizierter SMART-Package-Partner, welcher ein oder mehrere Dienste der SLA durch Aktivierung eines Accounts in Anspruch nehmen will, nachfolgend „du“, „dir“, „dich“ oder „PARTNER“ genannt.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

1. Allgemeines

1.1 „SANUSPORTAL“ ist ein unter den Internet-Domains (https://sanuslife.com, https://sanuslife.com/finance und https://sanuslife.market, https://sanuspay.com, https://sanusapp.app) und über mobile Applikationen "SANUSAPP" (App für Android und IOS) bereitgestelltes Angebot (im Folgenden: „SANUSPORTAL“) des ANBIETERs, mit welchem über eine interaktive Landkarte, auch mithilfe von Geolokalisation des Nutzers, Werbung und kommerzielle Angebote des ANBIETERs sowie der PARTNER in der jeweiligen Umgebung angezeigt werden.

1.2 Mit deiner Registrierung als PARTNER und mit der Annahme dieser AGB, bestätigst du, dass du diesen Vertrag als PARTNER abschließt, somit als eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit diesen Vertrag abschließt.

1.3 Deine Nutzung des SANUSPORTALs sowie die Inanspruchnahme der Leistungen derselben unterliegt den Bestimmungen einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen dir und dem ANBIETER. Diese rechtliche Vereinbarung besteht aus:

  1. diesen allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, welche in der Fußzeile aller SANUSLIFE-Webseiten unter „Rechtliche Dokumente“ abrufbar sind;
  2. allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der sanuslife.com/finance , welche unter https://sanuslife.com/de/legaldocuments abrufbar sind;
  3. der Datenschutzerklärung des ANBIETERS, welche unter https://sanuslife.com/de/legaldocuments abrufbar ist;
  4. der Wahl eines der angebotenen PARTNER-Accounts (SMART, PRO, ULTRA,), welche unter https://sanuslife.com/deu/sanuslife/pricing abrufbar und auf derselben aktivierbar sind;
  5. bei Aktivierung der Funktion „SANUSPAY“: den Nutzungsbedingungen für SANUSPAY welche unter https://sanuslife.com/de/legaldocuments abrufbar sind.

Die AGB und die Datenschutzerklärung des ANBIETERs sowie die weiteren Vereinbarungen unter (c) werden in der Folge gemeinsam als die „BESTIMMUNGEN“ bezeichnet.

1.4 Die BESTIMMUNGEN regeln die Beziehungen zwischen dir und dem ANBIETER in Zusammenhang mit der Nutzung des SANUSPORTALs sowie der sonstigen Vorteile aus dem COMPANY-Partnerverhältnis und NONPROFIT-Partnerverhältnis und bilden einen integrierenden Bestandteil aller Vereinbarungen, die zwischen dir und dem ANBIETER im Zusammenhang mit der Nutzung des SANUSPORTALs getroffen werden. Abweichende und ergänzende Regelungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

1.5 Die Funktionen des SANUSPORTALs kannst du durch Aktivierung des gewünschten PARTNER-Accounts auf der Angebotsseite der Dienstleistungen nutzen.

1.6 Die Nutzung der Dienste des SANUSPORTALs als PARTNER kann außerdem weiteren normativen und vertraglichen Bestimmungen unterliegen, einschließlich derer, die von Drittanbietern stammen, mit denen der ANBIETER zusammenarbeitet, soweit diese erforderlich sind, um die Dienste zu gewährleisten oder wenn du diese in Anspruch nimmst.

1.7 Die Inhalte des SANUSPORTALs werden in verschiedenen Sprachen angeboten. Die BESTIMMUNGEN sind durch die integrierte Übersetzungssoftware in mehreren Sprachen verfügbar. Maßgeblich für dein Vertragsverhältnis mit dem ANBIETER ist jedoch ausschließlich die deutsche Textfassung der BESTIMMUNGEN und der Inhalte des SANUSPORTALs.

1.8 Die BESTIMMUNGEN werden nicht durch anderslautende AGB außer Kraft gesetzt und gelten in jedem Fall für das Vertragsverhältnis zwischen dem PARTNER und SLA betreffend die Leistungen des SANUSPORTALs für PARTNER, es sei denn, dass ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor deiner Nutzung dieser Leistungen außer Kraft gesetzt wurde und ihre Außerkraftsetzung von SLA schriftlich bestätigt wurde.

2. Abschluss des Partnervertrages und Annahme der BESTIMMUNGEN

2.1 Um die Dienstleistungen der angebotenen Accounts des ANBIETERs als PARTNER nutzen zu können, musst du vorher die BESTIMMUNGEN annehmen. Durch den Besuch der S-WEBSEITEN als PARTNER und/oder die Nutzung der Funktionen des SANUSPORTALs als PARTNER erklärst du, dass du die zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen BESTIMMUNGEN gelesen hast und dass du diese annimmst. Du solltest die BESTIMMUNGEN für deine Unterlagen ausdrucken oder lokal abspeichern.

2.2 Du darfst die Funktionen des SANUSPORTALs nicht nutzen und die BESTIMMUNGEN nicht annehmen, wenn du

  1. noch nicht das rechtlich erforderliche Alter (18 Jahre) für den Abschluss eines bindenden Vertrags mit dem ANBIETER erreicht hast, oder
  2. du bzw. dein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem du tätig bist oder von dem aus du auf das SANUSPORTAL zugreifst oder die entsprechenden Dienste des ANBIETERS nutzt, vom Empfang oder der Nutzung derselben und/oder der damit zusammenhängenden unternehmerischen Tätigkeit ausgeschlossen bist oder dir dies anderweitig rechtlich untersagt ist;
  3. du bereits als Privatperson, oder als PARTNER für einen der angebotenen Accounts abgelehnt wurdest;
  4. du keine eigenen Produkte (Waren & Dienstleistungen) anbietest, die du vertreibst.

2.3 Der ANBIETER behält sich vor, die BESTIMMUNGEN jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Nennung von Gründen ganz oder teilweise zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden die Änderungen an den BESTIMMUNGEN mit ihrer Veröffentlichung auf den S-WEBSEITEN wirksam. Durch die Nutzung des SANUSPORTALs und der damit zusammenhängenden Dienste des ANBIETERs nach Veröffentlichung der Änderungen akzeptierst du die Änderungen der BESTIMMUNGEN. Du solltest die BESTIMMUNGEN regelmäßig auf Änderungen hin überprüfen.

3. Vertragsgegenstand: Deine Werbung im SANUSPORTAL.

3.1 Das SANUSPORTAL ist eine Softwarelösung, welche den Nutzern einen Marktplatz samt einer interaktiven Landkarte, Geschäftskonten und Verdienstmöglichkeiten durch erfolgreiche Weiterempfehlungen von Produkten und Unternehmen zur Verfügung stellt und es dem PARTNER erlaubt, seine kommerziellen Angebote auf diesem Marktplatz zu veröffentlichen. Der ANBIETER bietet somit im Rahmen des SANUSPORTALs eine Informations-, Werbe- und Geschäftsplattform im Internet und/oder auf Applikationsbasis an, welche es dir ermöglicht, dein Unternehmen Nutzern des SANUSPORTALs (sowohl registrierten Nutzern als auch nicht registrierten Nutzern) vorzustellen und deine Leistungen und bestimmten Produkte mit Empfehlungsmarketing zu bewerben.

3.2 Diese Leistungen des SANUSPORTALs werden vom ANBIETER als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten. Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen dir und dem ANBIETER ist somit die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Software im Internet. Zu diesem Zweck speichert der ANBIETER die Software auf einem Server, der für dich und für alle Nutzer über die S-WEBSEITEN und/oder über mobile Applikationen (Apps für Android und IOS) erreichbar ist. Der ANBIETER kann jederzeit nach eigenem Ermessen Änderungen am SANUSPORTAL und/oder der S-WEBSEITEN vornehmen und jederzeit aktualisierte Versionen vom SANUSPORTAL und/oder den S-WEBSEITEN bereitstellen.

3.3 Um die Funktion des SANUSPORTALs für einen Account zu nutzen, hast du die Möglichkeit, über die S-WEBSEITEN und/oder über das SANUSPORTAL Dashboard die Daten deines Unternehmens samt Branchenzugehörigkeit, Adresse, Kontaktdaten, Adresse der S-WEBSEITEN (auch als Link) sowie entsprechende Informationen und Bilder zu Werbezwecken hochzuladen und diese so in das SANUSPORTAL für die Nutzer derselben (sowohl für registrierte Nutzer als auch für nicht registrierte Nutzer) sichtbar zu machen (sog. Werbefläche). Sobald du erfolgreich das Upgrade zu einem Account (ab LITE) gemacht hast, kannst du eine Werbefläche im SANUSLIFE Marketplace erstellen (die Gebühren werden auf der Preisübersichtsseite hier dargestellt). Sollte die eigenständige Eingabe der Daten zwischenzeitlich nicht möglich sein, kannst du deine Daten dem ANBIETER zusenden und er pflegt sie für dich unentgeltlich ein. Sollte die Eingabe der Daten über die S-WEBSEITEN eigenständig möglich sein, du aber trotzdem wünschen, dass der ANBIETER das für dich erledigt, kannst du ihn gegen ein Entgelt damit beauftragen.

3.4 Da das SANUSPORTAL eine Informations-, Werbe- und Geschäftsplattform ist, bist du selbst für den Inhalt und die Informationen, welche du als PARTNER und Accountnutzer im SANUSPORTAL veröffentlichst, verantwortlich. Der ANBIETER übernimmt bezüglich dieser veröffentlichten Inhalte und Informationen keine Haftung und auch nicht für die Angebote und/oder Leistungen, welche du den Endkunden im Zusammenhang mit der Nutzung des SANUSPORTALs zur Verfügung stellst. Für all diese Leistungen bist ausschließlich du selbst gegenüber dem Endkunden verantwortlich.

3.5 Du darfst im Rahmen deiner Nutzung im SANUSPORTAL keine Inhalte, Informationen, Angebote und/oder Leistungen zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen (insbesondere im Bereich des Datenschutz -, Wettbewerbs-, Patentund/ oder Markenrecht bzw.- sonstigen gewerblichen Schutzrechten) oder gegen gesetzliche Bestimmungen (insbesondere jene der öffentlichen Ordnung und der Strafrechtsordnung) verstoßen. Du verpflichtest dich insbesondere, die auf deine Tätigkeit anwendbaren Richtlinien für Werbung, in Italien insbesondere den „Codice di Autodisciplina della Comunicazione Commerciale“ (Kodex der Selbstregulierung für Werbeschaltungen) der italienischen Werbewirtschaft (Istituto di Autodisciplina Pubblicitaria) in seiner jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://www.iap.it/codice-e-altrefonti/ il-codice-il-codice-di-autodisciplina-dellacomunicazionecommerciale, einzuhalten. Du nimmst also zur Kenntnis, dass insbesondere und unter anderem folgende Inhalte jedenfalls untersagt sind:

  1. Inhalte, welche Urheberrechte, Marken- oder Patentrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen;
  2. pornographische oder sexuell eindeutige Inhalte;
  3. Bewerbung oder Angebot von nicht erlaubten Dienstleistungen wie Prostitution, Angebot von Drogen, Waffen, Menschenhandel;
  4. Darstellung von Gewalt, Unfällen, Leichen oder Ähnlichem, rassistische Inhalte;
  5. irreführende Inhalte und allgemein alle Inhalte, welche gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs und/oder gegen sonstige, auf das Land deiner Tätigkeit und deiner Branche anwendbare allgemeine Richtlinien für Werbeschaltungen, in Italien insbesondere gegen den jeweils geltenden Kodex der Selbstregulierung für Werbeschaltungen „Codice di Autodisciplina della Comunicazione Commerciale“ (Kodex der Selbstregulierung für Werbeschaltungen) verstoßen.
  6. Inhalte die zum Werben für Finanzprodukte nutzen sollen.

3.6 Der ANBIETER ist berechtigt, die von dir erstellten Inhalte jederzeit und nach eigenem Ermessen zu überprüfen, zu ändern und gegebenenfalls zu entfernen, falls diese seiner Ansicht nach nicht der Philosophie des ANBIETERs, den geltenden Richtlinien oder Gesetzen entsprechen.

3.7 Du verpflichtest dich, den ANBIETER in Bezug auf mögliche Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit den von dir im SANUSPORTAL oder der S-WEBSEITEN veröffentlichten Inhalten und Informationen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und dem ANBIETER alle Kosten und Schäden zu ersetzen, welche ihm infolge von Rechtsverletzungen direkt oder indirekt entstehen sollten.

3.8 Mit dem Transfer deiner Daten und Bilder an den ANBIETER für die Veröffentlichung im SANUSPORTAL gewährst du diesem ein weltweites, nichtexklusives und gebührenfreies Package an den entsprechenden Inhalten und den damit verbundenen Rechten (einschließlich Urheber-, Patent-, Marken und sonstigen gewerblichen Schutzrechten), damit diese im Rahmen des SANUSPORTALs sowie deren Weiterentwicklungen veröffentlicht und bereitgestellt werden können. Der ANBIETER kann außerdem jegliche Inhalte, welche du im Rahmen der Nutzung im SANUSPORTAL erstellt hast, jederzeit für eigene Zwecke, einschließlich für Marketingzwecke, nutzen. Dieses Package ist unbefristet und unwiderruflich. Etwaige Eigentumsrechte an den betreffenden Inhalten bleiben davon unberührt. Jegliche Haftung des ANBIETERs im Zusammenhang mit der Nutzung deiner Inhalte und/oder Rechte ist ausgeschlossen.

3.9 Der ANBIETER ist berechtigt, im Rahmen von der SANUSPORTAL Werbung und Angebote seines eigenen Unternehmens sowie jene anderer PARTNER und von sonstigen Dritten einzublenden bzw. einblenden zu lassen. Dem PARTNER wird keinerlei örtliche oder branchenspezifische Exklusivität für seine Werbeeinschaltung im SANUSPORTAL gewährt. Der ANBIETER sichert dem PARTNER jedoch zu, dass die Werbeeinblendungen bzw. die Angebote des ANBIETERs oder von Dritten die Sichtbarkeit der kommerziellen Angebote des PARTNERs nicht stören und den Ablauf und die Funktionsfähigkeit des SANUSPORTAL nicht behindern werden.

3.10 Dir ist als PARTNER bewusst, dass das SANUSPORTAL auch Kommentare zu deinen Leistungen und Bewertungen deines Betriebs der Nutzer enthalten kann. Falls die Funktion jedoch aktiviert ist, berücksichtige bitte, dass der ANBIETER auf diese von den Nutzern erstellten Kommentare und Bewertungen keinen Einfluss hat und daher als reiner Provider dir gegenüber nicht für den Inhalt derselben haftet. Falls du eine Bewertung oder einen Kommentar jedoch für unangemessen oder ungesetzlich hältst, kannst du diesen Umstand dem ANBIETER melden; dieser wird ihn dann nach eigenem Ermessen überprüfen und gegebenenfalls entfernen, falls diese Bewertung bzw. dieser Kommentar seiner Ansicht nach nicht den geltenden Richtlinien oder Gesetzen entspricht.

3.11 Der ANBIETER behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, dich als PARTNER nach Aktivierung der Zahlungsart „SANUSPAY“ als Teilnehmer im Zahlungssystem SANUSPAY zu akzeptieren. Voraussetzung ist, dass du die AGB SANUSPAY ausdrücklich akzeptierst. Sobald du als Inhaber einer SANUSPAY-Akzeptanzstelle akzeptiert wurdest, wird dir der ANBIETER die entsprechende Software zur Verfügung stellen, wie dies in den genannten Nutzungsbedingungen für SANUSPAY-Akzeptanzstellen vorgesehen ist.

3.12 Als PARTNER kannst du unendlich viele SMART-Packages kaufen. Ein (1) SMART-Packages beinhaltet eine Werbefläche im SANUSLIFE Marketplace und beliebig viele SANUSPAY Presets, also vorgefertigte Einstellungsmasken für alle Prozentsätze der Deals (SAC, SP, SB, SC). Es können themenbezogene SANUSPAY Presets erstellt und gespeichert werden, welche in der Werbefläche angezeigt werden. Die SMART Package-Gebühr kann nicht storniert werden, unabhängig davon, ob und wann du die Werbefläche einrichtest und online bringst, oder sie vom ANBIETER abgelehnt wird.

3.13 Als PARTNER mit Account SMART darfst du weder während des Vertragsverhältnisses noch für mindestens drei (3) Jahre nach dessen Beendigung technische oder kaufmännische Informationen des ANBIETERs, welche du im Laufe des Vertragsverhältnisses erlangst, an Dritte weitergeben und solche Informationen auch nicht für Zwecke verwenden, die in diesem Vertrag nicht vereinbart wurden.

4. Nutzungsentgelt für das SANUSPORTAL.

4.1 Die Nutzung des SANUSPORTALs ist unabhängig von etwaigen Rabattaktionen des ANBIETERs grundsätzlich für COMPANY Partner, also gewinnorientierte Unternehmen, kostenpflichtig und für NON-PROFIT Partner, also nicht-gewinnorientierte Unternehmen, kostenfrei. Mit der Registrierung auf den S-WEBSEITEN bzw. der Erstellung eines Benutzerkontos erklärst du verbindlich, das SANUSPORTAL zu den auf den S-WEBSEITEN angeführten Konditionen in Anspruch nehmen zu wollen. Alle Preise und sonstigen Gebühren für die Nutzung des SANUSPORTALs sind auf den S-WEBSEITEN , jeweils für COMPANY Partner und NON-PROFIT Partner , einsehbar und verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlich geltenden Steuern und/oder sonstigen Abgaben. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Preise periodisch und einseitig anzupassen.

4.2 Der Abonnement-Vertrag beginnt am Tag des Vertragsschlusses und gilt auf unbestimmte Zeit. Er verlängert sich automatisch bei jeder monatlichen Abonnementzahlung gemäß Gebührenplan. Als Kündigung des Abonnementsvertrages gilt die Aussetzung bzw. Unterbrechung der Abonnementszahlung, welche basierend auf dem Vertragsabschlusstag immer erst im Folgemonat fällig wird. Nach zwölf (12) Monaten Inaktivität wird dein Account inklusive aller Daten gelöscht, sofern keine Kaufabschlüsse stattgefunden haben. Falls Kaufabschlüsse stattgefunden haben, werden dein Account sowie alle relevanten Daten für zehn (10) Jahre archiviert. Bis zum Zeitpunkt der Löschung kannst du die Datenbestände jederzeit sichern (z.B. durch Download).

4.3 Die Gebühren für die Nutzung des SANUSPORTALs werden monatlich jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Vertragsmonats, über das Abonnement fällig. Du wirst via E-Mail und über die Applikation SANUSAPP über die Fälligkeit informiert und zur Zahlung dieser Beträge in Form einer monatlichen Nutzungsgebühr aufgefordert. Der entsprechende Betrag wird auch in deinem Login-Bereich in der SANUSAPP und auch auf https://sanuslife.com/finance bzw. SANUSAPP (PlayStore & AppStore) unter „PLAN“ angezeigt. Nach Erhalt dieser Zahlungsaufforderung bist du verpflichtet, die monatliche Nutzungsgebühr im Voraus zu bezahlen. Bei Eingang der Zahlung wird die Rechnung ausgestellt.

4.4 Die Bezahlung kann nur mit den jeweils auf den S-WEBSEITEN und im SANUSPORTAL ausgewiesenen Zahlungsmodalitäten erfolgen. Dafür erforderlich ist, dass die Konten unter https://sanuslife.com/finance bzw. SANUSAPP mit Guthaben gefüllt sind. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen zu ändern.

4.5 Solltest du mit einer Zahlung auch nur teilweise in Verzug geraten, ist der ANBIETER dazu berechtigt, deine vertraglichen Leistungen zu unterbrechen, deine Inhalte vom SANUSPORTAL zu entfernen und deinen Zugang zum Account zu sperren. Du wirst vom System automatisch auf den Account „LITE“ herabgestuft. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche in Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug bleibt dem ANBIETER jedenfalls vorbehalten.

5. Sonstige Nutzungsbestimmungen auf dem SANUSLIFE Marketplace.

5.1 Du darfst das SANUSPORTAL und die entsprechenden Inhalte nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs und somit ausschließlich für die Bewerbung deines Unternehmens und dessen Leistungen, nutzen. Darüberhinausgehende Rechte stehen dir nicht zu. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den ANBIETER.

5.2 Wenn du den vertraglichen Nutzungsumfang überschreitest oder das SANUSPORTAL oder SANUSPORTAL-Inhalte anderweitig rechtswidrig nutzt oder eine solche Verwendung zulässt, kann der ANBIETER seine vertraglichen Leistungen unterbrechen und deinen Zugriff auf das SANUSPORTAL sperren und/oder das Vertragsverhältnis ohne Weiteres kündigen. Du bist in diesem Fall für alle daraus folgenden Schäden und/oder Ansprüche Dritter verantwortlich und bist verpflichtet, den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten.

5.3 Der ANBIETER kann den Vertrag jederzeit mit dir auflösen, wenn er den Eindruck hat, dass du die Prozentangaben für SANUSBUSINESS, namentlich für die Bereiche SANUSCREDITS, SANUSPLANET und SANUSCOIN, ausschließlich deshalb häufig änderst, weil du dir dadurch kurzfristige Vorteile im Ranking bzw. bei der Sichtbarkeit versprichst, und dabei die Nutzer bewusst oder unbewusst in die Irre führst oder täuschst. Der ANBIETER kann den Vertrag zum Beispiel auch dann auflösen, wenn Kunden reklamieren, dass ihnen zuvor mehr Prozente angezeigt wurden, als das System tatsächlich abgerechnet hat und nachweisbar ist, dass dies deshalb passiert ist, weil du die Prozentätze – aus den zuvor erwähnten Gründen – zu schnell hintereinander abgeändert hast.

5.4 Die PARTNER-Accounts dürfen nur zur Bewerbung des eigenen Unternehmens verwendet werden. Das Einrichten und Bewerben von Produkten von Drittunternehmen, wie z.B. MLM-Unternehmen, für die du als Vertriebsperson tätig bist, ist untersagt und kann zur fristlosen Kündigung führen. Es dürfen auch keine Webseiten oder E-Mail-Adressen mit dem Domainnamen „SANUSLIFE“ angegeben werden, auch nicht von anderen MLM-Unternehmen. Stellt der ANBIETER diese oder ähnliche Vergehen erst in einem zweiten Moment fest, sind die Account-Paketgebühren und die monatlichen Gebühren nicht anfechtbar. Außerdem behält sich der ANBIETER das Recht vor, beim PARTNER eine zusätzliche Verwaltungs-& Mahngebührstrafe von mindestens 1.500 Euro zuzüglich Anwaltskosten einzufordern.

5.5 SANUSPORTAL steht im ausschließlichen Eigentum des ANBIETERs. Durch die Nutzung von SANUSPORTAL erwirbst du keinerlei Ansprüche oder Rechte am SANUSPORTAL oder dessen Inhalten, insbesondere nicht an der Software oder an den S-WEBSEITEN. Sämtliche Urheber-, Patent-, Marken- und sonstige gewerblichen Schutzrechte verbleiben beim ANBIETER. Es ist dir nicht gestattet, das SANUSPORTAL, die S-WEBSEITEN und/oder Software des ANBIETERs oder Teile davon zu kopieren, rückzuentwickeln (sog. reverse engineering), zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

5.6 Der ANBIETER ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen technische oder sonstige Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des SANUSPORTALs zu treffen und/oder weitergehende Nutzungsbestimmungen einzuführen.

5.6 Du bist verpflichtet, alle notwendigen und/oder zweckmäßigen Maßnahmen zu setzen, um eine rechtswidrige bzw. nicht vertragsgemäße Nutzung des SANUSPORTALs zu vermeiden. Falls du erkennst oder erkennen müsstest, dass eine rechtswidrige oder nicht vertragsgemäße Nutzung droht, bist du verpflichtet, dies dem ANBIETER unverzüglich mitzuteilen. Außerdem bist du verpflichtet, die dir zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

6. Gewährleistungsausschluss des ANBIETERs.

6.1 Die Leistungen des SANUSPORTALs einschließlich der Inhalte und Dienste der S-WEBSEITEN, sowie alle anderen Alias-Seiten des ANBIETERs werden „wie besehen“ zur Verfügung gestellt und der ANBIETER übernimmt diesbezüglich keinerlei Gewährleistung oder Garantie.

6.2 Der ANBIETER übernimmt daher keine Verantwortung für dauerhafte oder vorübergehende Fehler, Unterlassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Defekte, Verzögerungen und/oder Einstellungen beim Betrieb, bei der Übertragung und/oder der Zurverfügungstellung der Inhalte und Leistungen des SANUSPORTALs, Ausfälle der Kommunikationsleitungen, unbefugten Zugriff auf, Diebstahl von, Verlust und/oder die Beschädigung von Daten, die du im Rahmen der Nutzung des SANUSPORTALs angibst, erstellst oder erhältst. Der ANBIETER ist zudem nicht verantwortlich für Probleme oder technische Störungen im Zusammenhang mit dem mobilen Internet, Telefonnetzen oder - leitungen, Onlinesystemen, Servern oder Providern, Computerausstattungen, Software, sowie für Ausfälle von E-Mails oder des Dienstleisters zur Abwicklung der elektronischen Zahlung aufgrund technischer Probleme oder Datenstau im Internet, oder einer Kombination hieraus. Ebenso haftet der ANBIETER nicht für allfällige Änderungen, welche er am Marktplatz vornehmen sollte.

6.3 Der ANBIETER kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Inhalte und Informationen, welche du selbst über das SANUSPORTAL oder über die S-WEBSEITEN Dritter zugänglich gemacht hast, oder von diesen missbraucht werden.

6.4 Insbesondere und unter anderem gewährleistet oder garantiert SLA nicht, dass:

  1. deine Nutzung des SANUSPORTALs nicht unterbrochen wird und/oder zeitgerecht, sicher und/oder frei von Fehlern oder Störungen erfolgt; der ANBIETER wird sich in diesem Fall aber bemühen, die Verfügbarkeit des SANUSPORTALs schnellstmöglich wiederherzustellen;
  2. deine Nutzung des SANUSPORTALs deine Erwartungen befriedigt bzw. deine Werbeschaltungen im SANUSPORTAL entsprechenden kommerziellen Erfolg bewirken;
  3. Kommentare und Bewertungen von Nutzern im SANUSPORTAL objektiv und/oder korrekt sind;
  4. irgendeine Information, die du im Rahmen der Nutzung des SANUSPORTALs erhältst, zutreffend oder verlässlich ist;
  5. Darstellung von Gewalt, Unfällen, Leichen oder Ähnlichem, rassistische Inhalte;
  6. Fehler im Betrieb oder der Funktionalität irgendwelcher Computerprogramme, die dir als Teil der Leistungen des ANBIETERs zur Verfügung gestellt werden, behoben werden.

6.5 Der ANBIETER haftet in keinem Fall für Schäden (einschließlich mittelbarer oder indirekter Schäden, Folgeschäden und entgangenem Gewinn), welche sich direkt oder indirekt aus der Nutzung des SANUSPORTALs ergeben sollten, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.6 Der ANBIETER ist nicht Vertragspartner der Leistungen, welche du den Endkunden im Rahmen des SANUSPORTALs oder als Folge davon anbietest. Der ANBIETER übernimmt keinerlei Gewährleistung oder sonstige Garantie für die Inhalte, Informationen, Angebote und Leistungen, welche du den Endkunden im Zusammenhang mit der Nutzung des SANUSPORTALs zur Verfügung stellst und auch nicht für die Kommentare und Bewertungen, welche die Endkunden über deine Leistungen und Angebote im SANUSPORTAL oder in sonstigen Applikationen und S-WEBSEITEN im Internet hinterlassen.

6.7 Andere Bedingungen, Garantien oder andere Bestimmungen (einschließlich jeglicher Bestimmungen bezüglich zufriedenstellender Qualität, Zweittauglichkeit, oder Übereinstimmung mit Beschreibungen) sind auf die Leistungen des ANBIETERs ebenfalls nicht anwendbar, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders angegeben.

6.8 Die unter diesem Punkt 6 enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen des ANBIETERs gelten nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vertragsbeendigung und -auflösung.

7.1 Das Vertragsverhältnis kann vom ANBIETER jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden; vom PARTNER kann das Vertragsverhältnis durch Aussetzung der Zahlungen beendet werden.

7.2 Unbeschadet anderer gesetzlich oder vertraglich vorgesehener Kündigungsgründe, ist der ANBIETER berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Schließung des Accounts fristlos zu kündigen, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle eintreten:

  1. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines insolvenzähnlichen Verfahrens in Bezug auf den PARTNER;
  2. Einstellung der Zahlungen durch den PARTNER, Abtretung von Unternehmensteilen zur Befriedigung der Gläubiger im Rahmen einer Umstrukturierung des PARTNERs;
  3. Liquidation bzw. Auflösung der Gesellschaft des PARTNERs bzw. Beendigung der Geschäftstätigkeit seitens des PARTNERs auch aus einem anderen Grund;
  4. Beendigung des eventuell bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem ANBIETER und dem PARTNER als Wiederverkäufer wegen schwerwiegender vertraglicher Nichterfüllung des PARTNERs der Bestimmungen für Wiederverkäufer;

8. Mitteilungen.

8.1 Jede Mitteilung an den PARTNER in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie mittels Einschreiben mit Rückantwort, zertifizierter E-Mail, gewöhnlicher E-Mail oder Mitteilung über das SANUSPORTAL an die im Dashboard vom PARTNER selbst hinterlegten Kontaktdaten versendet wurde.

8.2 Mitteillungen an den ANBIETER im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis müssen zwingend mittels Einschreiben mit Rückantwort, zertifizierter E-Mail oder gewöhnlicher E-Mail an folgende Adresse versendet werden: SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Zugerstrasse 76b, CH-6340 Baar (ZG), [email protected].

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Erfüllungsort.

9.1 Für sämtliche Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, einschließlich dieser AGB, gilt das deutsche Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem Schweizer Recht.

9.3 Erfüllungsort für sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen ist der Rechtssitz des ANBIETERs.

10. Schlussbestimmungen.

10.1 Sollten einzelne oder mehrere Klauseln der BESTIMMUNGEN ungültig und/oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.2 Solltest du gegen einzelne oder mehrere Klauseln der BESTIMMUNGEN verstoßen, so hat die etwaige Duldung dieses Verstoßes durch den ANBIETER in keinem Fall dessen Verzicht auf seine Rechte und sonstigen Wirkungen gemäß den betreffenden Bestimmungen oder den Verzicht auf das Recht auf vollständige Erfüllung der Verpflichtungen und Bedingungen des Vertragsverhältnisses und/oder der BESTIMMUNGEN zur Folge.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für NON-PROFIT-Unternehmen SPONSORSHIP

Zwischen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Zugerstrasse 76b, CH-6340 Baar (ZG) – nachfolgend „SANUSLIFE“ genannt – und dir, als NON-PROFIT-Unternehmen – nachfolgend „Sponsor-Partner“ genannt – nachfolgend gemeinsam „die Vertragsparteien“ genannt.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

SANUSLIFE ist ein international tätiges Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das ein digitales Ökosystem für Gesundheit, Lifestyle und nachhaltigen Konsum betreibt. Dieses Ökosystem umfasst zwei zentrale Funktionen:

1. Software-as-a-Service (SaaS) für Händler

Händler können ihre Produkte und Dienstleistungen über die SANUSLIFE-Plattform (Marketplace, SANUSAPP) listen, Zahlungen abwickeln und Teil des Ökosystems werden.

2. SaaS für Empfehlungsmarketing

Mitglieder („Member“) und vertraglich angebundene Partner wie Non-Profit-Organisationen („Sponsor-Partner“) können die Plattform sowie die Produkte und Dienstleistungen der Händler freiwillig weiterempfehlen. Für erfolgreiche Empfehlungen vergütet SANUSLIFE Loyalty Points (Treuepunkte) mit einem Gegenwert von 1:1 in Euro.

Diese Punkte werden im Backoffice dokumentiert und können nach Bestätigung der AGB und erfolgreicher KYC/KYB-Prüfung automatisch in den Utility-Payment-Token SANUSCOIN umgewandelt werden. Die Auszahlung erfolgt über die SANUSAPP in das integrierte SANUSCOIN-Wallet.

Die technische Abwicklung und Verwahrung der Token erfolgt durch den lizenzierten Drittanbieter Naocoin, der die gesetzlichen Anforderungen an KYC/AML erfüllt und die Kriterien der europäischen MiCA-Regulierung einhält. Für die Nutzung des SANUSCOIN ist die separate Zustimmung zu den AGB von Naocoin erforderlich.

Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist freiwillig, begründet kein Arbeitsverhältnis und setzt eine Registrierung sowie Verifizierung (KYC für Privatpersonen, KYB für Unternehmen) voraus. Für Sponsor-Partner gilt zusätzlich der Abschluss eines SMART-Partnervertrags, der die Grundlage für Sponsorengeldzahlungen bildet.

Im Rahmen dieses Vertrags stellt SANUSLIFE dem Sponsor-Partner personalisierte Webseiten über das Portal www.sanuslife.com, den SANUSLIFE Marketplace oder die SANUSAPP zur Verfügung, um die Registrierung von Interessenten zu ermöglichen und vereinbarte Werbeaktivitäten umzusetzen. Die Sponsorengeldzahlungen sind zweckgebunden und erfolgen ausschließlich für die vertraglich definierten Leistungen.
 

§ 1 Leistung von SANUSLIFE

  1. SANUSLIFE verpflichtet sich, dem Sponsor-Partner nach erfolgreich durchgeführter Verifizierung via KYC (Know Your Customer) bzw. KYB (Know Your Business) als NONPROFIT-Unternehmung die Kontoart „SMART+“ (hier einsichtbar) samt kostenlosem Wallets freizuschalten, sowie eine Werbefläche auf https://app.sanuspay.com und diverse weitere Funktionen gemäß Kontoart und Beschreibung auf der Gebührenseite laut SMART+ bereitzustellen. 
     
  2. SANUSLIFE verpflichtet sich, an den Sponsor-Partner Sponsorengelder gemäß dem jeweils gültigen Vergütungsplan auszuzahlen. Ein Anspruch auf Sponsorengeld entsteht ausschließlich, wenn durch den Sponsor-Partner vermittelte Teilnehmer oder Mitglieder über den SANUSLIFE Marketplace (https://sanuslife.market) oder über die SANUSPAY Map durch Zahlungen in lokalen Geschäften nachweislich Umsätze generiert haben. Die Höhe der Sponsorengeldzahlung richtet sich nach den im Vergütungsplan festgelegten Kriterien.
     
  3. Weitere Voraussetzungen, um die Sponsorengelder korrekt zu deklarieren, sind die korrekte Angabe der Währungen (EUR & SAC), Währungskurse und Beträge auf dem Sponsorenbeleg, der vom Sponsor-Partner im SANUSLIFE Backoffice hochgeladen werden kann bzw. an [email protected] gesendet werden muss. Weiteres muss der Sponsorenbeleg an folgende Adresse ausgestellt werden:  SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Zugerstrasse 76b, CH-6340 Baar (ZUG), CHE-245.046.413, zudem werden nur rechtlich korrekte Sponsorenbelege anerkannt.
     
  4. SANUSLIFE verpflichtet sich, dem Sponsor-Partner angereifte Sponsorengelder Abs. (2) dem Sponsor-Partner in täglich, wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Abständen in einem Backoffice als Loyalty Points anzuführen und in SANUSCOIN durch ein APP in APP Transaktion zu überweisen. Die Auszahlung der Sponsorengelder erfolgt nur in SANUSCOIN. Bei der Auszahlung in SANUSCOIN gilt ein Durchschnittskurs vom Inkasso aller Produkt- und Dienstleistungen die bezahlt wurden. Eventuelle Kursschwankungen zwischen der Landeswährung auf den Loyalty Beleg und des definitiv ausbezahlten SAC-Betrages gehen zu Lasten/Gunsten des Vertragspartners (Sponsor-Partner).
     
  5. Die Realisierung der von SANUSLIFE mit der Eingehung dieses Vertrages verfolgten kommunikativen Ziele hat auf den Vergütungsanspruch des Sponsor-Partners keinen Einfluss, es sei denn, dieser hat deren Erreichung durch die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten oder durch grob fahrlässiges Verhalten schuldhaft erschwert oder vereitelt.

 

§ 2 Gegenleistung des Sponsor-Partners

Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, für die von SANUSLIFE kostenlos zur Verfügung gestellten Leistungen folgende Gegenleistung zu erbringen:

  1. Platzierung der Zahlungsart SANUSPAY vor Ort im Kassenbereich und/oder online auf der Webseite des Sponsor-Partners und Ergreifung sämtlicher Werbemaßnahmen, mit dem Ziel, die eigenen Mitglieder über die zur Verfügung gestellten Subdomain (https://sanusapp.app/referral?sponsor=….) bei SANUSLIFE einzuschreiben;
     
  2. Versendung der eigenen und/oder von SANUSLIFE zur Verfügung gestellten Newsletter-Inhalte über den unternehmenseigenen Newsletter unter Wahrung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, mindestens acht (8) Newsletter pro Jahr;
     
  3. Platzierung von Social-Media-Postings über SANUSLIFE, SANUSPLANET, SANUSCOIN und/oder die SANUSAPP auf allen betriebenen Social-Media-Kanälen des Sponsor-Partners, mindestens zwölf (12) Postings pro Jahr;
     
  4. Platzierung der Logos SANUSLIFE, SANUSPLANET und/oder SANUSCOIN nebst Nennung von SANUSLIFE auf der Website des Sponsor-Partners; Platzierung der von SANUSLIFE gegen Sonderpreise zur Verfügung gestellten Werbemittel wie Stehbanner, Flyer, Broschüren, Videos und Ähnliches in gut sichtbaren bzw. gut besuchten Präsentations- oder Verkaufsflächen des Sponsor-Partners
     
  5. Vollständige Einrichtung der von SANUSLIFE zur Verfügung gestellten Werbefläche nach Vorgabe, in Eigenregie oder mit Hilfe von SANUSLIFE, durch Hinterlegung bzw. Zusendung aussagekräftiger Bilder (Logo, Organisations-Zweck, usw.) sowie laufende Überprüfung der Inhalte auf Aktualität, wie z.B. Öffnungszeiten, Beschreibung, Links, usw.



§3 Verhaltenskodex für den Sponsor-Partner

a. Allgemeine Pflichten des Sponsor-Partners

Es ist dem Sponsor-Partner untersagt, bei der Nutzung des Portals sanuslife.com, sanusapp.app, sanuspay.com, und sanuslife.market sowie sanusplanet.org die Rechte Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Sponsor-Partner, folgende Handlungen zu unterlassen:

  1. Verbreiten von Aussagen mit beleidigendem, belästigendem, gewalttätigem, gewaltverherrlichendem, aufrührerischem, sexistischem, obszönem, pornografischem, rassistischem, moralisch verwerflichem oder sonst anstößigem oder verbotenem Inhalt;
     
  2. Beleidigen, Belästigen, Bedrohen, Verängstigen, Verleumden, In-Verlegenheit- Bringen anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
     
  3. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE; oder sonstige Missachtung der Privatsphäre anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
     
  4. Verbreiten von unwahren Behauptungen über Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, soziale anderer Sponsor-Partner, Unternehmer, Kunden, Mitarbeiter oder Sponsor Partner von SANUSLIFE;
     
  5. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von vertraulichen Informationen von SANUSLIFE;
     
  6. Verbreiten von unwahren Behauptungen über SANUSLIFE;
     
  7. Verwenden von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musikstücken, Sounds, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten und Kennzeichen ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Vertrag, Gesetz oder Rechtsvorschrift;
     
  8. Verbreiten von Aussagen mit werbendem, religiösem oder politischem Inhalt;
     
  9. Verwenden von verbotenen oder illegalen Inhalten;
     
  10. Ausnutzen von Fehlern in der Programmierung (sog. Bugs);
     
  11. Ergreifen von Maßnahmen, die zur übermäßigen Belastung der Server führen und/oder den Ablauf für andere Kunden massiv beeinträchtigen können;
     
  12. Hacking oder Cracking sowie die Förderung oder Anregung von Hacking oder Cracking;
     
  13. Verbreitung gefälschter Software sowie die Förderung oder Anregung der Verbreitung gefälschter Software;
     
  14. Hochladen von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder zerstörte Daten enthalten;
     
  15. Nutzen oder Verbreiten von „Auto“-Softwareprogrammen, „Makro“- Softwareprogrammen,Sniper-Funktionen“ Schadfunktionen (Malware oder Spyware) oder anderen „Cheat-Utility“-Softwareprogrammen;
     
  16. Modifizieren des Dienstes oder Teilen daraus;
     
  17. Benutzen von Software, die sogenanntes „Datamining“ ermöglicht oder auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Dienst stehende Informationen abfängt oder sammelt;
     
  18. Stören von Übertragungen von und zu den Dienstservern und der Websiteserver;
     
  19.  Eindringen in die Dienst-, Datenserver oder Websiteserver;
     
  20. nicht erkennbare und/oder unsichtbare Methoden zur Erzeugung von Klicks oder Transaktionen vorzunehmen, die nicht durch die bestätigende Handlung eines Endverbrauchers ausgelöst wurden;
     
  21. Cookies, Geräte, Programme, Robots, Iframes bzw. verborgene Frames, Pop-up- Fenster oder sonstige Vorgänge oder Prozesse zu verwenden, die SANUSLIFE daran hindern, Transaktionen korrekt zu ermitteln und nachzuverfolgen;
     
  22. Irreführung oder Täuschung von anderen Sponsor-Partnern, Unternehmern, Kunden, Mitarbeitern oder Sponsor Partnern von SANUSLIFE zu vermeiden, die das Ziel haben, dass diese auf einen gesponsorten/an den Vertrieb gekoppelten Link klicken;
     
  23. darüber hinaus ist es dem Sponsor-Partner untersagt, über das Portal www.sanuslife.net ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Person, deren personenbezogene Daten (insbesondere Anschrift, Telefonnummer, E-Mail- Adresse) ohne Einwilligung zu verarbeiten und/oder an Dritte weiterzugeben. Vor allem ist es dem Sponsor-Partner untersagt, die betroffene Person ohne Einwilligung zu geschäftlichen Zwecken zu kontaktieren.

SANUSLIFE weist auf sein Hausrecht hinsichtlich der Nutzung seines Portals www.sanuslife.com hin und behält sich ausdrücklich die unverzügliche Sperrung und außerordentliche Kündigung nach Maßgabe des geltenden Rechts vor, sofern gegen eine der in Absatz (1) geregelten Pflichten oder sonst gegen geltendes Recht bei der Nutzung verstoßen wird.

 

b. Platzierungen

  1. Bei Hochladen und Veröffentlichungen von Texten und Medieninhalten auf SANUSLIFE Webseiten sichert der Sponsor-Partner zu, über alle entsprechenden Rechte zu verfügen. Widrigenfalls hat SANUSLIFE das Recht, diese zu löschen und den Sponsor-Partner offline zu schalten.
     
  2. Der Sponsor-Partner darf ausschließlich Inhalte auf SANUSLIFE-Webseiten platzieren, deren Urheberrechte sich in seinem Eigentum bzw. Besitz befinden bzw. über welche er nutzungsberechtigt ist.
     
  3. Texte und Medieninhalte, deren Rechte nicht dem Sponsor-Partner zustehen oder die zwischen dem Sponsor-Partner und Dritten strittig sind, dürfen nicht auf SANUSLIFE Webseiten hochgeladen werden.

     

c. Irreführung, Umleitung und Framing

Sponsor-Partner dürfen weder ausdrücklich noch anhand von Zusicherungen oder auf anderer Weise bei anderen Sponsor-Partnern, Unternehmen, Kunden, Mitarbeitern oder Sponsor Partnern von SANUSLIFE den Eindruck vermitteln, dass sie sich auf der Plattform und/oder Werbeinhalte von SANUSLIFE befinden, obwohl diese sich eigentlich auf ihrer Website bzw. Plattform befinden.

 

d. Passwortgeschützte Teile der SANUSLIFE-Webseite

  1. Die passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-Webseiten sind ausschließlich für Sponsor-Partner weltweit bestimmt. Hinweis: Passwörter sollten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Falls der Sponsor-Partner Kenntnis von der unbefugten Nutzung seines Passwortes erlangt hat, sollte er SANUSLIFE unverzüglich darüber informieren. SANUSLIFE übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Schäden, die auf die missbräuchliche Verwendung von Passwörtern zurückzuführen sind.
     
  2. Das Recht zur Nutzung der passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-Webseiten endet bei Beendigung des Sponsor-Vertrages, ohne dass es weiterer Handlungen von SANUSLIFE bedarf. Im Fall der Beendigung muss der Sponsor-Partner alle gespeicherten, ausgedruckten oder kopierten Materialien löschen oder vernichten, sofern diese nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

 

e. Besondere Regelungen zur Nutzung von Materialien

  1. SANUSLIFE gewährt dem Sponsor-Partner den Zugang zum SANUSLIFE-„Mediacenter“ (www.sanuslife.net> Login > Mein Profil).
     
  2. Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte SANUSLIFE Webseiten-Material (oder Teile davon) ausschließlich zum Zweck der Absatzförderung (z.B. Print- und/oder Onlinewerbung) unverändert, mit Quellenangabe und lediglich zur Bewerbung von SANUSLIFE, seiner Waren im Rahmen des Produktabsatzes oder der Kunden- oder Sponsor-Partner-Gewinnung oder-Pflege zu verwenden; der Verweis muss a) – soweit vorhanden – im Impressum und b) leicht erkennbar und zugänglich auf dem jeweiligen Material oder – sofern dies nicht möglich ist – in unmittelbarer Nähe der Anbringung des verwendeten SANUSLIFE-Webseiten-Materials durch folgenden Hinweis kenntlich gemacht werden: „Quelle: SANUSLIFE“.
     
  3. Die vom Sponsor-Partner als Werbemittel eingesetzten, durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien dürfen weder den unzutreffenden Eindruck erwecken, er habe das Produkt gänzlich oder teilweise selbst oder mit Hilfe Dritter produziert, noch dass das Ergebnis maßgeblich durch dessen Mitwirkung erzeugt worden sei. Ebenfalls dürfen vorgenannte durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien nicht verändert oder sonst bearbeitet werden.
     
  4. Es ist dem Sponsor-Partner untersagt, Offline-Werbe-Materialien wie z.B. Flyer, Roll-Ups, Broschüren, Autoaufkleber, Visitenkarten o.Ä. selbst zu entwerfen und/oder entwerfen zu lassen. Sämtliche Offline-Werbe-Materialien sind ausschließlich direkt über SANUSLIFE (Marketplace) zu beziehen.
     
  5. Es ist strengstens untersagt, das Zeichen „SANUSLIFE“, sonstige SANUSLIFE Webseiten-Marken, sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE, welche eindeutig SANUSLIFE zuordenbar sind (Geschäftsfelder, Produktmarkennamen, Produktlabel oder Teile von SANUS…), für Domainnamen, E Mail- oder Social-Media-Zeichen, Chat-Bezeichnungen, Internetportale, Apps, Gruppen, Online-Videos oder sonstige Werbemittel und-Kanäle in identischer, ähnlicher oder verkürzter Weise zu nutzen.
     
  6. Der Sponsor-Partner ist für die Inhalte seiner eigenen Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahmen, selbsterstellten Webseiten usw. selbst, insbesondere auch in Bezug auf irreführende Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE Marketplace, Heil- und Gesundheitsaussagen (Health Claims) und Finanzaussagen verantwortlich.
     
  7. Dem Sponsor-Partner ist untersagt, SANUSLIFE-Videos aus dem YouTube-Kanal von SANUSLIFE oder anderen Plattformen herunterzuladen und/oder zu verändern oder auf anderen Median öffentlich zugänglich zu machen. SANUSLIFE-Videos, welche über diverse Kanäle im Internet auffindbar sind, dürfen nur verlinkt, niemals aber herunter und erneut hochgeladen werden. Erlaubt ist lediglich das Verlinken bzw. die Einbettung mit dem bereits genannten Quellverweis: SANUSLIFE“ in eigene Online-Präsenzen.
     
  8. Es dürfen keine Video- und/oder Audioaufnahmen/-mitschnitte von SANUSLIFE Webinaren, SANUSLIFE-Events, SANUSLIFE-Präsentationen, SANUSLIFE Veranstaltungen, u.ä. gefertigt, vervielfältigt, verbreitet und über Internet oder andere Wege öffentlich zugänglich gemacht werden oder sonst zur Nutzung bereitgestellt werden.

     

f. Besondere Regelungen zur Nutzung der SANUSLIFE-Marken und - Kennzeichen

  1. SANUSLIFE gewährt dem Sponsor-Partner das nicht-ausschließliche Recht, die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder-Kennzeichen international im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Vertrieb sämtlicher SANUSLIFE-Produkte im Rahmen der vertraglichen Vorgaben zu benutzen.
     
  2. Der Sponsor-Partner ist nicht berechtigt, ein eigenständiges Shop-System mit SANUSLIFE-Webseiten-Produkten zu erstellen oder SANUSLIFE-Marketplace-Produkte über eigene oder andere fremde Websites zu vertreiben oder neue Kunden oder Sponsor-Partner zu registrieren. Verlinkungen zu SANUSLIFE-Webseiten bzw. zu seiner personalisierten SANUSLIFE-Webseite, mit oder ohne Hinweis auf SANUSLIFE Marketplace, sind erlaubt und empfohlen. Entscheidend ist, dass der gesamte Kaufprozess über die personalisierte SANUSLIFE-Webseite abgewickelt wird.
     
  3. Der Sponsor-Partner ist nicht berechtigt, die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE mit einem anderen Kennzeichnungsbestandteil zu einer Gesamtmarke oder-kennzeichen zu kombinieren und/oder vorgenannte SANUSLIFE-Zeichen als Unternehmensnamen oder als Teil seines Unternehmensnamens zu benutzen.
     
  4. Der Sponsor-Partner darf die SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE in keiner Weise modifizieren und diese auch nicht in modifizierter Weise im Geschäftsverkehr verwenden. Unzulässig ist insbesondere auch der Gebrauch sämtlicher, farblich abweichender Gestaltungen in Bezug auf die Original-SANUSLIFE-Elementen.
     
  5. Das einfache, vertraglich beschränkte Nutzungsrecht der SANUSLIFE-Webseiten-Marken oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE gilt nur für die Laufzeit des Sponsor-Partnervertrages.
     
  6. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, sämtliche SANUSLIFE-Webseiten-Marken im Laufe der Zeit zu verändern oder aufzugeben. Der Sponsor-Partner wird aufgefordert, nach Ablauf einer Frist von sechs (6) Monaten ab Einführung des neuen Logos, ausschließlich das neue Logo mit der neuen SANUSLIFE- Webseiten-Marke nutzen. Der Sponsor-Partner ist verpflichtet, die Aktualität der SANUSLIFE-Webseiten-Marken selbst regelmäßig zu kontrollieren und eventuelle Änderungen anzuerkennen bzw. zu übernehmen.

     

§ 4 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Schadloshaltung

  1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 3 geregelten Pflichten des Sponsor-Partners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die SANUSLIFE unter Setzung einer Frist von zehn (10) Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Sponsor-Partner verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
     
  2. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SANUSLIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Sponsor-Partner zu ersetzen verpflichtet ist.
     
  3. Der Sponsor-Partner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die SANUSLIFE durch eine Pflichtverletzung des Sponsor-Partners entstehen, außer der Sponsor-Partner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
     
  4. Der Sponsor-Partner hält SANUSLIFE für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Sponsor-Partners gegen geltendes Recht auf die erste Anforderung der SANUSLIFE von der Haftung schadlos.
     
  5. Insbesondere verpflichtet sich der Sponsor-Partner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die SANUSLIFE in diesem Zusammenhang entstehen.

     

§ 5 Steuerliche Hinweise für Non-Profit-Sponsor-Partner

 

1. Anzeige und Umwandlung der Loyalty Points
 

  • Die im Rahmen des Sponsorings erworbenen Loyalty Points werden im Backoffice angezeigt. 
  • Nach Bestätigung der AGB und erfolgreicher Verifizierung als Non-Profit-Organisation erfolgt die automatische Umwandlung und Gutschrift in den Utility-Payment-Token SANUSCOIN (SAC).

     

2. Steuerliche Verantwortung des Sponsor-Partners

  • Der Sponsor-Partner ist allein verantwortlich für die korrekte steuerliche Behandlung der erhaltenen Beträge gemäß den jeweils geltenden nationalen Vorschriften.
  • Es muss ein Sponsorenbeleg mit der exakten Summe erstellt werden, basierend auf:
    • dem Fiat-Wert des SANUSCOIN-Kontoauszugs oder
    • dem Betrag des Loyalty-Belegs.
  • Der Beleg ist unverzüglich – alternativ als monatliche Zusammenfassung – an [email protected] zu übermitteln.

     

    3. Konsequenzen bei fehlendem oder fehlerhaftem Beleg

  • Wird kein ordnungsgemäßer Sponsorenbeleg eingereicht, trägt der Sponsor-Partner die steuerlichen Konsequenzen, einschließlich einer möglichen Steuerpflicht.
    SANUSLIFE kann bereits transferierte Gelder im Fiatwert zurückfordern, wenn:
  • fehlerhafte oder unvollständige Angaben gemacht wurden, unrichtige oder nicht zulässige Sponsorenbelege erstellt wurden,
  • sich nachträglich herausstellt, dass der Sponsor-Partner nicht berechtigt war, einen Sponsorvertrag abzuschließen.

    4. Rechtliche Hinweise
  • Das System ist ein Loyalty-/Referral-Programm, kein klassischer Airdrop.
  • Die Utility-Payment-Token SANUSCOIN sind keine Wertpapiere und dienen ausschließlich als Zahlungsmittel innerhalb des SANUSLIFE-Ökosystems.
  • DSGVO-konforme Datenverarbeitung ist gewährleistet. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und die Programmdurchführung verwendet.

5. Zustimmung

  • Mit Abschluss des SMART-Partnervertrags erklärt sich der Sponsor-Partner ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden und bestätigt die Teilnahme am Sponsorkonzept unter Einhaltung aller rechtlichen und steuerlichen Vorgaben.

     

§ 6 Vergütung der Treuepunkte (Loyalty Points)

Ab dem 01.01.2026 zahlt SANUSLIFE anstelle klassischer Fiat-Provisionen Treuepunkte (Loyalty Points) als Vergütung für erfolgreiche Empfehlungen in Form von SPONSORENGELDER aus. Treuepunkte sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und haben keinen festen monetären Wert. Sie dienen als interne Berechnungseinheit zur späteren Umwandlung in SANUSCOIN (Utility-Payment-Token).

Erwerb der Punkte: Sponsor-Partner erhalten Treuepunkte, wenn ihre geworbenen Kunden, Unternehmen oder Non-Profits über die SANUSLIFE-Plattform mit dem SANUSPAY Triple-Effekt (inkl. Stripe-Zahlungen) Käufe tätigen.

Die Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Vergütungsplan (einsehbar in der SANUSAPP). Die Punkte werden täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich berechnet und im Member-Backoffice (https://sanusbusiness.com) angezeigt.

Umwandlung: Nach Aktivierung (AGB-Bestätigung und KYB) werden die Punkte automatisch in SANUSCOIN umgewandelt und dem Wallet des Members gutgeschrieben. Die Übertragung erfolgt über den Drittverwahrer Naocoin; hierfür ist ein separater Vertrag erforderlich.

Wert und Risiko: Der auf dem Loyalty-Beleg ausgewiesene Euro-Betrag dient ausschließlich als Richtwert für die Anzahl der Punkte. Der tatsächliche Fiat-Wert im SANUSCOIN-Kontoauszug kann abweichen, da die Umwandlung 24–48 Stunden nach Kauf erfolgt und der Kurs des SANUSCOIN zum Zahlungszeitpunkt des Kunden maßgeblich ist. Bis zur Auszahlung kann der Fiat-Wert aufgrund der Kursentwicklung variieren. Der Member erklärt sich damit einverstanden und ist sich bewusst, dass Kursverluste bis zum Totalverlust möglich sind.

Fiat-Auszahlung durch SANUSLIFE ist ausgeschlossen; eine Veräußerung erfolgt eigenständig über Naocoin.

 

§ 7 Loyalität, Unterrichtung, Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. Sie werden sich zu keiner Zeit negativ über die jeweils andere bzw. über deren Produkte äußern oder sonst deren Ruf beeinträchtigen. Diese Verpflichtungen gelten nach Beendigung des Vertrages fort.

Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten. Sämtliche Maßnahmen mit Öffentlichkeitswirkung sind nach Möglichkeit zuvor mit der anderen Vertragspartei abzustimmen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt des Vertrages und alle damit in Zusammenhang stehenden Umstände Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung gegenüber Dritten ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder unanfechtbarer behördlicher Anordnung, alternativ mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Diese Verpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort.

 

§ 8 Haftungsausschluss

  1. SANUSLIFE schließt gegenüber dem Sponsor-Partner jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SANUSLIFE oder auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SANUSLIFE beruht.
     
  2. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass SANUSLIFE weder an der Organisation noch an der Durchführung der Maßnahmen nach § 2 beteiligt ist und hierfür keine Verantwortung trägt. Der Sponsor- Partner ist verpflichtet, SANUSLIFE von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus oder in Zusammenhang mit den Maßnahmen freizustellen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem Handeln von SANUSLIFE.

 

§ 9 Vertragsschluss; Laufzeit und Kündigung; Optionsrechte

  1. Der Vertrag tritt nach Registrierung als NON-PROFIT und erfolgreich durchgeführtem KYC/KYB-Verfahren in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
     
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigungserklärung seitens des Sponsor-Partners bedarf der Mitteilung via E-Mail an [email protected] mit dem Betreff „Beendigungswunsch der Zusammenarbeit“. SANUSLIFE verpflichtet sich dazu, den Account des Sponsor-Partners unmittelbar nach Lesen der E-Mail zu deaktivieren, wodurch der Sponsor-Partner auf der SANUSLIFE Plattform unsichtbar wird. Sämtliche bis zur Deaktivierung des Accounts des Sponsor-Partners angereiften Sponsorengelder sind sodann hinfällig.
     
  3. Die Kündigungserklärung seitens SANUSLIFE erfolgt ebenfalls durch eine Mitteilung via E-Mail an den Sponsor-Partner und durch sofortige Deaktivierung seines Accounts.
     
  4. Sollten künftig aufgrund einer Fortentwicklung der Rechtslage oder eines technischen Fortschritts weitergehende Werbeformen zulässig bzw. möglich sein, als dies derzeit der Fall ist, so hat SANUSLIFE das Recht, vom Sponsor-Partner gegen ein zusätzliches, in der Höhe einvernehmlich festzulegendes Entgelt die Einräumung dieser weitergehenden Werbemöglichkeiten zu verlangen. Für den Fall, dass der Sponsor-Partner mit einer solchen Vertragsänderung im Sinne von Satz 1 nicht einverstanden sein sollte, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vertragsänderung zu kündigen.

 

§ 10 Rückgewähr von Leistungen

Als Rückgewährung von Leistungen werden lediglich die Sponsorengelder verstanden, die gegebenenfalls bis zur Deaktivierung des Accounts angereift sind. Darüber hinaus ist jeglicher Anspruch auf die Rückgewähr von Leistungen, da die Leistungen dem Sponsor-Partner kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.
 

§ 11 Schriftform, Vertragssprache, Salvatorische Klausel

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
     
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieses Vertrags in andere Sprachen dienen ausschließlich zu informatorischen Zwecken, sodass die deutschsprachige Version des Vertrags die maßgebliche Version ist.
     
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Sollte der Vertragszweck mit einer wirksamen oder durchführbaren Regelung nicht erzielbar sein, so steht jeder Partei ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. In diesem Falle ist keine Vertragspartei zur Rückgewähr der von der anderen Vertragspartei empfangenen Leistung(en) verpflichtet. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

 

§12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vorrang des Sponsor-Vertrags; Änderung der AGB

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht. 
     
  2. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von SANUSLIFE in Baar, Schweiz.
     
  3. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von SANUSLIFE in Baar, Schweiz.
     
  4. Soweit sich aus anderen zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen Regelungen ergeben, die den Klauseln dieses Sponsor-Vertrags widersprechen, so haben die Regelungen dieses Sponsor-Vertrags Vorrang.
     
  5. SANUSLIFE ist jederzeit zu einer Änderung dieser AGB berechtigt und wird Änderungen mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung gegenüber dem Sponsor-Partner ankündigen. Der Sponsor-Partner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist SANUSLIFE berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der Sponsor-Partner bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. SANUSLIFE wird den Sponsor-Partner in der Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
     
  6. Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.

 

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Januar 2026

AGB Marketplace (B2B)

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (in der Folge: „AGB“ oder „Vertrag“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Zugerstrasse 76b, CH-6340 Baar (ZG), ([email protected]), MwSt.-Nummer & Unternehmens-Identifikationsnummer: CHE-245.046.413, Handelsregisteramt des Kantons Zug, nachfolgend „SANUSLIFE Marketplace“, „SANUSLIFE Marketplace- Team“, „SANUSLIFE“, „wir“, „unser“ oder „uns“ genannt und dir als „COMPANY“ oder „NON-PROFIT“ registrierter und verifizierter Nutzer eines Accounts mit Artikelverwaltungssystem auf dem SANUSLIFE Marketplace, namentlich PRO, ULTRA, PRO+, nachfolgend „Verkäufer“, „du“, „deine“ oder „dir“ genannt.

Dein Vertragsverhältnis mit SANUSLIFE ist ein Vertrag gemäß des Schweizer Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 (SR 220)

Der deutsche Text dieses Vertrags ist maßgebend. Es gilt das Schweizer Recht. Übersetzungen in anderen Sprachen dienen lediglich als Hinweise.

Allgemeines

SANUSLIFE Marketplace ist ein Marktplatz mit einem vollumfänglichen Artikelverwaltungsprogramm, auf dem du deine Produkte und/oder Dienstleistungen direkt an Käufer in der ganzen Welt verkaufen kannst. Wir möchten sicherstellen, dass du und deine Käufer ein positives Nutzungserlebnis in unserem Marketplace haben. Bitte lies weiter, um dich über deine Rechte sowie auch über deine Pflichten als Verkäufer zu informieren.

Über das Artikelverwaltungssystem kannst du deine Artikel anlegen und via Stripe oder SANUSPAY verkaufen.

Wenn du als Zahlungsart SANUSPAY akzeptierst, erhalten deine Kunden für ihren Einkauf bei dir SANUSCREDITS, sie spenden für die SANUSPLANET Stiftung und sie bezahlen eine Provision für die direkten und indirekten Empfehlungsgeber ihres Netzwerkes. Wenn du via Stripe verkaufst und deine Kunden mit den von Stripe angebotenen Zahlungsoptionen wie beispielsweise Kreditkarte bezahlen, dann spenden sie zwar für die SANUSPLANET Stiftung und bezahlen eine Provision für die direkten und indirekten Empfehlungsgeber ihres Netzwerkes, erhalten allerdings keine SANUSCREDITS. Falls in deinem Land Stripe nicht verfügbar ist, kannst du ausschließlich über SANUSPAY verkaufen. Alle weiteren Details hierzu findest du in den „AGB SANUSPAY (B2B)“.

Wenn deine Kunden via SANUSPAY bezahlen, entstehen ihnen dabei keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits durch deine Marge gedeckt sind.

Diese Richtlinie ist Bestandteil von „Kooperationsvertrag & Nutzungsbedingungen (B2B)“. Indem du den Account „PRO“, „ULTRA“ oder „PRO+“ akzeptierst und einen „SANUSLIFE Marketplace Shop“ auf dem SANUSLIFE Marketplace eröffnest, stimmst du diesen AGB ausdrücklich zu.

1. Grundlegendes zum Verkauf

A. Was du verkaufen darfst

Du darfst auf dem SANUSLIFE Marketplace sowohl Waren als auch Dienstleistungen verkaufen. Auch der Verkauf von handgefertigten Produkten, Vintage-Artikel oder Kreativbedarf („Material & Werkzeug“) ist gestattet. Du kannst auch gebrauchte Artikel verkaufen, sofern du sie als solche kenntlich machst. Für alles, was du verkaufst, erkennst du an und stimmst ausdrücklich zu:

a. dass du über die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen verfügst, beispielsweise über einen Gewerbeschein oder Ähnliches, um Waren und Dienstleistungen zu verkaufen;

b. dass du nur Artikel zu einem festen Preis verkaufen kannst;

c. dass Fotos, die du bei deinem Artikel veröffentlichst, eindeutig dem angebotenen Artikel entsprechen. Andernfalls muss aus deiner Beschreibung klar hervorgehen, dass die gezeigten Fotos nur Beispiele sind.

B. Was du NICHT verkaufen darfst

  • Marihuana-/Cannabis-Ausgabestellen und verwandte Produkte und Unternehmen;
  • Waffen, Munition, Schießpulver und andere Sprengstoffe (einschließlich Feuerwerkskörper);
  • Giftige, entflammbare und radioaktive Stoffe;
  • Pseudo-Pharmazeutika;
  • Substanzen, die illegale Drogen imitieren sollen;
  • Sexuell eindeutige Inhalte;
  • Dienstleistungen mit sexuellem Bezug;
  • Pyramiden- und Anlagesysteme, und andere unfaire, räuberische oder betrügerische Praktiken;
  • Gegenstände, die zu Spekulations- oder Absicherungszwecken verwendet werden (z. B. Derivate);
  • Kredit- und Inkassodienstleistungen sowie andere Finanzdienstleistungen;
  • Artikel, die gegen geistige Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder Patente verstoßen, einschließlich gefälschter oder nicht zugelassener Waren;
  • Produkte und Dienstleistungen, deren rechtlicher Status von Staat zu Staat variiert;
  • Transaktionen, bei denen personenbezogene Daten Dritter unter Verstoß gegen geltendes Recht offengelegt werden; und
  • Transaktionen im Zusammenhang mit Cloud-Mining.
     

Bitte beachte, dass Mitglieder oder in manchen Fällen auch Dritte Artikel melden können, die gegen unsere Richtlinien zu verstoßen scheinen, damit sie vom SANUSLIFE-Marketplace-Team geprüft werden. Du erkennst außerdem an und stimmst zu, dass das SANUSLIFE-Marketplace-Team Artikel entfernen kann, die unsere Richtlinien verletzen.

Du erkennst an und stimmst ausdrücklich zu, dass sämtliche Accountgebühren von einer Rückerstattung ausgeschlossen sind, dass SANUSLIFE deinen Account jederzeit aufgrund von Verstößen oder aus irgendwelchen sonstigen Gründen vorübergehend sperren oder ganz schließen kann, du dennoch alle ausstehenden Gebühren auf deine SANUSLIFE-Abrechnung bezahlen musst.

C. Verwaltung deines SANUSLIFE Marketplace Shops

Dein SANUSLIFE Marketplace Shop repräsentiert dich und dein Geschäft gegenüber der SANUSLIFE-Community. Es ist wichtig, dass deine Artikel und dein Shop ehrlich und genau dargestellt werden.

Wenn du auf dem SANUSLIFE Marketplace verkaufst, erkennst du die folgenden Verpflichtungen an und stimmst ausdrücklich zu:

  1. Ehrliche, korrekte Informationen bei SANUSLIFE und in deinem Shop-Profil anzugeben;
  2. deine AGB einzuhalten;
  3. sicherzustellen, dass der Inhalt deines Shops, wie z. B. alle Texte, Fotos oder Videos, die zur Darstellung deiner Person, deines Shops oder deiner Artikel verwendet werden, den Richtlinien von SANUSLIFE entsprechen;
  4. deine Artikel auf Artikelseiten und in Artikelfotos wahrheitsgetreu darzustellen;
  5. das geistige Eigentum von anderen zu respektieren; wenn du der Ansicht bist, dass jemand deine geistigen Eigentumsrechte verletzt hat, kannst du das dem SANUSLIFE-Marketplace-Team melden.
  6. keine Gebührenhinterziehung zu betreiben;
  7. keine Duplikate von Shops zu erstellen oder sonstigen Aktionen auszuführen (wie z. B. Manipulieren von Warenkörben oder Verkäufen), um die Suche zu manipulieren oder Richtlinien von SANUSLIFE zu umgehen;
  8. keine Preisabsprachen mit anderen Verkäufern zu treffen.
     

D. Standards für Verkäufer

Indem du ein Produkt auf dem SANUSLIFE Marketplace zum Verkauf anbietest, verstehst und stimmst du zu, dass du für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich bist, die für die von dir zum Verkauf angebotenen Artikel gelten, einschließlich aller erforderlichen Kennzeichnungen und Warnhinweise.

Als Verkäufer musst du einen erstklassigen Kundenservice bieten und Vertrauen bei deinen Käufern schaffen und aufrechterhalten. Diese Voraussetzungen werden als unsere „Servicestandards für Verkäufer“ bezeichnet. Das SANUSLIFE-Marketplace-Team kann gegebenenfalls mit dir Kontakt aufnehmen, falls du die Servicestandards für Verkäufer nicht erfüllst.

Die „Servicestandards für Verkäufer“ sehen vor, dass du den Nutzern auf dem SANUSLIFE Marketplace jederzeit einen hervorragenden Kundenservice bietest. Als Inhaber eines Geschäfts ist für deinen Erfolg entscheidend, dass du gute Beziehungen zu deinen Kunden aufbaust. Wenn du dir die Mühe machst, eine Bindung zu deinen Kunden aufzubauen, kann dies eine starke Wirkung auf deine positiven Bewertungen, auf Wiederholungskäufe und auf deine Sichtbarkeit auf dem SANUSLIFE Marketplace haben.

Kundenservice beginnt in dem Moment, in dem ein Käufer das erste Mal deinen Artikel anschaut. Dein Produkt allein reicht nicht aus, um Kunden zum Kauf zu bewegen. Käufer möchten außerdem über die wichtigsten Produktangaben informiert werden (Größe, Farbe, Material usw.), wie lange die Lieferzeiten sind und ob sie Produkte zurückgeben oder umtauschen können. Informative und eindeutige Artikelseiten und AGB schaffen Vertrauen bei potenziellen Käufern.

Die Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern ist einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Transaktion. Käufer senden dir möglicherweise eine Nachricht mit Fragen zu einem Produkt, bevor sie etwas kaufen, Fragen zu Versandzeiten oder Problemen mit ihrer Bestellung, nachdem sie eine Bestellung aufgegeben haben, oder Fragen oder Bedenken zu ihrem Produkt, nachdem sie ihre Bestellung erhalten haben.

Ein verlorenes Paket, verspätete Herstellung oder ein Kunde, der mit dem gekauften Produkt nicht zufrieden ist – manchmal läuft etwas schief. Wenn du zugibst, dass ein Problem besteht, und praktische Maßnahmen ergreifst, um die Sache zu klären, kannst du eine frustrierende Situation oftmals entschärfen und treue Kunden gewinnen. Uns ist klar, dass einige Bestellungen trotz deiner besten Bemühungen nicht wie erwartet verlaufen werden. Bitte beachte, dass du Probleme, die mit der Bestellung des Kunden zusammenhängen, stets direkt mit dem Kunden lösen musst.

Kundenservice endet nicht mit dem Abschluss einer Transaktion. Viele Kunden werden zu Wiederholungskäufern. Mit ihnen in Kontakt zu bleiben kann daher sehr hilfreich sein, um die Kundenbindung zu stärken. Bevor du Kunden kontaktierst, achte darauf, dass du ihr Einverständnis eingeholt hast, ihnen Nachrichten zu senden, und dass du alle geltenden örtlichen Werbegesetze einhältst.

Wir empfehlen dir, die Tools zu nutzen, die SANUSLIFE zur Verfügung stellt, um den Erfolg und das Wachstum deines Shops zu unterstützen. Diese Funktionen wurden entwickelt, um dir Zeit zu sparen und die Führung deines Shops zu erleichtern.

Wir beobachten Shops auf Muster, die zu negativen Erfahrungen für die Käufer führen können, wie z. B. ein potenziell nicht zu bewältigender Anstieg beim Bestellvolumen, verspäteter Versand oder mangelnde Kommunikation. Dabei berücksichtigen wir auch die Möglichkeit von Ausnahmesituationen, die Auswirkungen auf deinen Shop haben könnten. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass dein Kundenservice zu negativen Erfahrungen für Käufer führt – oder führen könnte –, behalten wir uns das Recht vor, deinen Account einzuschränken, vorübergehend zu sperren oder ganz zu schließen. Zu den Einschränkungen kann es gehören, dass SANUSLIFE deine Artikel aus der Suche oder anderen Website-Funktionen entfernt, deinen Shop pausiert, Auszahlungen auf dein Zahlkonto verzögert und/oder deine Verkaufs- und Kaufprivilegien aussetzt.

Der Verkauf auf SANUSLIFE-Marketplace verpflichtet dich zu Folgendem:

  1. Deine Versand- und Bearbeitungszeiten einzuhalten. Als Verkäufer bist du verpflichtet, einen Artikel außer in Ausnahmefällen umgehend zu versenden oder eine Transaktion mit einem Käufer umgehend auszuführen. Bitte beachte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für Versandzeiten je nach Land verschieden sind. Darüber hinaus verpflichtet dich der Verkauf über den SANUSLIFE Marketplace auch zu Folgendem:
    1. Eine korrekte Absenderadresse anzugeben.
    2. Die anfallenden Kosten für den Verkäufer inkl. Versandkosten sowie die Bearbeitungszeiten auf deinen Artikelseiten transparent anzugeben.
    3. Artikel nach dem Verkauf unverzüglich zu versenden. Unverzüglicher Versand bedeutet, dass du Artikel spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum versendet musst, es sei denn, dass du eine andere Bearbeitungszeit angegeben oder über dein Nachrichtensystem mit dem Käufer eine abweichende Vereinbarung getroffen hast. Bevor du deine Bearbeitungszeit für eine bestimmte Bestellung aktualisierst, musst du zunächst das Einverständnis des Käufers einholen.
    4. Alle nationalen und internationalen Versand- und Zollvorschriften einzuhalten.
    5. Die Bestellung an die Adresse zu schicken, die auf dem SANUSLIFE Marketplace als Käuferadresse hinterlegt ist.
    6. Die Bestellung als verschickt zu markieren, wenn du sie versendet hast. Wenn du eine Bestellung als verschickt markierst, erhält der Käufer eine Benachrichtigung.
    7. Einen korrekten und angemessenen Betrag für den Versand zu berechnen.
    8. Falls du deine Artikel nach EU-Recht versendest, der EU-Richtlinie für Gewährleistung und Rücksendungen nachzukommen die besagt, dass ein Händler von seinen Kunden gekaufte Waren nachbessern, ersetzen, ihren Preis mindern oder den Kaufpreis erstatten muss, wenn sie sich als mangelhaft erweisen oder nicht wie in der Werbung angegeben aussehen oder funktionieren. Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung online oder außerhalb deines Geschäfts (in diesem Fall online über den SANUSLIFE Marketplace) gekauft wurde, hat der Kunde das Recht, vom Kauf zurückzutreten und seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  2. Zeitnah auf Nachrichten zu antworten.
  3. Die Verpflichtungen, die du in deinen Shop-AGB eingehst, zu erfüllen.
  4. Uneinigkeiten oder Probleme mit Bestellungen umgehend mit dem Käufer zur Lösung zu bringen.
  5. Wenn du eine Bestellung nicht ausführen kannst, musst du den Käufer informieren und die Bestellung stornieren.
     

2. Richtiges Verhalten, Kommunikation und Datenschutz

Bei SANUSLIFE wird von allen erwartet, dass sie sich gegenseitig mit Respekt behandeln, dies gilt auch für Verkäufer untereinander.

A. Erstellen und Hochladen von Inhalten

Als Verkäufer im SANUSLIFE Marketplace hast du die Möglichkeit, eine Vielzahl von Inhalten zu erstellen und hochzuladen, zum Beispiel Artikelseiten, Nachrichten, Text, Fotos und Videos. Um ein sicheres und respektvolles Umfeld für unsere Nutzer zu gewährleisten, erklärst du dich damit einverstanden, keine Inhalte hochzuladen, die:

  1. hasserfüllte oder herabwürdigende Texte oder Bilder enthalten, bzw. Inhalte, die unter unsere Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassrede fallen;
  2. Drohungen, Belästigung oder Erpressungsversuche enthalten oder gegen unsere Regeln bezüglich Einmischung verstoßen;
  3. eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person darstellen;
  4. falsch, täuschend oder irreführend sind;
  5. unerwünschte Werbung oder Verkaufsaktionen, Spendenaufrufe (ausgenommen für SANUSPLANET) oder Spam enthalten;
  6. private Informationen enthalten, egal ob es sich um deine eigenen oder die einer anderen Person handelt;
  7. eine Transaktion anregen oder ermöglichen, die den von SANUSLIFE vorgesehenen Bezahlvorgang umgeht;
  8. verbotene Behauptungen zur therapeutischen Wirksamkeit von Produkten enthalten;
  9. gegen eine der Regeln in unserer Richtlinie zu verbotenen Artikeln verstoßen.
     

B. Datenschutz und der Schutz personenbezogener Daten

Du bist dafür verantwortlich, für den Schutz der personenbezogenen Daten der SANUSLIFE-Nutzer, die du erhältst oder verarbeitest, zu sorgen und alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Hierzu gehören auch die geltenden Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre, die regeln, wie du Informationen von SANUSLIFE-Nutzern verwenden darfst. Diese Gesetze können vorschreiben, dass du eine eigene Datenschutzrichtlinie veröffentlichst und einhältst. Diese Richtlinie muss für SANUSLIFE-Nutzer, mit denen du interagierst, zugänglich sein. Deine Datenschutzrichtlinie muss in Einklang mit diesen vorliegenden AGB, SANUSLIFE’s Nutzungsbedingungen sowie SANUSLIFE’s Datenschutzrichtlinie stehen.

Sobald du über den SANUSLIFE Marketplace Artikel verkaufst, erhältst du personenbezogene Daten (etwa um mit den Nutzern zu kommunizieren oder Transaktionen mit Käufern abzuwickeln) und du musst sicherstellen, dass du diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bearbeitest. Dies bedeutet, dass du personenbezogene Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen und Versandadressen von Käufern) verarbeitest und daher unter der Schweizer oder EU-Gesetzgebung eine eigenständige datenverantwortliche Stelle für die Daten anderer Nutzer bist, die du über unsere Dienste erhalten hast. Unter keinen Umständen dürfen die Personendaten für kommerzielle Zwecke an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.

Insoweit du personenbezogene Daten von Nutzern außerhalb unserer Dienste verarbeitest, kannst du als Datenverantwortlicher (d. h. als eine Person, die entscheidet, welche personenbezogenen Daten erfasst werden und zu welchem Zweck du die Daten verwenden wirst) unter geltenden Gesetzen zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre verpflichtet sein, Anfragen dieser Nutzer für Datenzugriff, Datenübertragung, Datenberichtigung und Datenlöschung sowie Widersprüchen gegen die Verarbeitung nachzukommen. Wenn du personenbezogene Daten ohne die ordnungsgemäße Einwilligung des Käufers offenlegst, bist du für diese unberechtigte Offenlegung verantwortlich. Hierunter fallen beispielsweise Offenlegungen, die durch dich erfolgt sind oder die als Folge einer unbeabsichtigten Verletzung des Schutzes von Daten aufgetreten sind. Beispielsweise kann es sein, dass du im Rahmen einer Transaktion mit einem Käufer seine E-Mail-Adresse oder sonstige Informationen von ihm erhältst. Diese Informationen dürfen nur für SANUSLIFE-bezogene Kommunikationen oder für Transaktionen, die von SANUSLIFE ermöglicht werden, benutzt werden. Du darfst diese Informationen nicht für unerwünschte Werbenachrichten oder nicht autorisierte Transaktionen benutzen. Ohne die Einwilligung des Käufers und vorbehaltlich anderer anwendbarer Gesetze und SANUSLIFE-Richtlinien darfst du einen SANUSLIFE-Nutzer nicht auf deine Mailing-Liste für E-Mail-Versand oder Versand auf dem Postweg setzen, die Angaben dieses Käufers für Marketingzwecke nutzen oder irgendwelche Zahlungsinformationen beziehen oder speichern. Bitte beachte, dass du dafür verantwortlich bist, die Standards für eine Einverständniserklärung zu kennen, die in jedem Fall erforderlich sind. Falls SANUSLIFE und du als gemeinsam für die personenbezogenen Daten von Käufern Verantwortliche befunden werden und SANUSLIFE aufgrund von Handlungen, die du in deiner Eigenschaft als gemeinsame für die personenbezogenen Daten von Käufern Verantwortlicher vorgenommen hast, verklagt wird, eine Geldstrafe zahlen muss oder anderweitig Kosten entstehen, erklärst du dich damit einverstanden, SANUSLIFE (und seine Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Tochtergesellschaften, Partner, verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber) von allen Ansprüchen, Kosten, Verlusten, Schäden, Haftungen, Urteilen und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) im Zusammenhang mit deiner Verarbeitung von personenbezogenen Käuferdaten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.

Weitere Informationen findest du in unseren Datenschutzbestimmungen.

C. Kommunikationsstandards

i. Nachrichten

Über dein Profil auf dem SANUSLIFE Marketplace steht dir ein Nachrichtensystem zur Verfügung, um direkt mit Käufern oder anderen SANUSLIFE-Nutzern kommunizieren. Nachrichten sind am besten dafür geeignet, wenn Käufer dir Fragen über einen Artikel oder eine Bestellung stellen möchten.

Die Nachrichtenfunktion darf nicht für folgende Handlungen genutzt werden:

  1. Versand ungebetener Werbung, Spendenaufrufe (ausgenommen für die SANUSPLANET Stiftung) oder Versand von Spam-Nachrichten;
  2. Belästigung oder Beschimpfung anderer SANUSLIFE-Nutzer oder Verstöße gegen unsere Antidiskriminierungsrichtlinie;
  3. Kontaktaufnahme mit Personen, die dich ausdrücklich darum gebeten haben, dies zu unterlassen;
  4. Einmischung in die Transaktion oder Angelegenheiten anderer Verkäufer;
  5. Austausch von persönlichen Kontakt-, Finanz- oder anderen Informationen zum Zwecke der Umgehung des Bestellvorgangs auf dem SANUSLIFE Marketplace, einschließlich Telefonnummer, Adresse, E-Mail, Social-Media-Handles, externe URLs, Anweisungen zur Geldüberweisung, etc.
     

Einmischung

Eine Einmischung liegt vor, wenn ein Verkäufer absichtlich auf den Shop eines anderen Verkäufers einwirkt, um mögliche Transaktionen des Shops zu stören oder zu verhindern. Einmischung ist auf dem SANUSLIFE Marketplace streng verboten. Beispiele für Einmischung:

  1. Kontaktaufnahme mit einem anderen Verkäufer über das Nachrichtensystem, um ihn vor einem bestimmten Verkäufer, Shop oder Artikel zu warnen;
  2. Das Posten von Beiträgen in öffentlichen Bereichen, um eine Streitigkeit mit einem anderen Verkäufer vorzubringen oder zu besprechen;
  3. Einkauf bei einem Verkäufer, nur um eine negative Bewertung abzugeben;
  4. Erstellung oder Verwendung eines unabhängigen Käuferkontos, um die negativen Bewertungen eines anderen Shops böswillig zu erhöhen, damit diese Bewertungen stärker in den Vordergrund rücken;
     

Belästigung und Diskriminierung

Die Belästigung anderer Verkäufer über das Nachrichtensystem ist strengstens untersagt. Ebenso dürfen Nachrichten nicht zur Förderung, Unterstützung oder Verherrlichung von Hass verwendet werden oder anderweitig antidiskriminierend sein. Wenn du eine Nachricht erhältst, die antidiskriminierend ist, informiere uns bitte umgehend.

ii. Timeline und Gruppen

Timeline und Gruppen sind öffentliche Bereiche, die von SANUSLIFE über die interne Social-Media-Community bereitgestellt werden und in denen Verkäufer sich vernetzen und austauschen können. Dabei gelten bestimmte Kommunikationsstandards, die befolgt werden müssen. Weitere Informationen findest du in der Community-Richtlinie.

iii. Kommunikation von Stornierungen

Wenn du eine Transaktion nicht abschließen kannst, musst du den Käufer über das Nachrichtensystem benachrichtigen und die Transaktion stornieren. Wenn der Käufer die Zahlung bereits geleistet hat, muss der Verkäufer eine komplette Rückerstattung veranlassen. Wir empfehlen dir, für den Fall einer Streitigkeit einen Beleg über Erstattungen aufzubewahren. Alle Stornierungen unterliegen deiner Richtlinie für Stornierungen.

Widerrufsrecht in der Europäischen Union

Käufer aus der Europäischen Union (EU) und parallel dazu Käufer im Vereinigten Königreich haben möglicherweise ein 14-tägiges „Widerrufsrecht“ ab Erhalt eines Artikels. Innerhalb dieser Frist können sie einen Artikel aus beliebigen Gründen oder auch ohne Grund zurückgeben. Die Einzelheiten zu diesem Recht sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich jeweils unterschiedlich geregelt. Das Widerrufsrecht gilt möglicherweise nicht für bestimmte Produkte wie beispielsweise Spezialanfertigungen oder verderbliche Waren. Rechte in Bezug auf digitale Artikel sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und im Vereinigten Königreich jeweils unterschiedlich geregelt. Für weitere Informationen über das EU- und UK-Widerrufsrecht wende dich an deinen Wirtschaftsberater.

Bitte beachte, dass zusätzlich zu dieser Richtlinie jedes Land eigene Gesetze bezüglich Versands, Stornierungen, Rückgaben und Umtausch hat. Bitte informiere dich über die Gesetze in deinem Land und in den Ländern deiner Käufer.

Für Richtlinien, die ihren Shops zugewiesen wurden, wie z. B. die Richtlinie für digitale Artikel, können Verkäufer eine Bestellung dennoch nach eigenem Ermessen stornieren und gemeinsam mit dem Käufer eine Lösung finden.

3. Feedback und Administration

A. Bewertungen

Durch Bewertungen kannst du dir einen guten Ruf auf dem SANUSLIFE Marketplace aufbauen. Käufer können innerhalb von 100 Tagen ab dem späteren Datum des angegebenen Liefertermins für den Artikel eine Bewertung abgeben. Dabei können sie zwischen einem und fünf Sternen vergeben. Falls kein Liefertermin angegeben ist, beginnt der Zeitraum, in dem eine Bewertung abgegeben werden kann, sobald die Bearbeitungszeit und die Versanddauer einer Bestellung verstrichen sind. Käufer können ihre Bewertung innerhalb dieses Zeitraums von 100 Tagen beliebig oft bearbeiten.

In den seltenen Fällen, in denen du eine negative Bewertung erhältst, kannst du Kontakt mit dem Käufer aufnehmen oder eine Antwort hinterlassen.

Zusätzlich zu unseren Regeln für das Erstellen und Hochladen von Inhalten in Abschnitt 2A dürfen Bewertungen und deine Antworten auf Bewertungen außerdem:

  1. keine grausamen oder obszönen Texte oder Bilder enthalten bzw. keine Inhalte, die unseren Richtlinien unterliegen;
  2. sich nicht auf Dinge außerhalb der Kontrolle des Verkäufers beziehen, wie ein Versandunternehmen, SANUSLIFE oder Dritte;
  3. kein Wettbewerbsmanipulation oder andere Versuche, die Sterne-Bewertung eines Shops auf fälschlich aufzublähen, enthalten; oder
  4. die Integrität des Bewertungssystems nicht schädigen.
     

B. Marketplace Administrationssystem

Über das Marketplace Administrationssystem können Käufer oder Verkäufer das SANUSLIFE-Marketplace-Team über Probleme oder Konflikte benachrichtigen, die sie nicht mit dem jeweiligen Verkäufer oder Kunde lösen konnten, damit das Team sie dabei unterstützen kann, eine Lösung zu finden. Wenn ein Käufer dich kontaktiert, um dich über ein Problem mit einer Bestellung zu informieren, hast du 48 Stunden Zeit (Werktage), das Problem zu lösen. Sollte das Problem innerhalb dieses Zeitraums nicht gelöst werden, kann der Käufer das SANUSLIFE-Marketplace-Team kontaktieren. Nachdem ein Fall eröffnet wurde, hilft das SANUSLIFE-Marketplace-Team dabei, den Fall zwischen Käufer und Verkäufer zu lösen. Dies kann u. a. bedeuten, dass der Account des Käufers oder des Verkäufers vorübergehend gesperrt wird, bis der Fall gelöst ist.

SANUSLIFE behält sich das Recht vor, ein Problem mit einer Bestellung unter bestimmten Umständen vor dem Zeitfenster von 48 Stunden zu intervenieren, beispielsweise bei Inaktivität des Verkäufers oder Belästigung.

C. Dein Verkäuferkonto und SANUSLIFE‘s Nutzungsbedingungen

Um die Sicherheit auf dem SANUSLIFE Marketplace aufrechtzuerhalten und unsere Dienste zu verbessern, können wir Maßnahmen ergreifen, die die Sichtbarkeit deines Shops, deiner Artikel oder deiner Anzeigen einschränken oder die sich auf dein Zahlkonto auswirken. Sollten in einem Shop ungewöhnliche Bestellaktivitäten auftreten oder wir anderweitig der Meinung sind, dass deine Handlungen oder dein Shop zu Konflikten mit Käufern, Rückbuchungen, erhöhtem Betrugsrisiko, Fälschungen oder anderen Ansprüchen führen könnten, kann SANUSLIFE in Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen, einschließlich dieser AGB und der AGB für Payments, Maßnahmen ergreifen, z. B. die Sichtbarkeit deines Kontos beschränken, Einschränkungen oder Rücklagen auf deinem Zahlkonto vornehmen oder dein Verkäuferkonto sperren. Wenn es angemessen und gesetzlich zulässig ist, wird SANUSLIFE dem betroffenen Verkäufer Informationen über das Problem mitteilen.

Falls in einem Shop ein ungewöhnlicher Anstieg der Bestellungen festgestellt wird, insbesondere in einer Kategorie mit hoher Nachfrage, kann es sein, dass sich die Platzierung des Shops in der Suche verbessert oder verschlechtert. Wenn ein Shop einen Anstieg bei ausgeführten Bestellungen und guten Bewertungen verzeichnet, kann dies häufig zu einer höheren Sichtbarkeit und besseren Platzierung führen. Manchmal kann jedoch ein schneller Anstieg der Bestellungen die Sichtbarkeit verringern. Mehr darüber, wie die Suche funktioniert, welche Faktoren die Platzierung beeinflussen und wie du dabei helfen kannst, deine Artikel und deinen Shop zu optimieren, findest du im Bereich „Verkäufer“ in der Fußzeile des Marketplaces.

Darüber hinaus können wir die Sichtbarkeit von Artikeln oder Anzeigen im Interesse der Sicherheit von SANUSLIFE und der Verbesserung unserer Dienste einschränken. Beispielsweise kann es sein, dass Artikel oder Anzeigen weniger sichtbar sind, weil sie Begriffe enthalten, die einen verbotenen Artikel darstellen, die Artikelbeschreibungen unvollständig oder schlecht dargestellt sind oder aufgrund von Richtlinien Dritter. Diese Artikel oder Anzeigen können auch davon ausgeschlossen werden, in einer oder mehreren Funktionen der Dienste zu erscheinen. Auch wenn diese Artikel oder Anzeigen nur begrenzt sichtbar sind, können sie dennoch über die Suche gefunden werden.

Wenn SANUSLIFE Grund zu der Annahme hat, dass du, deine Inhalte oder deine Nutzung der Dienste gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt/verstoßen, einschließlich dieser Verkäuferrichtlinie, können wir deine Inhalte für einige oder alle Nutzer deaktivieren oder dein Konto (und alle Konten, die SANUSLIFE als mit deinem Konto verbunden erachtet) sowie deinen Zugang zu den Diensten sperren oder beenden. Im Normalfall wird SANUSLIFE dich benachrichtigen, dass deine Inhalte oder dein Konto gesperrt oder beendet wurden, es sei denn, du hast wiederholt gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen oder wir haben rechtliche oder regulatorische Gründe, die uns daran hindern, dich zu benachrichtigen.

Wir freuen uns, diese Richtlinien in deiner bevorzugten Sprache anbieten zu können, beachte allerdings, dass wie anfangs erwähnt, ausschließlich die deutsche Version dieses Dokuments rechtsgültig ist. Du kannst deine Sprachauswahl in den Kontoeinstellungen ändern.

Zuletzt aktualisiert: 15. November 2023

Kontaktiere uns

Wenn du Fragen oder Anregungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast, zögere nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren.

Allgemeine Member-Vertragspartnerbedingungen

Die SANUSLIFE ADMINISTRATION AG ist ein international tätiges Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das ein digitales Ökosystem für Gesundheit, Lifestyle und nachhaltigen Konsum betreibt. Dieses Ökosystem kombiniert zwei zentrale Funktionen:

1. Software-as-a-Service (SaaS) für Händler
Händler („COMPANY Partner") können ihre Produkte und Dienstleistungen über die SANUSLIFE-Plattform listen, Zahlungen abwickeln und Teil des Ökosystems werden. Dazu gehören Marketplace, SANUSPAY Map und SANUSAPP.

2. Software-as-a-Service (SaaS) für Empfehlungsmarketing
Privatpersonen (sanuslife.com/de/private) und Unternehmen (sanuslife.com/de/business)als „Member“ („LITE+“, „SMART+“, „PRO+“, „ULTRA+“) können die SANUSLIFE-Plattform sowie Produkte der COMPANY Partner freiwillig weiterempfehlen. 
Sind Sie eine Non-Profit-Organisation? Dann hier aufhören lesen. Diese AGB gelten ausschließlich für Privatpersonen und Unternehmen, die durch Kauf des PREMIUM+-Upgrades den Member-Status erwerben und die SANUSLIFE-Plattform aktiv nutzen, z.B. um im Marketplace (sanuslife.market) Produkte anzubieten oder mit SANUSPAY abzurechnen. Non-Profit-Organisationen erhalten Sponsorenbeträge und haben eigene AGB unter
https://sanuslife.com/de/legaldocuments („Allgemeine Geschäftsbedingungen für NON-PROFIT-Unternehmen“).

Für erfolgreiche Empfehlungen, die zu einem Kaufabschluss führen, vergütet SANUSLIFE Loyalty Points (Treuepunkte) mit einem Gegenwert von 1:1 (in Euro).

Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist freiwillig und begründet kein Arbeitsverhältnis. Sie setzt eine Registrierung sowie eine erfolgreiche Verifizierung (KYC für Privatpersonen, KYB für Unternehmen) voraus. Zusätzlich ist die Aktivierung eines Abo-Modells (BASIC oder PREMIUM, PLUS+ für Unternehmen) erforderlich.

Vergütung und Abwicklung:
Die Vergütung erfolgt ausschließlich in Loyalty Points. Diese Punkte werden im Member-Backoffice (sanusbusiness.com) dokumentiert. Die Auszahlung der auszahlungsfähigen Loyalty Points erfolgt in USDC (USD Coin) über die SANUSAPP auf dezentraler Transaktionsbasis. Voraussetzung für den Erhalt einer Auszahlung ist die Installation der SANUSAPP (Playstore – Applestore), die erfolgreiche Durchführung der jeweils erforderlichen Identifizierungs- und Verifizierungsprozesse (insbesondere KYC/KYB), sowie die Eröffnung und Aktivierung eines persönlichen dezentralen Wallets inklusive Erstellung und sichere Verwahrung der Passphrase (Private Key) durch den Member über die SANUSAPP. Der Member trägt die alleinige Verantwortung für die sichere Verwahrung seiner Passphrase (Private Keys). SANUSLIFE oder auch Software-Dienstleister haben keinen Zugriff auf die Passphrase oder die Private Keys und können diese weder wiederherstellen noch zurücksetzen.

Wichtige rechtliche Hinweise:

a) Das System ist ein Loyalty-/Referral-Programm. Auszahlungen erfolgen in USDC (USD Coin), einem an den US-Dollar gekoppelten E-Money-Token (EMT) gemäß der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA), der als Auszahlungsmittel im Rahmen des SANUSLIFE-Systems verwendet wird. 

b) Spezialisierte Drittdienstleister unterstützen das SANUSLIFE-Ökosystem als Technologie- und Infrastrukturpartner im Bereich Web3 (dezentrale internetbasierte Anwendungen) und DeFi (dezentrale Finanzanwendungen). Dabei entwickeln, integrieren und betreiben die Drittdienstleister Softwarekomponenten und technische Schnittstellen, welche die Interaktion mit Blockchain-Netzwerken, Smart Contracts (automatisch ausführbare digitale Verträge), Bridges (technische Verbindungen zwischen verschiedenen Blockchain-Netzwerken) und weiteren dezentralen Protokollen ermöglichen. Die zugrunde liegende Systemarchitektur ist darauf ausgelegt, dass Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte grundsätzlich in selbstverwalteten Wallets (digitale Geldbörsen) der jeweiligen Member gehalten werden und die Kontrolle darüber bei den Membern verbleibt. Sofern Member Kryptowerte gegen Fiatwährungen tauschen oder Fiatwährungen in Kryptowerte wechseln möchten (On-Ramp bzw. Off-Ramp – Ein- und Ausstieg zwischen klassischem Geld und Kryptowerten), erfolgen diese Dienstleistungen durch entsprechend regulierte Anbieter. Diese Leistungen können nur von Dienstleistern erbracht werden, sofern die hierfür erforderlichen regulatorische Voraussetzungen erfüllen. Die Nutzung von Smart Contracts, Bridges, dezentralen Wallets und sonstigen DeFi-Funktionen erfolgt hingegen innerhalb der vorgesehenen dezentralen Systemarchitektur. SANUSLIFE und weitere Drittdienstleister stellen hierfür technische Funktionen und Schnittstellen bereit, während die Ausführung der jeweiligen Blockchain-Transaktionen durch die Member selbst über ihre eigenen Wallets erfolgt.
Dadurch wird eine klare Trennung zwischen regulierten On-Ramp-/Off-Ramp-Dienstleistungen einerseits und den dezentralen Web3-/DeFi-Funktionen andererseits gewährleistet.
Soweit für einzelne Funktionen oder Dienstleistungen die Nutzung von Leistungen weiterer Drittanbieter erforderlich ist, können ergänzende Nutzungsbedingungen dieser Anbieter Anwendung finden. 

c) Die erhaltenen Loyalty Points, Prämiengutschriften oder sonstigen im Rahmen des Systems gewährten Vorteile können in einzelnen Ländern als steuerlich relevanter wirtschaftlicher Vorteil eingestuft werden und gegebenenfalls steuerlichen Pflichten unterliegen. Sofern eine Umwandlung oder Auszahlung in einen Kryptowert erfolgt, kann für steuerliche Zwecke der zum jeweiligen Zeitpunkt maßgebliche Wert des erhaltenen Vermögenswerts herangezogen werden. USDC ist ein an den US-Dollar gekoppelter Kryptowert (E-Money Token im Sinne der MiCA-Verordnung), dessen Wert darauf ausgerichtet ist, den Wert des US-Dollars nachzubilden. Die steuerliche Behandlung sowie die Erfüllung sämtlicher Steuererklärungs- und Meldepflichten richten sich nach den jeweils geltenden nationalen Vorschriften und liegen in der Verantwortung des jeweiligen Members. 

d) Eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung (bzw. vergleichbare Datenschutzstandards) ist gewährleistet. Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und die Durchführung des Programms verwendet.
 

§ 1 Geltungsbereich / Definitionen

1.1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Member-Vertrags zwischen der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Zugerstrasse 76b, CH-6340 Baar (ZG), im Folgenden „SANUSLIFE" genannt, erreichbar via E-Mail unter [email protected], und dem unabhängigen und selbständigen Vertriebspartner, im Folgenden „Member" genannt. 
  2. Unternehmen, die das PREMIUM+-Abo erwerben, gelten als Member und unterliegen denselben Rechten und Pflichten. 
  3. Diese Bedingungen bilden die ausschließliche Grundlage des Geschäftsverhältnisses (OR Art. 1). 
  4. SANUSLIFE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. 
  5. Andere Bedingungen des Members werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von SANUSLIFE ausdrücklich schriftlich angenommen.

1.2 Definitionen

  1. Im Rahmen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen gelten folgende Begriffe:
  2. Member-Status:
    • MEMBER: Nach Abschluss eines BASIC- oder PREMIUM-Abos.
    • PREMIUM+: PREMIUM-Abo und Unternehmens-Abo (LITE+, SMART+, PRO+, ULTRA+).

1.3 COMPANY Partner: 

COMPANY Partner sind Partnerunternehmen, die über den SANUSLIFE Marketplace bzw. via SANUSPAY ihre Produkte der Community anbieten und als SANUSPAY-Akzeptanzstellen auftreten.

1.4 SANUSLIFE-Plattform: 

Die SANUSLIFE-Plattform umfasst das gesamte digitale Ökosystem von SANUSLIFE, einschließlich SANUSAPP, Marketplace (https://sanuslife.market), SANUSPAY (https://map.sanuspay.com) und Backoffice.

1.5 Referral: 

Referral bezeichnet die freiwillige Weiterempfehlung der Plattform und/oder der Produkte innerhalb der SANUSLIFE Community, für die ausschließlich Kaufabschlüsse über SANUSPAY Triple Payment (inkl. Stripe) vergütet werden.

  1. Der Member ist – sowohl als Privatperson als auch selbständiger Unternehmer – eigenverantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich steuerlicher und sozialrechtlicher Vorgaben. Dazu gehören insbesondere, soweit erforderlich, die Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer, die Anmeldung von Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung sowie die Erlangung einer Gewerbeberechtigung. Der Member versichert, sämtliche Einnahmen aus seiner Tätigkeit für SANUSLIFE an seinem steuerlichen Sitz ordnungsgemäß zu versteuern.
  2. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, bei Notwendigkeit von der vereinbarten Treuepunkte-Vergütung (Loyalty Points) Beträge für Steuern und Abgaben einzubehalten oder Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz geltend zu machen, wenn ihr aufgrund eines Verstoßes gegen die in Abs. (7) genannten Pflichten ein Schaden entsteht, es sei denn, der Member hat diesen Schaden oder Aufwand nicht zu vertreten. Von SANUSLIFE werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Member entrichtet.
  3. Hinweis zur Besteuerung: Die Treuepunkte-Vergütung kann steuerpflichtige wirtschaftliche Vorteile darstellen. Gemäß schweizerischer Steuerpraxis sind solche geldwerten Vorteile in der Regel zum Zeitpunkt der Gutschrift nach dem Marktwert zu versteuern. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von den jeweils nationalen Vorschriften am Sitz des Members ab. Der Member ist verpflichtet, seinen steuerlichen Pflichten eigenverantwortlich nachzukommen.
     

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. SANUSLIFE betreibt kein klassisches Network-Marketing mit Tür-zu-Tür-Vertrieb, sondern ein digitales Loyalty-Referral-Programm (SaaS-Referral). Member empfehlen ausschließlich die SANUSLIFE-Plattform, die SANUSAPP sowie Produkte von COMPANY Partnern innerhalb der Community. Kaufabschlüsse erfolgen obligatorisch über den SANUSLIFE Marketplace (https://sanuslife.market) und die SANUSAPP (https://map.sanuspay.com). 
  2. Die Teilnahme am Programm erfolgt freiwillig ohne Umsatzpflicht. Voraussetzung ist die erfolgreiche Registrierung mit KYC/KYB-Verifizierung sowie Aktivierung eines ABO-Modells (BASIC oder PREMIUM) sowie PLUS+.
  3. Die Berechnung der Vergütung erfolgt nach erfolgreichen Empfehlungen mit Kaufabschluss ausschließlich in Form von Loyalty Points. Diese werden im Backoffice (sanusbusiness.com) dokumentiert und gemäß den geltenden Systemregeln verwaltet. Sofern die Voraussetzungen des jeweiligen Vergütungsmodells erfüllt sind, können daraus Auszahlungen in USDC erfolgen. Die technische Abwicklung erfolgt gemäß den in der Präambel beschriebenen Prozessen und den jeweils geltenden regulatorischen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
     

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

  1. Verträge können mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder natürlichen Personen abgeschlossen werden, die mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und – soweit im Wohnsitzstaat erforderlich – im Besitz eines Gewerbenachweises (z. B. Gewerbeschein) sind. 
  2. Pro natürliche Person (Privatperson), pro Personengesellschaft (z.B. einfache Gesellschaft) und/oder pro Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH) wird nur ein Member-Antrag akzeptiert. Nach vorheriger Zustimmung im Ermessen von SANUSLIFE kann eine natürliche Person zusätzlich als Gesellschafter von Personen- oder Kapitalgesellschaften registriert werden. Gleiches gilt für zusätzliche Non-Profit-Organisationen. Die strukturelle Einordnung (Reihenfolge, Downline, Upline, Crossline) ist hierfür unbedeutend.
  3. Die Member müssen den KYC-Prozess (Privatpersonen) bzw. KYB-Prozess (Unternehmen) erfolgreich durchlaufen. Bei Unternehmen sind Tätigkeitsnachweis, UID-/USt-ID-Nummer oder Steuernummer hochzuladen. Alle Gesellschafter (auch die Gesellschafter von Gesellschaftern) müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und KYC abschließen. Sie haften persönlich für das Verhalten der Gesellschaft gegenüber SANUSLIFE.
  4. Die Registrierung als Member setzt voraus, dass ein empfehlender Member (Sponsor) dem Interessenten den Einstieg über seine Subpage (Landingpage) ermöglicht. Der Member registriert sich als FREE User, aktiviert anschließend ENTRY und qualifiziert sich bei BASIC/PREMIUM durch vollständigen Antrag und Häkchen zu diesen AGB/Datenschutz (siehe § 6).
  5. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, Member-Anträge nach eigenem Ermessen, ohne jegliche Begründung jederzeit abzulehnen.
  6. Dem registrierten Member werden nach der Registrierung als FREE User bereits die Login-Daten (ID-Nummer mit Passwort) an die von ihm bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Mit diesen Daten kann sich der Member auf https://sanuslife.nethttps://sanusbusiness.comhttps://sanuslife.market sowie in der SANUSAPP im Login-Bereich anmelden. Der Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten des Members werden in der App dem gesponserten fix veröffentlicht.
  7. Ein Vertrag kommt nur zwischen SANUSLIFE und dem Member zustande, nicht aber zwischen dem COMPANY Partner und dem Member.

Für den Fall eines Verstoßes gegen die in Abs. (1) bis Abs. (4) geregelten Voraussetzungspflichten ist SANUSLIFE ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Member-Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich SANUSLIFE für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
 

§ 4 Schweiz-spezifische Bestimmungen (Verifizierung, Selbstständigkeit, Sozialabgaben)

  1. Um Member bei SANUSLIFE zu werden, müssen Personen mit Wohnsitz oder Steuerdomizil in der Schweiz den Status als selbständig erwerbend nachweisen. Dies bedeutet, dass sie als eigenständige Unternehmer agieren und selbst für die korrekte Abführung von Steuern und Sozialabgaben verantwortlich sind. SANUSLIFE übernimmt keine Haftung für steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen.
  2. Verifizierungspflichten: Schweizer Member müssen im Rahmen des KYC/KYB-Prozesses folgende Dokumente an [email protected] senden:
  3. Bestätigung der kantonalen Ausgleichskassen über den Status als selbständig erwerbend (oder Handelsregisterauszug bei juristischen Personen);
  4. AHV-Nummer (OASI);
  5. Falls vorhanden: UID-Nummer.

Die Dokumente werden zur Echtheitsprüfung über einen externen, KI-gestützten Dienst verarbeitet. Bei Nichtvorlage oder nicht erfolgreichen Nachweis wird die Teilnahme am Loyalty-/Referral-Programm nicht weiter fortgeführt und als nicht vergütungsberechtigt eingestuft.

  1. Selbstständigkeit & Arbeitgeberabgrenzung: Mit Bestätigung dieser AGB erklärt und versichert der Schweizer Member, als selbständig erwerbend zu handeln und sämtliche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge (insbesondere AHV/IV/EO) eigenverantwortlich zu tragen. SANUSLIFE ist nicht Arbeitgeber des Members. Sollte eine Behörde den Status nachträglich als unselbständig einstufen, stellt der Member SANUSLIFE von sämtlichen daraus entstehenden Beiträgen, Kosten und Ansprüchen frei.
  2. NBU-Hinweis: Da der Member als selbständig gilt, ist die NBU hier nicht durch SANUSLIFE abzudecken; eine freiwillige Absicherung liegt im Ermessen des Members.
  3. Treuepunkte & Token: Treuepunkte oder deren Tausch in den Utility-Payment-Token SANUSCOIN können nach Schweizer Praxis als Einkommen gelten. Der Schweizer Member ist für die korrekte Deklaration und Versteuerung im jeweiligen Kanton verantwortlich; SANUSLIFE übernimmt hierfür keine Haftung.
  4. Verifizierungsgebühr bei Nicht-Verifizierung: Aktiviert der Schweizer Member ein BASIC- bzw. PREMIUM ABO und wird die Identitäts-/Statusprüfung durch SANUSLIFE und den externen Dienst nicht erfolgreich abgeschlossen, kann der Member das ABO innerhalb der vertraglichen Fristen stornieren. In diesem Fall wird ein Pauschalbetrag von 7,00 EUR als nicht rückerstattbare Verifizierungsgebühr einbehalten, da die Prüfungskosten angefallen sind und der Member diese AGB vorab akzeptiert hat.
     

§ 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung

  1. Der Member registriert sich bei SANUSLIFE als Unternehmer und nicht als Verbraucher (vgl. § 3 Abs. (1)). Ihm steht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  2. Gleichwohl räumt SANUSLIFE dem Member nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges vertragliches Widerrufsrecht ein.
  3. Der Member kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform an die in § 1 genannte E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Akzeptierung der AGB für Empfehlungsgeber (Member). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/der E-Mail) des Widerrufs. Bei Zahlung der monatlichen Member-Gebühr besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Zahlung der Gebühr. Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann ein Downgrade erst zum nächsten Folgemonat bzw. bei Zahlung der folgenden Monatsgebühr aktiviert werden.
  4. Ausgeschlossen von Widerrufsrecht sind:
    1. die KYC/KYB-Gebühr, sofern diese an den Member weitergegeben wird; 
    2. sämtliche Leistungen, für die der Member bereits einen messbaren Nutzen bezogen und eingelöst hat, insbesondere SANUSCOIN Prämie durch Sammeln von SANUSCREDITS, Loyalty Points oder vergleichbare Prämien/Vergütungen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Erstattung der Abo-Gebühr. 
  5. Ein Member kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei SANUSLIFE registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position des Members mindestens sechs (6) Monate zurückliegt und der widerrufende Member in dieser Zeit keine Aktivitäten für SANUSLIFE verrichtet hat.

     

§ 6 Nutzung des Backoffice-Dashboards und der Landingpage / Abo-Gebühr

  1. Mit dem Abo-Upgrade auf BASIC oder PREMIUM stehen dem Member verschiedene Dienstleistungen zur Verfügung. Die Auflistung dieser Leistungen sowie die entsprechenden Kosten richten sich nach den jeweils gültigen Preisen für Privatpersonen unter https://sanuslife.com/de/private/pricing und Unternehmen unter https://sanuslife.com/de/business/pricing
  2. Das Nutzungsrecht am bereitgestellten Member-Backoffice ist ein einfaches, nicht übertragbares Recht. Dem Member ist es nicht gestattet, das Backoffice zu verändern, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten. Ebenso besteht kein Recht zur Vergabe von Unterlizenzen.
  3. Wird nach dem Setzen des Häkchens zur Bestätigung dieser AGB eine Abo-Gebühr gezahlt und anschließend storniert, nachdem eine Identitäts- oder Unternehmensprüfung (KYC/KYB) durch einen externen Dienstleister bezüglich Vergütungsberechtigung durchgeführt, ist SANUSLIFE berechtigt, die entstandenen Prüfkosten nicht zu erstatten. Diese betragen 7,00 EUR (exkl. MwSt.) und werden als nicht rückerstattbare Gebühr einbehalten.
  4. Stellt sich im Rahmen der KYC/KYB-Prüfung heraus, dass die angegebenen Daten nicht der Wahrheit entsprechen oder die Prüfung aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben scheitert, gilt dieselbe Regel: Die entstandenen Kosten sind vom Member zu tragen und werden nicht zurückerstattet.
  5. Für die Nutzung, ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Member-Backoffice und der Landingpages, berechnet SANUSLIFE eine im Voraus zu entrichtende monatliche nicht verprovisionierte Abo-Gebühr, genannt BASIC- oder PREMIUM-Gebühr (Abo).
  6. Die monatliche Abo-Gebühr muss in SANUSAPP mit den dort ausgewiesenen Modalitäten beglichen werden. Die entsprechenden Fälligkeiten sind im Login-Bereich ersichtlich.

 

§ 7 Pflichten des Members

  1. Der Member ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er hat Eingaben und/oder Änderungen seiner Vertragsdaten wahrheitsgemäß und vollständig im Member-Backoffice vorzunehmen.
  2. Dem Member ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von SANUSLIFE, deren Member, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, den SANUSLIFE Verhaltenskodex oder sonstiges vertragliches oder geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.
  3. Besondere Werberichtlinien:An keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf der Member Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung, potenzielle Member im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.
  4. Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Treuepunkte‑Vergütungen (Loyalty Points) vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Treuepunkte‑Vergütung im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Members zu verstehen sind, oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystem, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem, oder sonst ein betrügerisches und verbotenes Vertriebssystem ist gemäß Art. 3 Abs. 3 lit. r des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Der Kauf von Produkten ist in keinem Fall notwendig, um Member zu werden.
  5. Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Member die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.
  6. Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
  7. Member werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von SANUSLIFE offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.
  8. Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Member werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist, oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
  9. Ein Member darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Produkte von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft werden.
  10. Aufgrund strenger Regulierungen in Bezug auf Werbung für die Produkte soll ausschließlich das Werbematerial verwendet werden, das auf der SANUSLIFE Website oder im Backoffice angeboten wird. Es dürfen im Rahmen der Tätigkeit und Werbung keine Aussagen bezüglich der Sicherheit der Produkte erfolgen, es sei denn, diese sind offiziell von SANUSLIFE genehmigt und/oder finden sich in dem offiziellen Werbematerial von SANUSLIFE wieder.
  11. Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites, Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Preislisten, Produktproben, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der dem Member zur Verfügung gestellten Landingpage, ist ausdrücklich nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, gemeinsam mit mehreren Membern eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben. Für COMPANY Partner mit PREMIUM+-Status: COMPANY Partner dürfen für ihre eigenen Produkte, die sie über die SANUSLIFE-Plattform anbieten, eigene Werbemittel erstellen und nutzen.
  12. Bei der Bewerbung der Produkte in Internetmedien wie sozialen Netzwerken (zum Beispiel Facebook oder Instagram), Online-Blogs oder Chatrooms (wie WhatsApp, Telegram oder Snapchat) darf der Member ausschließlich die offiziellen SANUSLIFE-Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder Pseudonym-Postings sind verboten) identifizieren und darf weder Angaben über sein Einkommen oder Verdienstmöglichkeiten bei SANUSLIFE machen noch für eine Tätigkeit bei SANUSLIFE als Arbeitgeber oder Ähnliches werben. Die Social-Media-Werbung darf nur im Rahmen eigener, privater Social-Media-Kanäle und zusätzlich durchgeführt werden; professionelle Social-Media-Geschäftsauftritte im Namen von SANUSLIFE sind nicht erlaubt. Für COMPANY Partner mit PREMIUM+-Status:  COMPANY Partner dürfen für ihre eigenen Produkte, die sie über die SANUSLIFE-Plattform anbieten, professionelle Social-Media-Geschäftsauftritte betreiben.
  13. Die Produkte dürfen im Rahmen des geltenden Rechts in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von dem Member vorgestellt und über die SANUSLIFE-Plattform verkauft werden. Auf anderen Verkaufsplätzen, insbesondere in Ladengeschäften (wie z.B. Supermärkten, Einzelhandelsläden) oder Internethandelsplattformen wie z.B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle dürfen die Produkte nicht angeboten werden (abhängig vom COMPANY Partner). Für COMPANY Partner mit PREMIUM+-Status: COMPANY Partner dürfen ihre eigenen Produkte, die sie über die SANUSLIFE-Plattform anbieten, auch in eigenen Ladengeschäften oder auf autorisierten Plattformen anbieten, müssen jedoch die gleiche Preispolitik wie auf dem SANUSLIFE Marketplace anwenden (keine Abweichungen in Preis, Rabatte oder Bedingungen).
  14. Es ist dem Member stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungstools oder sonstige im Zusammenhang mit dem SANUSLIFE-Geschäft stehende Leistungen an andere Member von SANUSLIFE zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
  15. Die Produkte dürfen von dem Member nur nach schriftlicher Zustimmung von SANUSLIFE oder den COMPANY Partners auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden. Für COMPANY Partner mit PREMIUM+-Status: COMPANY Partner dürfen ihre eigenen Produkte, die sie über die SANUSLIFE-Plattform anbieten, auf Messen und Fachausstellungen präsentieren, sofern sie die SANUSLIFE-Preispolitik einhalten und SANUSLIFE hierüber informieren.
  16. Der Member darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen von SANUSLIFE oder eines COMPANY Partners handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als „unabhängiger SANUSLIFE Member“ vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, selbst erstellte Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „SANUSLIFE INTERNATIONAL INDEPENDENT DISTRIBUTOR“ nebst entsprechendem Logo nach Maßgabe des Verhaltenskodexes aufweisen und dürfen ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen SANUSLIFE und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE beinhalten. Dem Member ist es ferner untersagt, im Namen von SANUSLIFE für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Dem Member wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt noch eine Vollmacht, SANUSLIFE gegenüber Dritten zu vertreten. Für COMPANY Partner mit PREMIUM+-Status: COMPANY Partner müssen sich ebenfalls als „unabhängige SANUSLIFE Members" kennzeichnen, dürfen jedoch ihre eigenen Marken und Kennzeichen für ihre SANUSLIFE-Plattform-Produkte ergänzend nutzen.
  17. Der Member ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken der COMPANY Partner negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen oder sonstige Dritte negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie Herabwürdigungen oder sonstige gesetzeswidrige Handlungen zur Abwerbung von Member anderer Unternehmen einzusetzen. Für COMPANY Partner mit PREMIUM+-Status: COMPANY Partner unterliegen denselben Verboten und dürfen keine anderen COMPANY Partner oder SANUSLIFE negativ darstellen.
  18. Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von SANUSLIFE sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von dem Member ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von SANUSLIFE weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden. 
  19. Auch die Verwendung des Kennzeichens SANUSLIFE und/oder der Marken, Werktitel, Produktbezeichnungen und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner sind über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung und Nutzung von Internetdomains einschließlich Subdomains. SANUSLIFE kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen SANUSLIFE und/oder die Marken, Werktitel, Produktebezeichnung und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner verwenden, gelöscht werden und/oder an SANUSLIFE übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider- nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain- werden von SANUSLIFE für den Fall der Übernahme übernommen. Für COMPANY Partner mit PREMIUM+-Status: COMPANY Partner dürfen ihre eigenen Marken und Domain-Namen für ihre SANUSLIFE-Plattform-Produkte ergänzend nutzen, jedoch keine SANUSLIFE- oder COMPANY Partner-Marken ohne Zustimmung registrieren.
  20. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktebezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Produkte. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z.B. Google AdWords), Sponsored-Links-Werbung, Internet-Werbeplätze-Marketing oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel, Produktebezeichnungen oder sonstige Schutzrechte von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner zu verwenden. Schließlich untersagt ist auch der Austausch/die Änderung von Produktbeschreibungen der Produkte von SANUSLIFE oder einem der COMPANY Partner. Für COMPANY Partner mit PREMIUM+-Status: COMPANY Partner dürfen eigene Marken für ihre SANUSLIFE-Plattform-Produkte anmelden, jedoch keine SANUSLIFE- oder anderen COMPANY Partner-Marken imitierenden Zeichen verwenden.
  21. Ein Member kann sich nach der ordentlichen Kündigung seiner alten Position erneut bei SANUSLIFE registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch SANUSLIFE für die alte Position des Members mindestens sechs (6) Monate zurückliegen und der kündigende Member in dieser Zeit keine Aktivitäten für SANUSLIFE verrichtet hat.
  22. Dem Member ist es nicht erlaubt, auf Presseanfragen über SANUSLIFE, die COMPANY-Partner-Produkte, den SANUSLIFE-Vergütungsplan oder sonstige SANUSLIFE-Leistungen zu antworten. Der Member ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an SANUSLIFE weiterzuleiten.
  23. Der Member verpflichtet sich – soweit möglich – sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kunden- und Member-Daten ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit für SANUSLIFE verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden. Er hat die von ihm betreuten Kunden und Member mit der gebotenen Sorgfalt zu betreuen.
  24. Der Member darf nur in solchen Staaten/Gebieten Leistungen für SANUSLIFE bewerben und vertreiben oder neue Member gewinnen, die offiziell von SANUSLIFE eröffnet wurden, ebenso wie der Member in einem Staat/Gebiet nur diejenigen Produkte bewerben und vertreiben darf, die im SANUSLIFE Marketplace und deren COMPANY Partner für den Verkauf offiziell freigeschaltet sind. Es ist ferner nicht erlaubt, in einem Staat/Gebiet als SANUSLIFE Niederlassung, Importeur oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.
  25. Member dürfen Arbeitnehmern von SANUSLIFE keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.
  26. SANUSLIFE ermöglicht dem Member den Erwerb der Produkte für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Member, selbst oder seine Familienmitglieder, andere Member dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen für den Eigenverbrauch zu erwerben, die den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen. Durch eine jeweilige Neubestellung von Produkten versichert der Member, dass von der vorherigen Bestellung mindestens 70% dieser Produkte für geschäftliche Zwecke verbraucht wurden und höchstens 30% von der letzten Bestellung vorrätig sind. Der Member muss ungeachtet steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten des jeweiligen Landes für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren die entsprechenden Belege aufbewahren, um die Einhaltung vorgenannter 70-%-Regelung nachweisen zu können. Ferner darf der Member selbst oder durch Dritte nicht mehr Produkte erwerben, als er bei verständiger Würdigung innerhalb eines Monats verbrauchen kann. 
  27. Der Member meldet Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung an SANUSLIFE. SANUSLIFE kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der SANUSLIFE-Vertriebsorganisation nebst ihren Mitgliedern erforderlich ist.
  28. Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkte von SANUSLIFE ist nicht gestattet.
  29. Der Member ist verpflichtet, SANUSLIFE umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sowie sonstiger Verstöße gegen geltendes Recht Mitteilung zu machen.
  30. Nur in Italien und Frankreich ist es den Membern untersagt, dass sie Leistungen und/oder Produkte direkt an den Kunden weiterzuverkaufen.

 

§ 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung

  1. Dem Member ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Marketingunternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, selbst wenn diese Wettbewerber sind, Produkte und/oder Dienstleistungen zu vertreiben.
  2. Ungeachtet der in Abs. 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Member nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer nicht registrierter Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des SANUSLIFE-Geschäfts an andere SANUSLIFE-Member zu vertreiben.
  3. Soweit der Member gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network-Marketing-Unternehmen/MLM Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit nebst seiner jeweiligen Downline so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. 
  4. Der Member darf keine Produkte anderer Anbieter als SANUSLIFE- oder COMPANY-Produkte gleichzeitig, am selben Ort oder in unmittelbarer Nähe anbieten. 
  5. Es ist dem Member untersagt, andere SANUSLIFE-Member oder COMPANIES für den Vertrieb fremder Produkte oder für den Wechsel zu anderen Network-Marketing-Unternehmen abzuwerben.
  6. Dem Member ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Member-Vertrages gegen andere Member oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
     

§ 9 Geheimhaltung

  1. Der Member hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von SANUSLIFE und über ihre Struktur zu wahren. 
  2. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von SANUSLIFE gehören insbesondere auch die Informationen zu Erfindungen, Vertriebsmethoden, technischen Parametern von Produkten, den Downline-Aktivitäten und -Platzierungen, ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Member-, Kunden- und Vertragspartnerdaten, Preis- und Provisionskalkulationen, Informationen über Geschäftsbeziehungen von SANUSLIFE und seinen verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten.
  3. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Member-Vertrages für den Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.

     

§ 10 Member-Schutz / Kein Gebietsschutz

  1. Solange eine registrierte Person/Unternehmen/NonProfit nicht erfolgreich verifiziert ist (KYC/KYB), kann der Sponsor ohne Zustimmung der Upline und ohne Gebühren geändert werden. Nicht verifizierte User gelten nicht als endgültig und erfolgreich erworben und sind daher noch nicht fest in einer Struktur eingebunden. 
  2. Sobald die Verifizierung (KYC/KYB) erfolgreich abgeschlossen ist, gilt der Member als Verifiziert (ENTRY/LITE) als fix zugeordnet und eine Änderung des Sponsors ist nicht mehr möglich.
  3. Nur in besonders begründeten Fällen, auf via E-Mail an [email protected] zu übermittelndem Antrag des Members und nach schriftlicher Zustimmung von SANUSLIFE, des Ursprungs-Sponsors und der weiteren fünf (5) in der Struktur des Vergütungsplans dem Ursprungs-Sponsor übergeordneten Member (Upline-Member) ist eine Zuordnung des Members (gilt auch für dessen Kunden) an einen anderen Sponsor als den Ursprungs-Sponsors in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. 
  4. Der Antrag muss die Daten des neuen Sponsors (ID-Nummer, Vor- und Zuname) und die substantiierte Darlegung des besonderen Grundes des Wechsels enthalten, wobei sich SANUSLIFE ausdrücklich vorbehält, weitere Informationen oder Nachweise für die besondere Begründetheit des Wechselgrundes anzufordern oder den Antrag nach ihrem Ermessen zurückzuweisen.
  5. Sofern SANUSLIFE den Wechselwunsch für besonders begründet hält, wird SANUSLIFE an den Ursprungs-Sponsor und die weiteren 5 Upline-Member die Anfrage per E-Mail übermitteln, verbunden mit einer 14-tägigen Frist zur Ablehnung des Wechselwunsches an dieselben. Erfolgt binnen dieser Frist keine Ablehnung der Adressaten per E-Mail, wird dem Wechselwunsch stattgegeben; andernfalls erfolgt die endgültige Ablehnung des Wechselwunsches. 
  6. Für die Bearbeitung des Antrages, die im Voraus zu entrichten ist, wird eine nicht rückerstattbare Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € fällig, auch wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird.
  7. SANUSLIFE ist berechtigt, sämtliche personenbezogene Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, eines gesponserten Members aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o. Ä. retourniert werden und der neu geworbene Member oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Members berichtigt.
  8. Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die bereits Member bei SANUSLIFE in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Member-Vertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
  9. Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Membern, die tatsächlich das SANUSLIFE-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, oder Namen sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Produkten zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
  10. Dem Member steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
     

§ 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Schadloshaltung

  1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Members erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch SANUSLIFE unter Setzung einer Frist von zehn (10) Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Member verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
  2. Es wird ausdrücklich auf § 16 hingewiesen, nach dem SANUSLIFE bei einem Verstoß gegen die in § 8, § 9 und § 10 geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freiem Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 Abs. (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. 
  3. Ungeachtet des in § 16 geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat SANUSLIFE das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Abs. (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
  4. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SANUSLIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Member zu ersetzen verpflichtet ist.
  5. Der Member haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die SANUSLIFE durch eine Pflichtverletzung des Members entstehen, außer der Member hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  6. Der Member hält SANUSLIFE für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Members gegen geltendes Recht auf die erste Anforderung der SANUSLIFE von der Haftung schadlos. Insbesondere verpflichtet sich der Member insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die SANUSLIFE in diesem Zusammenhang entstehen.
     

§ 12 Anpassung der Preise und Treuepunkte‑Vergütungen (Loyalty Points)

  1. Begriffsdefinition (gültig seit 01.07.2026): Treuepunkte sind die von SANUSLIFE gewährten Loyalty Points, die Member für erfolgreiche Empfehlungen gemäß den jeweils geltenden System- und Vergütungsregeln erhalten können. Die Loyalty Points werden im Backoffice dokumentiert und dienen als Grundlage für die Berechnung möglicher Vergütungen gemäß dem jeweils gültigen Vergütungsplan. Sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, können Auszahlungen in USDC erfolgen. Die technische Abwicklung erfolgt gemäß den jeweils gültigen System- und Prozessregelungen.
  2. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, die vom Member zu zahlenden Preise, die den Leistungen zugeordneten Vergütungsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, wenn unvorhersehbare und/oder unbeeinflussbare Änderungen, insbesondere gesetzliche Änderungen, Änderungen der Marktlage und/oder der Lizenzstruktur, eingetreten sind und dadurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wurde. Die Änderung teilt SANUSLIFE dem Member innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit.
  3. Des Weiteren behält sich SANUSLIFE vor, die von den Membern zu zahlenden Preise und Nutzungsentgelte aufgrund veränderter Marktbedingungen und/oder gestiegener Kosten unter Anwendung von § 16 dieses Member-Vertrags anzupassen. Konkret sind die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren folgende: Erhöhung der Produktionskosten, Lieferkosten, Importkosten (Zollspesen), Währungsschwankungen.
  4. SANUSLIFE behält sich zudem vor, die den Leistungen zugeordneten Vergütungsanteile und den Vergütungsplan aufgrund veränderter Bedingungen unter Anwendung dieses Member-Vertrags im Rahmen des für den Member Zumutbaren anzupassen.
     

§ 13 Werbemittel, Zuwendungen

Sämtliche kostenlosen Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von SANUSLIFE können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

 

§ 14 Vergütung der Treuepunkte (Loyalty Points) 

  1. Grundprinzip der Vergütung: Die Vergütung erfolgt ausschließlich für erfolgreiche Empfehlungen, die zu einem Kaufabschluss über SANUSPAY (Triple-Effekt/Stripe) innerhalb des SANUSLIFE Marketplaces führen. Reine Member-Anwerbung ohne nachfolgenden Kaufabschluss wird nicht vergütet.
  2. Seit dem 01.01.2026 zahlt SANUSLIFE anstelle klassischer Fiat-Provisionen Treuepunkte (Loyalty Points) als Vergütung für erfolgreiche Empfehlungen. Treuepunkte sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und haben keinen festen monetären Wert. Sie dienen als interne Berechnungseinheit für die Ermittlung von Vergütungen gemäß dem jeweils gültigen Vergütungsplan. Sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung in USDC. Die technische Abwicklung erfolgt gemäß den jeweils gültigen System- und Prozessregelungen.
  3. Erwerb der Punkte: Member erhalten Loyalty Points, wenn ihre geworbenen Kunden, deren Kunden der Kunden usw., Unternehmen oder Non-Profits über die SANUSLIFE-Plattform mit dem SANUSPAY Triple-Effekt (inkl. Stripe-Zahlungen) Käufe tätigen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Vergütungsplan (einsehbar in der SANUSAPP). Die Punkte werden täglich, wöchentlich, monatlich oder jährlich berechnet und im Member-Backoffice angezeigt.
  4. Auszahlung: Nach erfolgreicher Aktivierung des Accounts sowie Abschluss der jeweils erforderlichen Identifizierungs- und Verifizierungsprozesse (z. B. AGB-Bestätigung sowie gegebenenfalls KYC/KYB) kann die Vergütung berechnet werden und die Loyalty Points können gemäß dem jeweils gültigen Vergütungsplan zur Auszahlung freigegeben werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Auszahlung dezentral in USDC. Die Übertragung erfolgt über die technische Infrastruktur der SANUSAPP an das vom Member selbst verwaltete und aktivierte „Self-Custody-Wallet“ (Wallet im eigenen Besitz mit eigener Passphrase). Die Ausführung der jeweiligen Blockchain-Transaktion erfolgt gemäß den vorgesehenen technischen Prozessen und der zugrunde liegenden dezentralen Systemarchitektur und ausschließlich durch die Bestätigung des Members.
  5. Wert und Risiko: Der auf dem Loyalty-Beleg ausgewiesene Euro-Betrag dient ausschließlich der Veranschaulichung und Berechnung der gutgeschriebenen Loyalty Points. Es handelt sich dabei weder um einen garantierten Auszahlungsbetrag noch um eine verbindliche Wertzusage. Die Auszahlung erfolgt in USDC. Obwohl USDC das Ziel verfolgt, einen möglichst stabilen Wert im Verhältnis zum US-Dollar zu halten, können Wertschwankungen, technische Störungen, regulatorische Änderungen sowie Risiken im Zusammenhang mit Blockchain-Technologien, Wallets, Smart Contracts und digitalen Vermögenswerten nicht ausgeschlossen werden. Der Member nimmt diese Risiken zur Kenntnis und erklärt sich mit der Nutzung des Systems unter Berücksichtigung dieser Risiken ausdrücklich einverstanden. SANUSLIFE übernimmt keine Gewähr für die zukünftige Wertentwicklung von USDC oder sonstigen digitalen Vermögenswerten sowie für die dauerhafte Verfügbarkeit von Blockchain-Netzwerken oder Wallet-Infrastrukturen.
  6. Fiat-Auszahlungen durch SANUSLIFE sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

 

§ 15 Sperrung des Members

  1. Für den Fall, dass der Member nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüssen oder sonstige Zahlungen, die angeforderten Nachweise erbringt, steht SANUSLIFE die vorübergehende Sperrung des Members im SANUSLIFE-System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Member nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Zinsanspruch oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch.
  2. Für jeden Fall der Anforderung von nicht beigebrachten Unterlagen im Sinne des Abs. 1 ist SANUSLIFE zum Ersatz der für diese Anforderung erforderlichen Kosten berechtigt.
  3. Vergütungen bzw. Vorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch SANUSLIFE als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
  4. Unabhängig der in Abs. (1) genannten Sperrungsgründe behält sich SANUSLIFE das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. SANUSLIFE behält sich insbesondere vor, den Zugang des Members zum Backoffice und sonstigem System von SANUSLIFE, einhergehend mit der Berechtigung zur Treuepunkte‑Vergütung (Loyalty Points) des Members, ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Member gegen die vertraglichen Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrechterhalten, bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von SANUSLIFE. Sofern es sich um einen schwerwiegenden oder wiederholenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen. Für die Zeit der Sperrung wird der Member als FREE User oder ENTRY ohne Berechtigung zum Vergütungsbezug geführt. Bereits angefallene Treuepunkte‑Vergütungen (Loyalty Points) werden auf dem bei SANUSLIFE für den Member geführten Backoffice fortgeführt und verwaltet für eine Zeit von 90 Tagen, ohne dass hierfür ein Eigentumsrecht greift, solange kein Loyalty Point Beleg erstellt ist; SANUSLIFE bleibt Eigentümer, zudem hat der Member keinen Zinsanspruch.
     

§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

  1. Der Member zahlt als BASIC oder PREMIUM die monatliche Abo-Gebühr. Der Vertrag für Privatpersonen gilt jeweils für die auf https://sanuslife.com/de/private/pricing ersichtliche Abo-Laufzeit, für Unternehmen für die auf https://sanuslife.com/de/business/pricing ersichtliche Abo-Laufzeit (pro Monat). 
  2. Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern die Abo-Gebühr fortlaufend gezahlt wird. Der Member kann jederzeit durch Downgrade auf ENTRY (Privatpersonen) und LITE (Unternehmen)über die SANUSAPP kündigen.
  3. Bei Nichtzahlung der monatlichen Abo-Gebühr wird der Vertrag ausgesetzt: Der Member wird inaktiv, verliert für diese Zeit alle Ansprüche auf Treuepunkte-Vergütung (Loyalty Points) inklusive SANUSCREDIT-Prämien, Boni, Provisionsentwicklungen und wird auf FREE User oder ENTRY/LITE zurückgestuft. 
  4. Der Member hat dann wieder die Möglichkeit, die monatliche Abo-Gebühr zu zahlen und wird für diesen Fall unter Beibehaltung seiner Position in der SANUSLIFE-Vertriebsstruktur durch Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses wieder für die Zukunft provisionsberechtigt.
  5. Nach sechs (6) Monaten Inaktivität als BASIC- oder PREMIUM-/PREMIUM+ (keine Käufe, Abonnement ausgesetzt) ist SANUSLIFE berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Member kann dann aus dem Strukturbaum entfernt werden und verliert seine Position sowie gesamte Downline.
  6. Ungeachtet des Kündigungsgrundes in Abs. (5) haben beide Parteien das Recht, den Member-Vertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch SANUSLIFE liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten, wenn der Member seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Abs. (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 Absätze 3 und 4 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ist SANUSLIFE ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn die andere Partei den Geschäftsbetrieb einstellt oder sie abgewickelt wird, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
  7. SANUSLIFE hat ferner das Recht, den Vertrag des Members außerordentlich zu kündigen, sofern der Member auch auf eine einmalige mit einer Handlungsfrist versehene Aufforderung von SANUSLIFE die erforderlichen Handlungen im Sinne des § 14 nicht vorgenommen hat.
  8. Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens sechs (6) Monaten möglich, ohne dass hierdurch ein Recht zur Herstellung der vor der Kündigung bestehenden Vertriebsstruktur folgt, da der Member wie ein vollkommen neuer, sich erstmals registrierter Member zu führen ist. Für den Fall der Beendigung des Vertrages durch Übertragung der Struktur nach Maßgabe des § 18 ist keine Registrierung unter der früheren Struktur/Organisation mehr möglich.
  9. Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Member kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Treuepunkte‑Vergütungen (Loyalty Points) bleibt unberührt. Ferner steht dem Member mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch oder sonstiger Entschädigungs- oder Kompensationsanspruch zu, da der Member nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 kein Handelsvertreter ist und er sonst nicht zu einer Entschädigung nach Vertragsende berechtigt ist.
  10. Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail an [email protected] oder über den eingeloggten Bereich unter www.sanuslife.net > Dashboard > Meine Daten (durch Klicken des roten Buttons „Bitte meine Daten löschen. Ich möchte nicht mehr als User/Member bei SANUSLIFE erfasst sein“) erfolgen kann.
  11. Falls ein Member gleichzeitig andere von dem Member-Vertrag unabhängige Leistungen von SANUSLIFE beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Member-Vertrages unberührt in Kraft, es sei denn, dass der Member mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Member nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von SANUSLIFE, so wird er als normaler Kunde geführt.
  12. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Abo-Gebühr, außer der Member hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund wirksam außerordentlich gekündigt. 
     

§ 17 Datenschutzpflichten des Members

  1. Es ist dem Member verboten, die ihm bekanntwerdenden personenbezogenen Daten der Endkunden oder anderer Member über die vertraglich eingeräumten Rechte und Pflichten hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder anderweitig zu nutzen. 
  2. Eine Verletzung dieser Pflicht macht den Member gegenüber SANUSLIFE schadensersatzpflichtig und kann allenfalls strafbar sein gemäß den anwendbaren Strafnormen und Datenschutzvorschriften.

 

§ 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Übertragung der gesponserten Struktur auf Dritte / Tod des Members

  1. Übertragung durch SANUSLIFE: SANUSLIFE kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.
  2. Tod des Members: Der Member-Vertrag endet spätestens mit dem Tod des Members. Der Member-Vertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. 
  3. Optionsrecht Erben: Mit dem/den Erben muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach Eintritt des Todes ein neuer Member-Vertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Falls der Member mehrere Erben hinterlässt, kann dieses Optionsrecht nur durch einen der Erben ausgeübt werden, wobei dieser entweder als Teil-Erbe oder im Interesse der Erbengemeinschaft handeln kann. 
  4. Nachlassprüfung / Registrierte Erben: SANUSLIFE ist nicht verpflichtet, bei Ausübung des Optionsrechts die bestehenden Nachlassverhältnisse zu überprüfen. Sofern der Erbe oder einer der Erben bereits als Member bei SANUSLIFE registriert ist, muss, da je natürlicher Person nur eine Position im Marketingplan vergeben werden darf, der Erbe seine bisherige Position in der Vertriebsstruktur von SANUSLIFE aufgeben oder, sofern die Voraussetzungen des § 10 Abs. (3) vorliegen, eine der beiden künftigen Vertriebsstrukturen auf einen Dritten übertragen. 
  5. Nachweis/Fristablauf: Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Member-Vertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der sechs (6) Monate-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf SANUSLIFE über. Ausnahmsweise verlängert sich die sechs (6) Monate-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.
  6. Strukturübertragung Member: Ein Member, der gemäß Vergütungsplan aktiv ist, kann seine Vertriebsstruktur übertragen, sofern die vorherige schriftliche Zustimmung von SANUSLIFE vorliegt.
  7. Voraussetzungen: Voraussetzung ist der Abschluss eines Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten sowie die Vorlage des vollständig ausgefüllten Member-Antrags des Dritten bei SANUSLIFE. SANUSLIFE hat ein Vorkaufsrecht und kann innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Anzeige der beabsichtigten Übertragung davon Gebrauch machen. Wird das Vorkaufsrecht nicht genutzt, ist die Übertragung nach Zustimmung zulässig. 
  8. Zulässigkeit: Die Übertragung ist nur an Personen möglich, die zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Member bei SANUSLIFE sind, in den letzten zwölf (12) Monaten nicht waren und nicht außerordentlich durch SANUSLIFE gekündigt wurden. Für bestehende SANUSLIFE-Member ist der Erwerb oder die Übertragung einer Vertriebsstruktur nicht erlaubt. 
  9. Ausschlüsse: Auch wenn SANUSLIFE von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, liegt die Zustimmung im freien unternehmerischen Ermessen von SANUSLIFE. Ein Verkauf ist nur bei bestehendem, ungekündigtem Vertragsverhältnis möglich. Das Recht zur Übertragung entfällt bei fristloser Kündigung, Verstoß gegen diese AGB, offenen Forderungen gegenüber SANUSLIFE, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Pfändung des Vermögens des Members.
  10. Namensschutz: Ein Member kann seine Tätigkeit nicht unter einem anderen Namen, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründen unter einer anderen Bezeichnung ausüben. Eine Änderung der registrierten Daten oder des Namens ist im Normalfall ausgeschlossen. 

 

§ 19 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen

  1. Der Member gewährt SANUSLIFE unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Member zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Member durch Übermittlung des Member-Antrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.
  2. Es ist dem Member nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von SANUSLIFE gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings anzufertigen. Ein Member darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SANUSLIFE keine Audio- oder Videopräsentationen oder Aufzeichnungen von SANUSLIFE-Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.
  3. In der Schweiz ist das Recht am eigenen Bild und die Zustimmung zur Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen als Persönlichkeitsrecht streng geschützt. Für die Veröffentlichung und Nutzung von personenbezogenem Bild- und Tonmaterial muss die betroffene Person zustimmen. Die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen entbindet nicht grundsätzlich von der Einholung einer Zustimmung, es sei denn, ein überwiegendes öffentliches Interesse liegt vor. Die ausdrückliche Einwilligung des Members durch den Vertrag bindet diesen zur Nutzung der Aufnahmen durch SANUSLIFE.
     

§ 20 Datenschutzbestimmungen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SANUSLIFE, die der Member unter https://sanuslife.com/de/legaldocuments, „Datenschutzbestimmungen für Empfehlungsgeber (Member)“ aufrufen kann und die er mit Absendung seines Member-Antrages ebenfalls als zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil angenommen bestätigt.

 

§ 21 Haftungsausschluss

  1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet SANUSLIFE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Treuepunkte‑Vergütung (Loyalty Points)) durch die SANUSLIFE, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
  3. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die SANUSLIFE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
  4. Bei SANUSLIFE gesicherte Inhalte des Members sind für SANUSLIFE fremde Informationen im Sinne des Telemedienrechts und/oder sonstigen geltenden Rechts. SANUSLIFE übernimmt jedoch keine Haftung für die Produkte der COMPANY Partner, da das Vertragsverhältnis stets mit dem betreffenden Unternehmen vereinbart wird.
     

§ 22 Einbeziehung des Vergütungsplanes und des Verhaltenskodexes

  1. Der Vergütungsplan (zu finden unter https://sanuslife.net/deu/register/dashboard) und der Verhaltenskodex (zu finden unter https://sanuslife.com/de/legaldocuments, „Verhaltenskodex für Empfehlungsgeber (Member)“) und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des vorliegenden Member-Vertrages. Der Member muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
  2. Mit der Versendung des Member-Registrierungsantrages an SANUSLIFE versichert der Member zugleich, dass er den Vergütungsplan und den Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen hat und beide Dokumente ausdrücklich als Vertragsbestandteil akzeptiert. SANUSLIFE ist zu einer Änderung des Vergütungsplans und des Verhaltenskodexes nach Maßgabe des § 25 berechtigt.
     

§ 23 Rechnungslegung und Steuern

  1. Je nach den im Wohnsitzland des Members geltenden gesetzlichen Vorschriften können bereits die gutgeschriebenen Loyalty Points oder die in USDC (USD Coin) erfolgte Auszahlung als steuerlich relevanter wirtschaftlicher Vorteil oder als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Maßgeblich kann dabei der zum Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift oder des jeweiligen Zuflusses geltende Wert sein. Die Prüfung der steuerlichen Behandlung sowie die Erfüllung aller Steuer-, Melde- und Erklärungspflichten liegen ausschließlich in der Verantwortung des Members.
  2. Es besteht kein Arbeitsverhältnis zwischen SANUSLIFE und dem Member; die Teilnahme erfolgt freiwillig. SANUSLIFE übernimmt keine Haftung für steuerliche Verpflichtungen und führt keine Steuerabgaben oder Sozialversicherungsbeiträge ab.
  3. Die Berechnung, Auszahlung und Rechnungslegung der Treuepunkte Vergütungen (Loyalty Points) und sonstigen Vergütung erfolgt auf Grundlage der vom Member übermittelten Daten und Dokumente. Der Member haftet für die Vollständigkeit und Korrektheit derselben und hält SANUSLIFE auch nach Maßgabe des § 11 Abs. (5) schad- und klaglos, falls ihr aufgrund von fehlerhaft oder unvollständig übermittelten Angaben ein Fehler bei der Belegerstellung unterlaufen sollte. Sollte SANUSLIFE in diesem Zusammenhang Zahlungen leisten müssen oder sonstige Schäden erleiden, ist der Member verpflichtet, SANUSLIFE die dadurch entstandenen Kosten, Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. Zur Abdeckung daraus entstehender Forderungen ist SANUSLIFE berechtigt, Ansprüche des Members auf Loyalty Points sowie auf noch nicht ausgezahlte Vergütungen oder Auszahlungen in USDC (USD Coin) einzubehalten und mit bestehenden Forderungen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
     

§ 24 Verjährung

  1. Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen sechs (6) Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. 
  2. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.
     

§ 25 Mitteilungen

  1. Sämtliche Mitteilungen (mit Ausnahme von Kündigungen) nach diesem Vertrag erfolgen in elektronischer Form mittels E-Mail oder im Login-Bereich des Members.
  2. Mitteilungen an SANUSLIFE müssen an folgende Adresse erfolgen: SANUSLIFE ADMINISTRATION AG, Zugerstrasse 76b, CH-6340 Baar (ZG), E-Mail: [email protected]
  3. Sämtliche Mitteilungen (mit Ausnahme von Kündigungen) an den Member erfolgen außerhalb des Login-Bereichs des Members an diejenige E-Mail-Adresse, die er bei der Registrierung angegeben hat. 
     

§ 26 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Baar (Kanton Zug), Schweiz. 
 

§ 27 Schlussbestimmungen

  1. SANUSLIFE behält sich vor, diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, ebenso wie den Vergütungsplan jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder den geänderten Vergütungsplan wird SANUSLIFE dem Member rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten im Backoffice-Dashboard, unter SANUSWORLD-NEWS, per E-Mail oder in sonstiger Form übersenden. 
  2. Der Member hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Sofern der Member den geänderten Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder dem geänderten Vergütungsplan nicht binnen sechs (6) Wochen seit Erhalt der Änderungsbenachrichtigung widerspricht, nimmt der Member die Änderung ausdrücklich an. SANUSLIFE wird den Member in der Benachrichtigung über die Änderung der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen oder des Vergütungsplans über das Recht des Widerspruchs, die Folgen eines Widerspruchs, ebenso über die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert, ausdrücklich und leicht verständlich aufklären. Im Falle des Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Member-Vertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Members.
  3. Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  4. Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.
  5. Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

 

Gültig ab: 1. Juli 2026

Verhaltenskodex für Empfehlungsgeber (Member)

Verhaltenskodex für Empfehlungsgeber (Member)

Alle hier verwendeten Ausdrücke und Bezeichnungen gelten gleichermaßen für die weibliche und männliche Form und jeweils immer auch für das andere Geschlecht.

1.1 Anwendungsbereich

  1. Der vorliegende Verhaltenskodex (in der Folge „SANUSLIFE-V-Kodex“) regelt das Verhältnis zwischen der SANUSLIFE ADMINISTRATION AG – in Folge SANUSLIFE genannt - und den Vertriebspartnern mit den Kontoarten BASIC, PREMIUM und PREMIUM+ und in Folge auch allesamt „MEMBER“ genannt, welche nach eigener Registrierung und Verifizierung durch KYC (Know Your Customer) die Dienste nutzen, welche von SANUSLIFE auf dem Portal www.sanuslife.com bzw. verwandten und personalisierten SANUSLIFE-Plattform (infolge SANUSLIFE-P) bereitgestellt werden. Der vorliegende SANUSLIFE-V-Kodex regelt die Verwendung des Portals, sowie die Verwendung von SANUSLIFE Materialien und Inhalten, sowohl im virtuellen als auch im realen Bereich. Bei der Registrierung hat der MEMBER das digitale Antragsformular ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen, auf der sich eine Verlinkung zum SANUSLIFE-V-Kodex befindet. Über die Annahme per Mausklick erklärt der MEMBER, den vorliegenden SANUSLIFE- V-Kodex gelesen und verstanden zu haben, ihrem Inhalt und Zweck gänzlich zuzustimmen und so seine Zustimmung zum Abschluss eines Vertragsverhältnisses, zwischen ihm als MEMBER und SANUSLIFE zu geben.
  2. Im Rahmen der Inanspruchnahme auf der Plattform www.sanuslife.com ist der MEMBER (BASIC- oder PREMIUM Member) verpflichtet, stets in Übereinstimmung mit dem SANUSLIFE-V-Kodex zu handeln.
     

1.2 Allgemeine Pflichten

  1. Es ist dem MEMBER untersagt, bei der Nutzung des Portals www.sanuslife.com die Rechte Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der MEMBER folgende Handlungen zu unterlassen:
    1. Verbreiten von Aussagen mit beleidigendem, belästigendem, gewalttätigem, gewaltverherrlichendem, aufrührerischem, sexistischem, obszönem, pornografischem, rassistischem, moralisch verwerflichem oder sonst anstößigem oder verbotenem Inhalt;
    2. Beleidigen, Belästigen, Bedrohen, Verängstigen, Verleumden, In-Verlegenheit-Bringen anderer Kunden, Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder MEMBER von SANUSLIFE;
    3. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von persönlichen oder vertraulichen Informationen anderer Kunden, Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder MEMBER von SANUSLIFE oder sonstige Missachtung der Privatsphäre anderer Kunden, Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder MEMBER von SANUSLIFE;
    4. Verbreiten von unwahren, diskriminierenden oder herabwürdigenden Behauptungen über andere Kunden, Mitarbeiter, Partnerunternehmen oder MEMBER von SANUSLIFE, insbesondere aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft oder sozialer Stellung;
    5. Ausspähen, Weitergeben oder Verbreiten von vertraulichen Informationen von SANUSLIFE;
    6. Verbreiten von unwahren Behauptungen über SANUSLIFE;
    7. Vorgeben, ein Mitarbeiter von SANUSLIFE oder eines verbundenen Unternehmens oder Partners von SANUSLIFE zu sein;
    8. Verwenden von rechtlich geschützten Bildern, Fotos, Grafiken, Videos, Musikstücken, Sounds, Texten, Marken, Titeln, Bezeichnungen, Software oder sonstigen Inhalten und Kennzeichen ohne die Einwilligung des oder der Rechteinhaber oder Gestattung durch Vertrag, Gesetz oder Rechtsvorschrift;
    9. Verbreiten von politischen, religiösen oder sonstigen sachfremden Aussagen sowie die Abgabe von Investitionsempfehlungen, Aussagen finanzieller Natur oder nicht freigegebenen gesundheitsbezogenen Aussagen außerhalb der freigegebenen SANUSLIFE-Kommunikation; ferner das Verwenden oder Verbreiten verbotener oder rechtswidriger Inhalte;
    10. Ausnutzen von Fehlern in der Programmierung (sog. Bugs);
    11. Ergreifen von Maßnahmen, die zur übermäßigen Belastung der Server führen und/oder den Ablauf für andere Kunden massiv beeinträchtigen können;
    12. Hacking oder Cracking sowie die Förderung oder Anregung von Hacking oder Cracking;
    13. Verbreitung gefälschter Software sowie die Förderung oder Anregung der Verbreitung gefälschter Software;
    14. Hochladen von Dateien, die Viren, Trojaner, Würmer oder zerstörte Daten enthalten;
    15. Nutzen oder Verbreiten von „Auto“-Softwareprogrammen, „Makro“- Softwareprogrammen, „Sniper-Funktionen“ Schadfunktionen (Malware oder Spyware) oder anderen „Cheat-Utility“-Softwareprogrammen;
    16. Modifizieren des Dienstes oder Teilen daraus;
    17. Benutzen von Software, die sogenanntes „Datamining“ ermöglicht oder auf andere Weise im Zusammenhang mit dem Dienst stehende Informationen abfängt oder sammelt;
    18. Stören von Übertragungen von und zu den Dienstservern und der Websiteserver;
    19. Eindringen in die Dienst-, Datenserver oder Websiteserver;
    20. Nicht erkennbare und/oder unsichtbare Methoden zur Erzeugung von Klicks oder Transaktionen vorzunehmen, die nicht durch die bestätigende Handlung eines Endverbrauchers ausgelöst wurden.
    21. Cookies, Geräte, Programme, Robots, Iframes bzw. verborgene Frames, Popup- Fenster oder sonstige Vorgänge oder Prozesse zu verwenden, die SANUSLIFE daran hindern, Transaktionen korrekt zu ermitteln und nachzuverfolgen.
    22. MEMBER durch irreführende, täuschende oder manipulative Maßnahmen dazu zu veranlassen, auf Links zu klicken, Transaktionen vorzunehmen oder sonstige Handlungen auszuführen.
       
  2. Darüber hinaus ist es dem MEMBER untersagt, über das Portal www.sanuslife.com ohne Einwilligung der jeweils betroffenen Person, deren personenbezogene Daten (insbesondere Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) ohne Einwilligung zu verarbeiten und/oder an Dritte weiterzugeben. Vor allem ist es dem MEMBER untersagt, die betroffene Person ohne Einwilligung zu geschäftlichen Zwecken zu kontaktieren.
  3. SANUSLIFE weist auf sein Hausrecht hinsichtlich der Nutzung seines Portals www.sanuslife.com hin und behält sich ausdrücklich die unverzügliche Sperrung und außerordentliche Kündigung nach Maßgabe des geltenden Rechts vor, sofern gegen eine der in Absätze (1) und (2) geregelten Pflichten oder sonst gegen geltendes Recht bei der Nutzung verstoßen wird.
     

1.3 Platzierungen

  1. Die Platzierung von Produkten und Dienstleistungen, sowie Texten bzw. Kommentaren mit Werbebotschaften auf der SANUSLIFE-Plattform, ist ohne die Einwilligung der SANUSLIFE untersagt.
  2. Bei Hochladen und Veröffentlichungen von Texten und Medieninhalten auf der SANUSLIFE-P sichert der MEMBER zu, über alle entsprechenden Rechte zu verfügen. Widrigenfalls hat SANUSLIFE das Recht, diese zu löschen und den MEMBER offline zu schalten.
  3. Der MEMBER darf ausschließlich Inhalte auf der SANUSLIFE-P platzieren, deren Urheberrechte sich in seinem Eigentum bzw. Besitz befinden bzw. über welche er nutzungsberechtigt ist.
  4. Texte und Medieninhalte, deren Rechte nicht dem MEMBER zustehen oder die zwischen dem MEMBER und Dritten strittig sind, dürfen nicht auf der SANUSLIFE-P hochgeladen werden.
     

1.4 Irreführung, Umleitung und Framing

MEMBER dürfen weder ausdrücklich noch durch Zusicherungen, Gestaltungen, technische Maßnahmen oder sonstige Handlungen bei anderen MEMBERN, Kunden oder Interessenten den Eindruck erwecken, diese befänden sich auf einer offiziellen Website, Plattform oder sonstigen Kommunikationspräsenz von SANUSLIFE, obwohl tatsächlich eine vom MEMBER oder einem Dritten betriebene Website, Plattform oder Kommunikationspräsenz genutzt wird.
 

2 Verhaltenskodex im Detail

2.1 Passwortgeschützte Teile der SANUSLIFE-Webseiten

  1. Die passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-Webseiten sind für MEMBER weltweit bestimmt. Hinweis: Passwörter sollten nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Falls der MEMBER Kenntnis von der unbefugten Nutzung seines Passwortes erlangt hat, sollte er SANUSLIFE unverzüglich darüber informieren. SANUSLIFE übernimmt keine Haftung und Verantwortung für Schäden, die auf die missbräuchliche Verwendung von Passwörtern zurückzuführen sind.
  2. Das Recht zur Nutzung der passwortgeschützten Teile der SANUSLIFE-P endet bei Beendigung des MEMBER-Vertrages, ohne dass es weiterer Handlungen von SANUSLIFE bedarf. Im Fall der Beendigung muss der MEMBER alle gespeicherten, ausgedruckten oder kopierten Materialien löschen oder vernichten, sofern diese nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen.
     

2.2 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die SANUSLIFE im Rahmen der Nutzung der SANUSLIFE-P oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem MEMBER erhält, werden nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sowie der Datenschutzerklärung verarbeitet.

Falls SANUSLIFE Grund zur Annahme hat, dass unrichtige, unvollständige oder nicht aktuelle Informationen übermittelt wurden oder dass der MEMBER gegen datenschutzrechtliche, gesetzliche oder vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679), kann SANUSLIFE den Zugang zur SANUSLIFE-P beschränken oder sperren sowie bei Vorliegen der gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen das Vertragsverhältnis kündigen.
 

2.3 Urheberrecht und Nutzung von Materialien des SLA-M

SANUSLIFE räumt dem MEMBER für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht ausschließliches (einfaches), widerrufbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der bereitgestellten SANUSLIFE-Materialien, ausschließlich zur Ausübung seiner Tätigkeit als Member von SANUSLIFE, ein. Die Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe der SANUSLIFE-Materialien ist ausschließlich im Rahmen der Tätigkeit als MEMBER und ausschließlich zu Werbe- und Vertriebszwecken für SANUSLIFE gestattet, sofern das SANUSLIFE-Material unverändert und unbearbeitet ist und die Informationsquelle zitiert wird, falls SANUSLIFE-P -Materialien an Dritte weitergegeben werden. Es besteht kein Recht auf dauerhaften Fortbestand der durch SANUSLIFE zur Verfügung gestellten Materialien mit der Folge, dass SANUSLIFE jederzeit berechtigt ist, eingestellte Materialien zu verändern, nicht mehr zur Verfügung zu stellen oder neue Materialien einzustellen. Sollte der MEMBER zur Nutzung der SANUSLIFE-P -Materialien Fragen haben, möge er SANUSLIFE unter [email protected] kontaktieren. Das Recht zur Nutzung des passwortgeschützten Bereichs im Backoffice als MEMBER endet bei Beendigung des Member Partnervertrages, ohne dass es weiterer Handlungen von SANUSLIFE bedarf. Im Fall der Beendigung hat der MEMBER alle gespeicherten, ausgedruckten, heruntergeladenen oder sonst vervielfältigten SANUSLIFE-Materialien unverzüglich zu löschen oder zu vernichten, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Die Nutzung hat ausschließlich in Übereinstimmung mit dem jeweils gültigen Verhaltenskodex, der MiCA-Kommunikationsrichtlinie sowie den sonstigen von SANUSLIFE freigegebenen Kommunikations- und Werberichtlinien zu erfolgen.

2.3.1 Besondere Regelungen zur Nutzung von Materialien

  1. SANUSLIFE gewährt dem MEMBER Zugang zum „Downloadcenter“ innerhalb des MEMBER BACKOFFICE (www.sanusbusiness.com). Der jeweils aktuelle Zugangspfad wird von SANUSLIFE innerhalb des Systems bekanntgegeben.
  2. Der MEMBER verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte SANUSLIFE-Material (oder Teile davon) ausschließlich zum Zweck der Absatzförderung (z.B. Print und/ oder Onlinewerbung) unverändert, mit Quellenangabe und lediglich zur Bewerbung von SANUSLIFE, seiner Waren oder seines Vertriebssystems im Rahmen des Produktabsatzes oder der Kunden- oder Member-Gewinnung oder –Pflege zu verwenden; der Verweis muss a) - soweit vorhanden - im Impressum und b) leicht erkennbar und zugänglich auf dem jeweiligen Material oder – sofern dies nicht möglich ist - in unmittelbarer Nähe der Anbringung des verwendeten SANUSLIFE Materials durch folgenden Hinweis kenntlich gemacht werden: „Quelle: SANUSLIFE“.
  3. Die vom MEMBER als Werbemittel eingesetzten, durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien dürfen weder den unzutreffenden Eindruck erwecken, er habe das Produkt gänzlich oder teilweise selbst oder mit Hilfe Dritter produziert, noch dass das Ergebnis maßgeblich durch dessen Mitwirkung erzeugt worden sei. Ebenfalls dürfen vorgenannte durch SANUSLIFE bereitgestellten Materialien nicht verändert oder sonst bearbeitet werden.
  4. Bei Erstellung (und nachfolgender Verwendung) von Werbemitteln, Webseiten, Social Media Sites (z.B. Facebook oder Instagram), Online-Foren und Community- Seiten, Blogseiten, YouTube oder anderer Online- oder Offline-Präsenzen oder Materialien hat der MEMBER die jeweils geltenden Vorgaben, Richtlinien und freigegebenen Werbematerialien von SANUSLIFE einzuhalten. Soweit für bestimmte Inhalte oder Werbemaßnahmen eine ausdrückliche Freigabe vorgesehen ist, ist diese vor Veröffentlichung einzuholen. Der MEMBER hat darüber hinaus sämtliche vertraglichen Vorgaben einzuhalten und sicherzustellen, dass beim Betrachter zu keinem Zeitpunkt der Eindruck entsteht, es handle sich um eine von SANUSLIFE selbst betriebene, bereitgestellte oder autorisierte Online- oder Offline-Präsenz oder um offizielles Werbe- oder Informationsmaterial von SANUSLIFE. Zu diesem Zweck wurde das SANUSLIFE-Distributor-Logo entwickelt, welches durch den Zusatz „INDEPENDENT DISTRIBUTOR“ gekennzeichnet ist (siehe Anlagen). Der MEMBER ist verpflichtet, dieses Logo gut sichtbar auf der jeweiligen Startseite (Home) der beworbenen, SANUSLIFE-fremden Webseite abzubilden. Zudem muss in unmittelbarer Nähe des Logos der Hinweis „Sie befinden sich nicht auf einer offiziellen Seite von SANUSLIFE“ oder „Du befindest dich nicht auf einer offiziellen Seite von SANUSLIFE“ gut sichtbar angebracht werden.
  5. Es ist dem MEMBER untersagt, Offline-Werbematerialien wie z.B. Flyer, Roll-Ups, Broschüren, Autoaufkleber, Visitenkarten oder ähnliche Werbemittel selbst zu entwerfen oder durch Dritte entwerfen zu lassen, sofern diese nicht zuvor schriftlich von SANUSLIFE freigegeben wurden.
  6. Es ist strengstens untersagt, das Zeichen „SANUSLIFE“, die in den Anlagen genannten oder sonstige SANUSLIFE-Marken, die in den Anlagen genannten oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE, welche eindeutig SANUSLIFE zuordenbar sind (Geschäftsfelder, Produktmarkennamen, Produktlabel oder Teile von SANUS… - siehe auch in den Anlagen), für Domainnamen, E-Mail oder Social Media-Zeichen, Chat-Bezeichnungen, Internetportale, Apps, Gruppen, Online-Videos oder sonstige Werbemittel und –Kanäle in identischer, ähnlicher oder verkürzter Weise zu nutzen. Jegliche Werbemittel müssen die aktuellen, speziell für die MEMBER (BASIC- oder PREMIUM Member) erstellten und zur Verfügung gestellten offiziellen Logos, Produktgrafiken, u.ä. beinhalten. Bei Erstellung von neuen Grafiken für Banner, Header, Flyer, u.ä. muss stets das SANUSLIFE Distributor- Logo (siehe Anlagen bzw. Links) integriert werden. In diesen Fällen muss der MEMBER stets mit bestem Wissen und Gewissen dafür Sorge tragen, dass beim Betrachter nicht der Eindruck entsteht, das Werbematerial sei von SANUSLIFE erstellt worden.
  7. Der MEMBER ist für die Inhalte seiner eigenen Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahmen, selbst erstellten Webseiten, Social-Media-Präsenzen sowie sonstigen Kommunikationsmaßnahmen selbst verantwortlich, insbesondere hinsichtlich irreführender Verdienst-, Produkt-, Gesundheits- oder sonstiger Werbeaussagen über SANUSLIFE oder die Partnerunternehmen.
  8. Dem MEMBER ist untersagt, SANUSLIFE-Videos aus dem YouTube-Kanal von SANUSLIFE oder anderen Plattformen herunterzuladen und/oder zu verändern oder auf anderen Medien öffentlich zugänglich zu machen. SANUSLIFE-Videos, welche über diverse Kanäle im Internet auffindbar sind, dürfen nur verlinkt, niemals aber herunter- und erneut hochgeladen werden. Erlaubt ist lediglich das Verlinken bzw. die Einbettung mit dem bereits genannten „Quellverweis: SANUSLIFE“ in eigene Online-Präsenzen.
  9. Es dürfen keine Video- und/oder Audioaufnahmen/-mitschnitte von SANUSLIFE-Webinaren, SANUSLIFE-Events, SANUSLIFE-Präsentationen, SANUSLIFE Veranstaltungen, u.ä. gefertigt, vervielfältigt, verbreitet und über Internet oder andere Wege öffentlich zugänglich gemacht werden oder sonst zur Nutzung bereitgestellt werden.
  10. Gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims)

    a) Der MEMBER darf im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen, die über den SANUSLIFE Marketplace angeboten werden, ausschließlich die vom jeweiligen Hersteller, COMPANY Partner oder von SANUSLIFE ausdrücklich freigegebenen Produktinformationen, Werbeaussagen und Schulungsunterlagen verwenden.

    b) Insbesondere ist es dem MEMBER untersagt, eigenständig gesundheitsbezogene Aussagen, Wirkungsbehauptungen, Heilversprechen oder Aussagen über die Vorbeugung, Behandlung, Linderung oder Heilung von Krankheiten zu erstellen, zu verbreiten oder gegenüber Interessenten, Kunden oder anderen MEMBERN zu verwenden, sofern diese nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig und vom jeweiligen COMPANY Partner oder SANUSLIFE freigegeben wurden.

    c) Auch persönliche Erfahrungsberichte, Kundenberichte oder Testimonials dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die den Eindruck einer wissenschaftlich nachgewiesenen, garantierten oder medizinisch gesicherten Wirkung eines Produkts vermittelt.

    d) Der MEMBER darf im Rahmen seiner Tätigkeit für SANUSLIFE keine medizinische, therapeutische, pharmazeutische oder ernährungsbezogene Beratung erbringen, sofern dies nicht aufgrund einer entsprechenden beruflichen Qualifikation und unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.

    e) Bei Fragen zu Produkten, Inhaltsstoffen, Anwendungsbereichen, gesundheitsbezogenen Aussagen oder sonstigen produktbezogenen Werbeaussagen hat sich der MEMBER unmittelbar an den jeweiligen COMPANY Partner zu wenden und ausschließlich die von diesem bereitgestellten offiziellen Informationen, Produktunterlagen, Schulungen und Kommunikationsrichtlinien zu verwenden. Bei gesundheitsbezogenen Aussagen sind darüber hinaus die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung) sowie die für die jeweilige Produktkategorie geltenden gesetzlichen Werbe-, Informations- und Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

    f) Die fachliche, rechtliche und regulatorische Verantwortung für die vom COMPANY Partner bereitgestellten Produktinformationen, Werbeaussagen und Schulungsunterlagen liegt beim jeweiligen COMPANY Partner. Der MEMBER ist verpflichtet, ausschließlich diese freigegebenen Inhalte zu verwenden und keine eigenen gesundheitsbezogenen Interpretationen oder Werbeaussagen zu verbreiten.

    g)Verstöße gegen diese Bestimmungen gelten als Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex und können zu den in diesem Verhaltenskodex vorgesehenen Maßnahmen führen.

 

2.3.2 Besondere Regelungen zur Nutzung der SLI-Marken und -Kennzeichen

  1. SANUSLIFE gewährt dem MEMBER ein nicht ausschließliches, widerrufbares und auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes Recht, die in der Anlage angeführten SANUSLIFE-Marken oder -Kennzeichen mit dem Zusatz „INDEPENDENT DISTRIBUTOR“ (bereits zuvor und nachstehend als „SANUSLIFE-Distributor- Logo“ bezeichnet) international im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Vertrieb sämtlicher SANUSLIFE-Produkte und jene der Partnerunternehmen im Rahmen der vertraglichen Vorgaben zu benutzen.
  2. Der MEMBER ist nicht berechtigt, ein eigenständiges Shop-System mit den SANUSLIFE-P Produkten zu erstellen oder SANUSLIFE-Produkte über eigene oder andere fremde Websites zu vertreiben oder neue Kunden oder Member zu registrieren. Auch die Nutzung von Marktplätzen Dritter (z.B. Amazon, eBay oder vergleichbare Plattformen) zum Vertrieb von SANUSLIFE-Produkten ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von SANUSLIFE unzulässig. Verlinkungen zur SANUSLIFE-P bzw. zu seiner personalisierten SANUSLIFE-P-Seite, mit oder ohne Hinweis auf Produkte von Partnerunternehmen im SANUSLIFE Marketplace, sind erlaubt und empfohlen. Entscheidend ist, dass der gesamte Kaufprozess über die personalisierte SANUSLIFE-P-Seite abgewickelt wird.
  3. Der MEMBER ist nicht berechtigt, die in den Anlagen genannten oder sonstige SANUSLIFE- Marken, die in den Anlagen genannten oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE mit einem anderen Kennzeichnungsbestandteil zu einer Gesamtmarke oder – Kennzeichen zu kombinieren und / oder vorgenannte SANUSLIFE-Zeichen als Unternehmensnamen oder als Teil seines Unternehmensnamens zu benutzen.
  4. Der MEMBER darf die in den Anlagen genannten oder sonstige SANUSLIFE-Marken, die in den Anlagen genannten oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE in keiner Weise modifizieren und diese auch nicht in modifizierter Weise im Geschäftsverkehr verwenden. Unzulässig ist insbesondere auch der Gebrauch sämtlicher, farblich abweichender Gestaltungen in Bezug zu den Original-SANUSLIFE-Elementen.
  5. Das einfache, vertraglich beschränkte Nutzungsrecht der in den Anlagen genannten oder sonstige SANUSLIFE-Marken, die in den Anlagen genannten oder sonstige Kennzeichen oder anderes geistiges Eigentum von SANUSLIFE gilt nur für die Laufzeit des Member-Vertrages.
  6. SANUSLIFE behält sich das Recht vor, sämtliche SANUSLIFE-Marken im Laufe der Zeit zu verändern oder aufzugeben. Der MEMBER ist verpflichtet, spätestens sechs (6) Monate nach Einführung einer neuen SANUSLIFE-Marke oder eines neuen Logos ausschließlich die jeweils aktuelle Version zu verwenden. Der MEMBER ist verpflichtet, die Aktualität der SANUSLIFE-Marken selbst regelmäßig zu kontrollieren und eventuelle Änderungen anzuerkennen bzw. zu übernehmen.
  7. Der MEMBER ist verpflichtet, die von SANUSLIFE veröffentlichten Marken-, Logo-, Corporate-Identity- und Branding-Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

     

2.4 Haftungsbeschränkung und Schadloshaltung

  1. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom MEMBER übermittelten Angaben ist ausschließlich der MEMBER verantwortlich. Hieraus folgt, dass SANUSLIFE keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen kann und die des MEMBERS bei SANUSLIFE gesicherten Inhalte für SANUSLIFE fremde Informationen im Sinne des anzuwendenden Rechtes sind.
  2. SANUSLIFE schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, geschäftlichen oder persönlichen Erfolg aus der Nutzung der Plattform, des Vergütungsplans oder der angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
  3. Die Nutzung der von SANUSLIFE bereitgestellten Systeme und Softwarelösungen erfolgt im Rahmen der technischen Verfügbarkeit und auf eigenes Risiko des MEMBERs. SANUSLIFE haftet nicht für Schäden, die aus der Installation und/oder der Nutzung des Portals erfolgen, soweit eine Haftung gesetzlich zulässig ausgeschlossen werden kann. Trotz aktueller Virenprüfung ist eine Haftung für Schäden und Beeinträchtigungen durch Computerviren im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. SANUSLIFE haftet ferner nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die SANUSLIFE nicht zu vertreten hat. Außerdem haftet SANUSLIFE nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter Ihrer persönlichen Daten (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank).
  4. Im Übrigen haftet SANUSLIFE für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Lieferung an den Kunden) durch SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  5. Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
  6. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf Computer-Servern entstehen, haftet SANUSLIFE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der SANUSLIFE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Ihre gespeicherten Inhalte sind für SANUSLIFE fremde Informationen. Auf dem Internetangebot von SANUSLIFE sind Links verfügbar. Bei der ersten Verlinkung wurden die Inhalte unter dem jeweiligen Link auf rechtswidrige Inhalte überprüft. Für fremde Inhalte, die über Links erreichbar sind, ist SANUSLIFE nicht verantwortlich. Wenn SANUSLIFE feststellt oder darauf hingewiesen wird, dass ein verlinktes Angebot rechtswidrigen Inhalt aufweist, wird SANUSLIFE den betreffenden Link unverzüglich entfernen oder sperren.
  7. Der MEMBER stellt SANUSLIFE für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex, gegen geltendes Recht oder gegen behördliche Vorgaben, insbesondere aufgrund unzulässiger Werbeaussagen, gesundheitsbezogener Aussagen, Datenschutzverstöße, Markenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen die MiCA-Kommunikationsrichtlinie, auf erstes Anfordern frei. Insbesondere verpflichtet sich der MEMBER insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Buß- oder Strafgelder, Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die SANUSLIFE in diesem Zusammenhang entstehen.

     

2.5 MiCA-Kommunikationsrichtlinie

  1. Zur Sicherstellung einer einheitlichen, regulatorisch konformen und nicht irreführenden Kommunikation gilt ergänzend die Anlage „MiCA-Kommunikationsrichtlinie SANUSLIFE“ (Kapitel 1 bis 8) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 
  2. Die MiCA-Kommunikationsrichtlinie ist integraler Bestandteil dieses Verhaltenskodex und für sämtliche MEMBER verbindlich. 
  3. Der MEMBER verpflichtet sich, sämtliche Aussagen, Präsentationen, Veröffentlichungen, Social-Media-Beiträge, Werbemaßnahmen, Schulungen, Veranstaltungen sowie jede sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit SANUSLIFE, SANUSCOIN, SANUSPAY, SANUSAPP, Wallet, dem SANUSLIFE 360°-Ökosystem und dem Empfehlungs- und Vertriebssystem ausschließlich im Einklang mit der MiCA-Kommunikationsrichtlinie vorzunehmen. 
  4. Insbesondere verpflichtet sich der MEMBER, ausschließlich freigegebene Aussagen und Formulierungen zu verwenden und keine Aussagen zu tätigen, die von den Vorgaben der MiCA-Kommunikationsrichtlinie abweichen.
  5. Im Zweifel darf der MEMBER ausschließlich die von SANUSLIFE veröffentlichten und aktuell freigegebenen Aussagen, Präsentationen, Schulungsunterlagen, Werbematerialien und Kommunikationsvorlagen verwenden.
  6. Verstöße gegen die MiCA-Kommunikationsrichtlinie gelten als Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex und können die in diesem Verhaltenskodex vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere Abmahnung, Sperrung, Vertragsstrafe und Kündigung, nach sich ziehen. 

 

2.6 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Sperrung

  1. Bei einem ersten Verstoß gegen die in diesem Verhaltenskodex geregelten Pflichten des MEMBERs erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die SANUSLIFE unter Setzung einer Frist von sieben (7) Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der MEMBER verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass SANUSLIFE bei besonders schweren Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex, gegen vertragliche Pflichten oder gegen geltendes Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt ist. Ungeachtet dessen ist SANUSLIFE nach eigenem Ermessen berechtigt, auch bei einem solchen Verstoß zunächst die Maßnahmen gemäß Absatz (1) zu ergreifen.
  3. Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von SANUSLIFE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig, die mindestens 900 € beträgt. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Member zu ersetzen verpflichtet ist.
  4. Der Member haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die SANUSLIFE durch eine Pflichtverletzung des Members entstehen, außer der Member hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  5.  SANUSLIFE behält sich zusätzlich zu den Rechten aus den Absätzen (1) bis (4) das Recht vor, den MEMBER aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu sperren. Die Sperrung umfasst insbesondere den Zugang zum Backoffice, zu sonstigen Systemen von SANUSLIFE sowie die Berechtigung zum Bezug von Vergütungen und Provisionen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen die MiCA-Kommunikationsrichtlinie, gegen die Regelungen zu gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims), gegen Marken-, Logo-, Corporate-Identity-, Branding- oder Kommunikationsrichtlinien von SANUSLIFE, gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder bei irreführenden Verdienst-, Produkt- oder Werbeaussagen vor. Die Sperrung bleibt bis zur vollständigen Beseitigung der Pflichtverletzung und gegebenenfalls bis zur Erfüllung der im Rahmen einer Abmahnung von SANUSLIFE gesetzten Anforderungen aufrecht. Sofern es sich um einen schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen. Für die Zeit der Sperrung wird der MEMBER als verifizierter Kunde (ENTRY) ohne Berechtigung zum Provisionsbezug zurückgestuft. Bereits angefallene Provisionsansprüche werden auf dem bei SANUSLIFE für den Member geführten virtuellen Vergütungs- bzw. Guthabenskonto fortgeführt und verwaltet, ohne dass hierfür ein Zinsanspruch des Members entsteht.

 

Ergänzende Anwendung des MEMBER-Vertrages, der Allgemeinen Member-Bedingungen, der Community-Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung, sowie des Vergütungsplans von SANUSLIFE.

Der MEMBER-Vertrag, die Allgemeinen MEMBER-Bedingungen, die Community-Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung sowie der Vergütungsplan von SANUSLIFE finden auf diesen Verhaltenskodex ergänzende Anwendung, soweit dieser keine abweichenden oder zusätzlichen Regelungen enthält.

 

A) Anlagen (Mini-CI)

MARKEN-, KENNZEICHEN- UND CORPORATE-IDENTITY-RICHTLINIEN

1. Grundsatz

MEMBER verwenden ausschließlich die von SANUSLIFE freigegebenen Markenbezeichnungen, Produktnamen, Plattformbezeichnungen und Kommunikationsbegriffe. Eigene Schreibweisen, Abkürzungen, Übersetzungen oder Markenbezeichnungen sind unzulässig. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Richtlinien und Glossare im Downloadcenter des MEMBER BACKOFFICE.

2. Unternehmensbezeichnungen

Unternehmensbezeichnungen werden stets in ihrer offiziellen Schreibweise verwendet.

Beispiele

  • SANUSLIFE
  • SANUSLIFE International GmbH
  • SANUSLIFE Administration AG
     

3. Produktmarken und Produktnamen

Produktmarken

Produktmarken werden grundsätzlich in Großbuchstaben geschrieben.

Beispiel

  • ECAIA

Produktnamen

Produktnamen werden grundsätzlich in ihrer offiziellen englischen Schreibweise verwendet.

Beispiele

  • ECAIA ionizer
  • ECAIA ionizer S
  • ECAIA carafe
  • ECAIA cartridge
  • ECAIA drops
     

4. Geschäftsfelder und Plattformen

Geschäftsfelder, Plattformen und Systembestandteile werden ausschließlich in der offiziellen Schreibweise verwendet.

Beispiele

  • SANUSAPP
  • SANUSPAY
  • SANUSWORLD
  • SANUSPLANET
  • SANUSACADEMY
  • SANUSWALLET
  • SANUSCOIN
  • SANUSCREDITS
  • SANUSMAP
  • SANUSLIFE Marketplace
  • SANUSLIFE Explorer

     

5. Benutzergruppen

Benutzergruppen werden ausschließlich in der offiziellen Schreibweise verwendet.

Beispiele

  • FREE User
  • BASIC Member
  • PREMIUM Member
  • PREMIUM+ Member
  • COMPANY Partner
  • NON-PROFIT Partner
     

6. Kontoarten und Planbezeichnungen

Kontoarten und Planbezeichnungen werden vollständig in Großbuchstaben geschrieben.

Beispiele

  • ENTRY
  • BASIC
  • PREMIUM
  • PREMIUM+
  • LITE
  • SMART
  • PRO
  • ULTRA
  • LITE+
  • SMART+
  • PRO+
  • ULTRA+
     

7. Karrierestufen

Karrierestufen werden grundsätzlich vollständig in Großbuchstaben geschrieben.

Beispiele

  • CONSULTANT
  • MANAGER
  • SALES MANAGER
  • DIRECTOR
  • PRESIDENT
  • DIAMOND
  • ROYAL DIAMOND

     

8. Veraltete oder nicht freigegebene Begriffe

Folgende Begriffe sollen nicht verwendet werden:

❌ SANUSSTORE

❌ MLM

❌ Schneeballsystem

❌ Pyramidensystem

Stattdessen sind die jeweils von SANUSLIFE freigegebenen Begriffe zu verwenden.
 

9. SANUSLIFE-Distributor-Logo

Der MEMBER kann die jeweils von SANUSLIFE freigegebene Version des SANUSLIFE-Distributor-Logos verwenden.

Die jeweils aktuellen Logos sowie ergänzende Marken-, Corporate-Identity-, Branding-, Kommunikations- und Glossarrichtlinien stehen im Downloadcenter des MEMBER BACKOFFICE (sanusbusiness.com) zur Verfügung.
 

10. Maßgebliche Richtlinien

Diese Mini-CI stellt eine vereinfachte Zusammenfassung der wichtigsten Marken- und Kommunikationsvorgaben dar.

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Marken-, Logo-, Corporate-Identity-, Branding-, Kommunikations- und Glossarrichtlinien, die SANUSLIFE im Downloadcenter des MEMBER BACKOFFICE veröffentlicht.


 

B) Anlagen:

MiCA-Kommunikationsrichtlinie SANUSLIFE

Kapitel 1: Zweck, Geltungsbereich und Begriffe

Einführung

Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA) legt fest, welche Anforderungen für Kryptowerte, deren Angebot und die dazugehörige Kommunikation gelten.

Für SANUSLIFE bildet MiCA den verbindlichen Rahmen für alle Aussagen zu SANUSCOIN, SANUSAPP, SANUSPAY, SANUSWALLET, Verwahrung, Migration sowie zu den damit verbundenen Funktionen, Produkten und Dienstleistungen.

Zweck dieses Regelwerks

Dieses Regelwerk stellt sicher, dass alle Aussagen:

  • regulatorisch konform sind,
  • einheitlich verwendet werden,
  • auf den tatsächlichen Funktionsstand gestützt sind,
  • und keine falschen Erwartungen erzeugen.

Es definiert verbindliche Standards für Sprache, Inhalte und Freigabeprozesse.

Geltungsbereich

Dieses Regelwerk ist für alle verbindlich und integraler Bestandteil der Compliance-Anforderungen von SANUSLIFE, insbesondere:

  • Mitarbeitende
  • Partner
  • Vertriebs- und Empfehlungspartner

Es gilt für jede Kommunikation mit Außenwirkung, insbesondere:

  • Websites und Landingpages
  • Social Media
  • E‑Mails, Newsletter und Messenger
  • Präsentationen, Webinare und Events

Jede Kommunikation mit Außenwirkung ist unabhängig von Form, Medium oder Reichweite als Marketingkommunikation im Sinne dieser Richtlinie zu behandeln.


Maßgebliche Begriffe nach MiCA

Für dieses Regelwerk sind insbesondere folgende Definitionen maßgeblich:

  • Kryptowert:
    Digitale Darstellung eines Werts oder Rechts, die elektronisch übertragen und gespeichert werden kann (Art. 3 Abs. 1 Nr. 5 MiCA) 
  • Utility Token:
    Kryptowert, der ausschließlich Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung seines Emittenten verschafft (Art. 3 Abs. 1 Nr. 9 MiCA) 
  • Öffentliches Angebot:
    Mitteilung, die eine Entscheidung über den Erwerb eines Kryptowerts ermöglicht (Art. 3 Abs. 1 Nr. 12 MiCA) 
  • Verwahrung:
    Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder deren Zugangsdaten (Art. 3 Abs. 1 Nr. 17 MiCA)


Ableitung für SANUSLIFE

Für SANUSLIFE gilt:

  • Es dürfen ausschließlich freigegebene Inhalte und Begriffe verwendet werden.
  • Aussagen müssen sich an der tatsächlichen Systemstruktur und Funktion orientieren.
  • Jede Kommunikation mit Außenwirkung unterliegt diesem Regelwerk, unabhängig von Format oder Länge.


Grundlegende Trennung

Für das gesamte Regelwerk gilt:

  • SANUSCOIN ist ein funktionaler Token innerhalb des 360°-Öko-Systems.
  • Eine Vergütung über USDC erfolgt ausschließlich aus definierten Aktivitäten des Empfehlungs- und Vertriebssystems.
  • Eine sprachliche oder inhaltliche Vermischung von Token und Vergütung ist unzulässig.


Merksatz

Begriffe und Aussagen werden nicht durch Marketing definiert, sondern durch MiCA, Whitepaper und Freigabe.
Oder:
MiCA gibt den Rahmen vor – SANUSLIFE kommuniziert ausschließlich innerhalb dieses Rahmens.
 


Kapitel 2: Allgemeine Kommunikationsgrundsätze

Einführung

MiCA regelt nicht nur die Einordnung von Kryptowerten, sondern auch die Anforderungen an die Kommunikation darüber.

Für SANUSLIFE bedeutet dies, dass sämtliche Informationen sowie Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen, insbesondere Whitepaper, Präsentationen, Newsletter, Websites, Social-Media-Inhalte und sonstige Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem SANUSCOIN, dem SANUSLIFE 360°-Ökosystem sowie den damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen klar erkennbar, sachlich korrekt, fair, eindeutig und nicht irreführend sein dürfen (insbesondere Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 MiCA).


Grundregel

Es darf nur kommuniziert werden, was:

  • tatsächlich besteht,
  • freigegeben ist,
  • und mit Whitepaper und maßgeblichen Unterlagen übereinstimmt.


Allgemeine Anforderungen

Jede Aussage muss:

  • klar und verständlich sein,
  • sachlich und korrekt sein,
  • so formuliert sein, dass kein falsches Gesamtbild entsteht.


Unzulässige Kommunikation

Unzulässig sind insbesondere Aussagen, die:

  • über den tatsächlichen Funktionsumfang hinausgehen,
  • Vorteile überzeichnen oder suggerieren,
  • Risiken ausblenden, oder durch Formulierung oder Kontext Fehlvorstellungen erzeugen,
  • zukünftige Entwicklungen, Funktionen oder regulatorische Genehmigungen als bereits bestehend darzustellen.


Ableitung für SANUSLIFE

Für SANUSLIFE gilt des Weiteren:

  • keine freien Interpretationen oder Erweiterungen über freigegebene Inhalte hinaus,
  • keine werbliche Zuspitzung ohne sachliche Grundlage,
  • keine Aussagen außerhalb des dokumentierten Funktionsstands.


Kernprinzip

Maßgeblich ist nicht, was kommuniziert werden soll, sondern was tatsächlich zutreffend und nachvollziehbar ist.


Merksatz

Nicht das kommunizieren, was gut klingt, sondern ausschließlich das, was belegt und freigegeben ist.



Kapitel 3: Einordnung und Darstellung von SANUSCOIN


Einführung

Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 9 MiCA ist ein Utility Token ein Kryptowert, der ausschließlich Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung seines Emittenten verschafft.

Einordnung

SANUSCOIN ist als Utility Token einzuordnen.

Die Einordnung erfolgt ausschließlich auf Basis seiner tatsächlichen Funktion innerhalb des SANUSLIFE‑Ökosystems.

Grundregel

SANUSCOIN wird ausschließlich funktionsbezogen beschrieben.

Das bedeutet:

  • Beschreibung erfolgt nur über die Rolle im System,
  • Aussagen beziehen sich nur auf dokumentierte Funktionen,
  • die Darstellung bleibt innerhalb der definierten Systemlogik.


Abgrenzung

Nicht zulässig ist jede Darstellung, die SANUSCOIN:

  • als Anlage- oder Finanzinstrument erscheinen lässt,
  • mit Wertentwicklung, Wachstum oder Rendite verknüpft,
  • als eigenständige wirtschaftliche Chance darstellt,
  • als Anlage-, Investment-, Spar- oder Vermögensaufbauinstrument darstellt.


Trennung von Token und Einkommen

Für SANUSLIFE gilt:

  • SANUSCOIN ist kein Einkommens- oder Vergütungsinstrument, sondern ein Prämieninstrument
  • Einkommen entsteht ausschließlich aus definierten Aktivitäten des Empfehlungs- und Vertriebssystems.
  • Eine inhaltliche oder sprachliche Verknüpfung von Token und Einkommen ist unzulässig.


Ableitung für SANUSLIFE

Für alle Aussagen zu SANUSCOIN gilt:

  • ausschließlich Bezug auf die dokumentierte Systemfunktion,
  • keine Erweiterung um wirtschaftliche, finanzielle oder erwartungsbezogene Aussagen,
  • Verwendung nur im Kontext des SANUSLIFE‑Ökosystems.


Kernprinzip

SANUSCOIN ist ein funktionaler Kryptowert innerhalb des SANUSLIFE-Ökosystems. Eine Vergütung oder Provision erfolgt nicht in SANUSCOIN. Etwaige Tauschvorgänge in andere Kryptowerte erfolgen eigenverantwortlich durch den Nutzer über die jeweils verfügbaren technischen Strukturen.


Merksatz

Der Token erklärt die Nutzung des Systems. Einkommen entsteht unabhängig davon durch definierte Aktivitäten, die in Form von USDC ausbezahlt werden.

 

Kapitel 4: Vergütung und Empfehlungslogik


Einführung

Kommunikation zu Vergütung, Prämien und Empfehlungsmodellen unterliegt bei SANUSLIFE den Anforderungen der MiCA an klare, faire und nicht irreführende Information sowie an die Übereinstimmung mit den maßgeblichen Unterlagen, insbesondere Art. 7 Abs. 1 MiCA. 


Grundsatz

Vergütungen (= Loyalty Points, die in USDC ausbezahlt werden) und Prämien (= SANUSCREDITS, die in SANUSCOINS umgewandelt werden) werden ausschließlich im Rahmen der tatsächlichen Systemlogik beschrieben.


Einordnung

Für SANUSLIFE gilt:

  • Vergütung ist Bestandteil des Empfehlungs- und Vertriebssystems und erfolgt bei SANUSLIFE in USDC.
  • Sie steht getrennt vom Token und dessen Funktion.
  • Sie erfolgt nur nach den jeweils geltenden und dokumentierten Regeln.


Trennung von Token und Vergütung

Es gilt:

  • SANUSCOIN ist kein Vergütungsinstrument. Vergütungen werden bei SANUSLIFE in USDC ausbezahlt.
  • Vergütung entsteht nicht durch den Besitz von Token.
  • Vergütung wird nicht durch Token oder dessen Nutzung garantiert.

Eine Verknüpfung zwischen Token und Einkommen ist unzulässig.


Kommunikationsregel

Aussagen zu Vergütung müssen:

  • sich auf die definierte Systemlogik beziehen,
  • sachlich und nachvollziehbar formuliert sein,
  • und dürfen keine darüberhinausgehenden Erwartungen erzeugen.


Unzulässige Darstellung

Nicht zulässig sind insbesondere Aussagen, die:

  • Einkommen oder Ertrag als gesichert oder automatisch darstellen,
  • finanzielle Freiheit, Vermögensaufbau oder vergleichbare Ergebnisse in Aussicht stellen,
  • Vergütung als typisches oder erwartbares Ergebnis darstellen,
  • Einzelergebnisse oder Beispiele ohne Einordnung verallgemeinern,
  • Token und Vergütung sprachlich oder inhaltlich miteinander verbinden,
  • Vergütungen anhand außergewöhnlicher Einzelfälle oder Spitzenergebnisse zu bewerben, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese nicht repräsentativ sind.


Ableitung für SANUSLIFE

Für alle Aussagen zu Vergütung und Empfehlungslogik gilt:

  • Darstellung nur im Rahmen der freigegebenen Systembeschreibung,
  • keine Vereinfachung, die zu einem falschen Verständnis führt,
  • keine Ergänzung um wirtschaftliche, emotionale oder motivierende Zusätze,
  • klare Trennung zwischen Nutzung des Systems und möglicher Vergütung.


Kernprinzip

Vergütung wird als regelgebundener Bestandteil des Systems beschrieben, nicht als Ergebnisversprechen.


Merksatz

Einkommen entsteht durch definierte Aktivitäten (z.B. Empfehlung eines Produktes) – nicht durch Token, Besitz oder Teilnahme am System.
 

Kapitel 5: Wallet, Verwahrung und externe Systeme


Einführung

MiCA definiert Verwahrung als die Aufbewahrung oder Kontrolle von Kryptowerten oder deren Zugangsmitteln (z. B. private Schlüssel) (Art. 3 Abs. 1 Nr. 17 MiCA).

Für SANUSLIFE betrifft dies insbesondere die Kommunikation zu Wallets, Passphrases, Verwahrungsstrukturen, Migrationen sowie zu internen und externen Systemen im Zusammenhang mit SANUSCOIN und dem SANUSLIFE 360°-Ökosystem.

Die Kommunikation in diesem Bereich muss den tatsächlichen technischen und organisatorischen Zustand korrekt wiedergeben und darf keine Fehlvorstellungen über Zugriff, Kontrolle, Sicherheit, Verantwortlichkeiten oder Zuständigkeiten erzeugen (Art. 7 Abs. 1 MiCA).


Grundsatz

Aussagen zu Wallet, Verwahrung, Migration und externen Systemen basieren ausschließlich auf dem tatsächlichen technischen und organisatorischen Funktionsstand.


Wallet und Verwahrung

Es gilt:

  • Wallet‑ und Verwahrungsstrukturen werden entsprechend der tatsächlichen Systemarchitektur beschrieben.
  • Zugriffs- und Kontrollmechanismen werden korrekt und vollständig dargestellt.
  • Nutzerrollen und Verantwortlichkeiten werden eindeutig zugeordnet.


Passphrase und Zugriff

Es gilt:

  • Zugriff auf Wallet‑Funktionen erfolgt gemäß der definierten Zugriffssystematik.
  • Die Passphrase ist ein zentrales Zugriffselement innerhalb dieser Logik.
  • Die Verantwortung für Zugriff und Sicherung wird nicht anders dargestellt, als sie tatsächlich geregelt ist.
  • Ein Verlust der Passphrase kann zum vollständigen Verlust des Zugriffs führen.


Migration

Es gilt:

  • Migrationsprozesse werden ausschließlich auf Basis des realen Ablaufs beschrieben.
  • Zeitpunkte, Zuständigkeiten und Schritte werden korrekt wiedergegeben.
  • Veränderungen im System werden nicht als automatisch, vollständig oder risikofrei dargestellt.


Externe Anbieter

Es gilt:

  • Externe Anbieter sind eigenständige Systeme mit eigenen Bedingungen.
  • Funktionen und Prozesse werden klar vom SANUSLIFE‑System abgegrenzt.
  • Zuständigkeiten werden eindeutig benannt.


Unzulässige Darstellung

Nicht zulässig sind insbesondere Aussagen, die:

  • uneingeschränkte Sicherheit oder Kontrolle suggerieren,
  • Risiken, Zuständigkeiten oder technische Grenzen ausblenden,
  • Prozesse als automatisch oder fehlerfrei darstellen,
  • externe Anbieter als Teil der SANUSLIFE‑Leistung erscheinen lassen.


Ableitung für SANUSLIFE

Für alle Aussagen in diesem Bereich gilt:

  • technische und organisatorische Abläufe werden unverändert wiedergegeben,
  • Vereinfachungen dürfen nicht zu Fehlverständnissen führen,
  • Verantwortlichkeiten werden vollständig und korrekt dargestellt,
  • Unterschiede zwischen internen Systemen und externen Plattformen bleiben erkennbar.


Kernprinzip

Systemprozesse werden sachlich und vollständig beschrieben – ohne Vereinfachung, die zu falschen Erwartungen führt.


Merksatz

Bei Wallet, Verwahrung und Migration gilt: Darstellung nach Funktion und Verantwortung, nicht nach Komfort oder Sicherheitsempfinden.

 

Kapitel 6: Freigabe, Kontrolle und Aktualisierung

Einführung

MiCA verlangt nicht nur zutreffende Kommunikation, sondern auch geeignete Verfahren zur Steuerung, Kontrolle und Aktualisierung von Inhalten. Für SANUSLIFE bedeutet dies, dass sämtliche extern verwendeten Inhalte zum SANUSCOIN, zum SANUSLIFE 360°-Ökosystem und zu den damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen einem definierten Freigabe-, Prüf- und Aktualisierungsprozess unterliegen.

Grundsatz

Nach außen werden ausschließlich geprüfte, freigegebene und aktuelle Inhalte verwendet.

Freigabepflicht

Freigabepflichtig sind insbesondere:

  • neu erstellte Inhalte
  • überarbeitete oder angepasste Aussagen
  • alle vertriebsbezogenen und extern verwendeten Inhalte

Ohne Freigabe dürfen Inhalte nicht verwendet oder veröffentlicht werden.

Verantwortlichkeiten

Für die Einhaltung gelten folgende Zuständigkeiten:

  • Marketing: verwendet ausschließlich freigegebene Inhalte
  • Vertrieb und Partner: nutzen ausschließlich geprüfte Aussagen
  • Compliance / Fachverantwortung: prüft Inhalte auf Regelkonformität
  • Geschäftsleitung: trägt die Gesamtverantwortung

Prüfkriterien

Vor Verwendung ist sicherzustellen:

  • die Aussage entspricht dem tatsächlichen Funktionsstand,
  • sie ist konsistent mit Whitepaper und freigegebenen Unterlagen,
  • sie verwendet das zugelassene Wording,
  • sie ist eindeutig und nicht missverständlich.

Stopp-Regel

Aussagen sind sofort auszusetzen und zu prüfen, wenn sie:

  • wirtschaftliche Vorteile oder Erwartungen nahelegen,
  • als Investment oder Einkommensmodell verstanden werden können,
  • Sicherheit, Verfügbarkeit oder Leistungsmerkmale implizieren, die nicht belegt sind.

Dokumentation

Freigegebene Inhalte sind nachvollziehbar zu dokumentieren:

  • verwendete Version
  • Freigabeverantwortlicher
  • Zeitpunkt der Freigabe
  • Bezug zum aktuellen Produkt- und Funktionsstand

Aktualisierung

Inhalte sind zu überprüfen und ggf. anzupassen, wenn sich ändern:

  • Systemfunktionen oder Prozesse
  • Whitepaper oder maßgebliche Unterlagen
  • Wallet‑, Verwahrungs- oder Zahlungslogik
  • regulatorische Anforderungen

Ableitung für SANUSLIFE

Für alle Beteiligten gilt:

  • nur freigegebene Inhalte verwenden,
  • Abweichungen melden und prüfen lassen,
  • veraltete oder fehlerhafte Inhalte nicht weiter nutzen,
  • Verstöße intern adressieren und eskalieren.

Kernprinzip

Korrekte Kommunikation erfordert geprüfte Inhalte, klare Verantwortlichkeiten und laufende Aktualisierung.

Merksatz

Nicht freigegeben = nicht verwenden.
Nicht aktuell = nicht verwenden.



Kapitel 7 – Wording und Praxisanwendung

7.1 Ziel dieses Kapitels

Dieses Kapitel legt verbindliche Regeln für die praktische Kommunikation im Zusammenhang mit SANUSLIFE fest. Es dient dazu, sicherzustellen, dass Aussagen im Alltag – insbesondere im Vertrieb, Marketing und in der Partnerkommunikation – regulatorisch zulässig, verständlich und einheitlich formuliert werden.

Ausgangspunkt ist die Anforderung der MiCA‑Verordnung, wonach Marketingkommunikation klar, fair und nicht irreführend sein muss. Jede Aussage muss daher so gestaltet sein, dass sie keine falschen Erwartungen erzeugt und den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Dieses Kapitel zeigt anhand konkreter Beispiele, wie typische Aussagen zu bewerten und korrekt zu formulieren sind.

7.2 Grundprinzip – Zwei getrennte Systeme

Das grundlegende Verständnis für jede Kommunikation bei SANUSLIFE ist die strikte Trennung zweier Systembereiche.

Zum einen existiert das SANUSPAY-System. SANUSPAY ist eine technologische Plattform, über die Nutzer eigenverantwortlich dezentrale Transaktionen in USDC über ihre eigenen Wallets durchführen können. Durch die Bestätigung einer Transaktion werden über Smart Contracts automatisierte Abläufe ausgelöst, bei denen Beträge gemäß den jeweils definierten Systemregeln innerhalb des Netzwerks verteilt werden. Dabei können Anteile an das jeweilige Unternehmen, SANUSLIFE und SANUSPLANET fließen.
Zusätzlich können SANUSCREDITS im Rahmen des Prämiensystems entstehen. Diese können gemäß den jeweils geltenden Systemregeln zu einem späteren Zeitpunkt in den Utility-Token SANUSCOIN umgewandelt und an die Wallet des Nutzers übertragen werden. SANUSPAY stellt hierfür ausschließlich die technische Infrastruktur bereit.

Zum anderen existiert das Empfehlungs- und Vergütungssystem (Network Marketing). Dieses ist ein eigenständiges Vertriebssystem, in dem Vergütungen ausschließlich auf Basis definierter Aktivitäten gemäß Vergütungsplan entstehen und seit dem 1. Juli 2026 in USDC ausbezahlt werden.

SANUSPAY ist weder ein universell einsetzbares Zahlungsnetzwerk noch ein allgemeiner Ersatz für bestehende Finanzsysteme, sondern ermöglicht Transaktionen ausschließlich im Rahmen der jeweils unterstützten Funktionen und Akzeptanzstellen.

Für jede Kommunikation gilt verbindlich:

  • Der SANUSCOIN ist kein Einkommensinstrument.
  • Einkommen entsteht ausschließlich im Rahmen des Vergütungsmodells mittels USDC.

Diese Trennung ist nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich jederzeit einzuhalten.

7.3 Zentrale Regel aus MiCA

Die wichtigste regulatorische Leitlinie für alle Aussagen ergibt sich aus Art. 7 MiCA:

Informationen müssen „fair, klar und nicht irreführend“ sein .

Eine Aussage ist insbesondere dann unzulässig, wenn sie:

  • ein Einkommen oder einen finanziellen Vorteil suggeriert,
  • als Investition verstanden werden kann,
  • Sicherheit oder Garantie impliziert,
  • oder mehrere Systembereiche miteinander vermischt.

Die praktische Prüfung lautet daher:

Wenn eine Aussage beim Empfänger die Erwartung eines finanziellen Vorteils oder Einkommens erzeugt, ist sie unzulässig.


7.4 Richtige Darstellung von SANUSCOIN

SANUSCOIN darf ausschließlich über seine tatsächliche Funktion beschrieben werden. Diese liegt im Systemkontext und nicht in einem wirtschaftlichen Nutzenversprechen.

Beispielsweise ist eine Aussage wie:

„SANUSCOIN ist ein interessanter Token mit Wachstumspotenzial“

nicht zulässig, da sie eine Wertentwicklung impliziert und somit als Investmentaussage verstanden werden kann.

Ebenso unzulässig sind Formulierungen wie:

„Der Coin wird an Wert gewinnen“
oder
„Du profitierst von steigender Nachfrage“

Solche Aussagen sind nicht mit der Anforderung vereinbar, Kommunikation klar und nicht irreführend zu gestalten.

Zulässig ist hingegen eine rein funktionale Beschreibung, wie:

„SANUSCOIN ist ein Utility Token innerhalb des SANUSLIFE‑Ökosystems“
oder
„SANUSCOIN dient als Zahlungsmittel innerhalb des Systems“

Diese Formulierungen entsprechen der tatsächlichen Einordnung im Whitepaper und vermeiden jede wirtschaftliche Interpretation.


7.5 Kritischer Bereich – Vermischung von Token und Einkommen

Der häufigste und zugleich kritischste Fehler besteht in der Vermischung des Token-Systems mit dem Vergütungssystem.

Aussagen wie:

„Verdiene mit SANUSCOIN“
„Passives Einkommen durch den Coin“
„Crypto Back ist Einkommen“

sind unzulässig, weil sie zwei getrennte Mechanismen miteinander verknüpfen und dadurch eine falsche Erwartung erzeugen.

Solche Aussagen verstoßen direkt gegen die MiCA-Anforderung, keine irreführende Kommunikation zu verwenden.

Richtig ist stattdessen, beide Bereiche klar voneinander zu trennen. Eine korrekte Formulierung lautet beispielsweise:

„Vergütungen entstehen ausschließlich im Rahmen des Empfehlungs- und Vertriebssystems.“

Oder:

„Token-Zuteilungen und Vergütungen basieren auf unterschiedlichen Systemmechanismen.“

Damit wird sichergestellt, dass keine wirtschaftliche Verbindung konstruiert wird, die tatsächlich nicht existiert.


7.6 Aussagen zur Vergütung und zum Network Marketing

Im Bereich der Vergütung liegt das zweite große Risiko in übertriebenen oder vereinfachenden Aussagen.

Typische unzulässige Formulierungen sind:

„passives Einkommen“
„verdiene bei jedem Einkauf“
„finanzielle Freiheit“
„hohes Verdienstpotenzial“
„Nebenberufliches Einkommen garantiert“
„Jeder kann damit Geld verdienen“
„Verdienst ohne Risiko“

Diese Aussagen sind problematisch, weil sie entweder Einkommen garantieren oder eine Erwartung erzeugen, die nicht für jeden Nutzer zutrifft.

Auch hier greift wieder das Prinzip der MiCA: Aussagen dürfen nicht irreführend sein und müssen die tatsächlichen Bedingungen widerspiegeln.

Zulässig sind daher nur differenzierte und konditionale Aussagen, wie:

„Vergütungen können sich aus definierten Aktivitäten ergeben.“
„Die Höhe möglicher Vergütungen hängt von individuellen Faktoren ab.“
„Es besteht keine Garantie für Einkünfte.“

Diese Formulierungen setzen klar den richtigen Erwartungsrahmen.

 

7.7 Logik von SANUSCREDITS und Zuteilungen

Auch im Bereich SANUSCREDITS entsteht häufig eine falsche Darstellung, wenn Sprache zu stark vereinfacht wird.

Unzulässig sind Aussagen wie:

„Du erhältst automatisch Coins“
„Du wirst für jeden Einkauf belohnt“
„Je mehr du sammelst, desto mehr bekommst du“

Diese Formulierungen erzeugen eine direkte Ertragslogik und können als wirtschaftlicher Vorteil interpretiert werden.

Tatsächlich beschreibt das Whitepaper eine systembasierte Verteilung nach definierten Parametern. 

Korrekte Formulierungen lauten daher:

„Gutschriften können gemäß den Systemregeln erfolgen.“
„Die Zuteilung basiert auf definierten Parametern.“
„Die Umwandlung erfolgt nach festgelegten Faktoren.“

Diese Sprache beschreibt den Mechanismus, ohne eine Erwartung zu erzeugen.

 

7.8 Wallet, Verwahrung und Verantwortung

Ein weiterer sensibler Bereich ist die Kommunikation zu Wallets und Sicherheit.

Unzulässig sind insbesondere Aussagen wie:

„Dein Wallet ist sicher“
„Du hast volle Kontrolle“
„Es besteht kein Risiko“

Diese Aussagen suggerieren Sicherheit oder Kontrolle in absoluter Form und blenden Risiken aus.

Im Gegensatz dazu muss Kommunikation hier die tatsächliche Verantwortung widerspiegeln.

Zulässig sind daher Aussagen wie:

„Der Zugriff erfolgt über die vom Nutzer verwalteten Zugangsdaten.“
„Die Verantwortung für die Sicherung liegt beim Nutzer.“
„Der Verlust von Zugangsdaten kann zum Verlust des Zugriffs führen.“

Diese Formulierungen entsprechen der technischen Realität und sind mit den Anforderungen an transparente Kommunikation vereinbar.

 

7.9 Zahlungssystem und Nutzung (SANUSPAY)

SANUSPAY ist eine technologische Plattform, über die Nutzer eigenverantwortlich dezentrale Transaktionen in USDC über ihre eigenen Wallets durchführen können.
Durch die Bestätigung einer Transaktion werden über Smart Contracts automatisierte Abläufe ausgelöst, bei denen Beträge gemäß den definierten Systemregeln innerhalb des Netzwerks verteilt werden können. Dabei können Anteile an das jeweilige Unternehmen, an SANUSLIFE und an SANUSPLANET fließen.
SANUSPAY stellt hierfür ausschließlich die technische Infrastruktur bereit und darf daher nicht als eigenständiges, universelles oder globales Zahlungsnetzwerk dargestellt werden.

Auch im Bereich der Zahlungsfunktionen ist Zurückhaltung in der Sprache erforderlich.

Unzulässig sind Aussagen wie:

„weltweit nutzbar“
„überall bezahlen“
„kostenlos und unbegrenzt“
„immer verfügbar“

Diese Aussagen enthalten absolute Versprechen, die in dieser Form nicht zutreffen und daher als irreführend gelten können.

Zulässig sind hingegen Aussagen wie:

„Zahlungen erfolgen an unterstützten Akzeptanzstellen.“
„Die Nutzung ist abhängig von System- und Netzwerkbedingungen.“
„Funktionen stehen im Rahmen der Systemimplementierung zur Verfügung.“

Diese Formulierungen beschreiben korrekt die tatsächlichen Einschränkungen und Möglichkeiten.

Eine Darstellung von SANUSPAY als universelles oder globales Zahlungssystem ist unzulässig, da dies eine Verfügbarkeit oder Marktstellung suggeriert, die im Sinne der MiCA als irreführend eingestuft werden kann.

 

7.10 Zusammenfassendes Prüfprinzip

Zur einfachen Anwendung im Alltag gilt folgende Grundregel:

Eine Aussage ist unzulässig, wenn sie beim Empfänger den Eindruck erweckt, dass:

  • ein finanzieller Vorteil entsteht,
  • ein Einkommen zu erwarten ist,
  • ein System mehr leisten kann als tatsächlich vorgesehen,
  • oder kein Risiko besteht.

Im Umkehrschluss gilt:

Zulässig ist eine Aussage dann, wenn sie sich auf die reale Funktion, die dokumentierten Prozesse und die Systemlogik beschränkt.

Diese Beurteilung erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund der MiCA-Anforderung, dass Marketingkommunikation keine irreführenden Erwartungen hinsichtlich Nutzung, wirtschaftlicher Vorteile oder Systemumfang erzeugen darf.

Merksatz

Der zentrale Merksatz für jede Kommunikation lautet:

Einkommen entsteht gemäß Vergütungsplan.
Der Token (SANUSCOIN) dient ausschließlich der Funktion im System. 

 

7.11 Wording-Tabelle (Praxisübersicht)

Die Wording-Übersichten sind im täglichen Gebrauch verbindlich anzuwenden.

  • Formulierungen der linken Spalte dürfen nicht verwendet werden.
  • Formulierungen der rechten Spalte sind als Standard zu verwenden.

Im Zweifel ist stets die neutralere und funktionsbezogene Formulierung zu wählen.

 

7.11.1 Token (SANUSCOIN). Fokus: kein Investment, keine Erwartung.

❌ Nicht zulässig✅ Zulässige Alternative
InvestmentNutzung innerhalb des Systems
Renditekeine zulässige Alternative
Wertsteigerungfunktionale Nutzung
Coin steigtkeine zulässige Alternative
profitierst vom CoinToken erfüllt eine Systemfunktion
lukrativinnerhalb definierter Nutzung

 

7.11.2 Einkommen & Vergütung. Fokus: MLM sauber, aber ohne Versprechen

❌ Nicht zulässig✅ Zulässige Alternative
passives EinkommenVergütungen können entstehen
verdienen mit SANUSCOINVergütung nur über Vertriebssystem
automatisch verdienenabhängig von Aktivitäten
Einkommen ohne Aufwandkeine zulässige Alternative
Geld verdienen beim EinkaufenVergütung im Rahmen definierter Aktivitäten
finanzielle Freiheitkeine zulässige Alternative
garantiertes Einkommenkeine zulässige Alternative
Nebeneinkommen garantiertkeine zulässige Alternative

 

7.11.3 SANUSCREDITS / Prämien. Fokus: keine Ertragslogik

❌ Nicht zulässig✅ Zulässige Alternative
du bekommst CoinsGutschriften können erfolgen
du wirst belohntZuteilung erfolgt gemäß Systemregeln
automatisch CoinsUmwandlung nach definierten Faktoren
mehr sammeln = mehr bekommenabhängig von Systemparametern

 

7.11.4 Wallet & Sicherheit. Fokus: keine Sicherheit versprechen

❌ Nicht zulässig✅ Zulässige Alternative
sicherZugriff gemäß technischer Struktur
risikofreiRisiken können nicht ausgeschlossen werden
volle KontrolleZugriff über Zugangsdaten
kein RisikoZugriff kann verloren gehen
du besitzt allesZugriff ist gebunden an Zugangsdaten

 

7.11.5 SANUSPAY. Fokus: keine Übertreibung der Reichweite

❌ Nicht zulässig✅ Zulässige Alternative
weltweit nutzbarNutzung an unterstützten Akzeptanzstellen
überall bezahlenNutzung gemäß verfügbaren Funktionen
immer verfügbarabhängig von System- und Netzwerkbedingungen
unbegrenztim Rahmen der Systemimplementierung

 

 

KAPITEL 8: BERATUNG UND COMPLIANCE

Einführung

MEMBER handeln als selbstständige Empfehlungs- und Vertriebspartner von SANUSLIFE und haben sämtliche gesetzlichen, regulatorischen sowie unternehmensinternen Vorgaben einzuhalten.

8.1 Beratungsgrundsatz

  • MEMBER dürfen keine individuelle Anlage-, Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung erbringen.
  • MEMBER dürfen keine Kauf-, Investitions- oder Anlageempfehlungen hinsichtlich SANUSCOIN oder sonstiger Kryptowerte aussprechen und keine Aussagen über zukünftige Wertentwicklungen treffen.
  • Insbesondere dürfen MEMBER keine persönlichen Empfehlungen zum Erwerb, Halten, Verkauf oder Tausch von SANUSCOIN oder sonstigen Kryptowerten aussprechen.
  • Zulässig ist ausschließlich die Weitergabe freigegebener Informationen sowie die Beschreibung der Funktionen, Produkte, Dienstleistungen und Systemmechanismen von SANUSLIFE.

8.2 KYC- und Compliance-Vorgaben

  • MEMBER haben die geltenden Identifikations-, Verifizierungs- und Compliance-Vorgaben von SANUSLIFE einzuhalten.
  • Insbesondere dürfen keine Handlungen unterstützt oder gefördert werden, die der Umgehung von KYC-, Geldwäsche-, Sanktions- oder sonstigen gesetzlichen Prüfpflichten dienen.

Die Nutzung falscher Identitäten, die Verwendung fremder Accounts oder die Umgehung von Verifizierungsverfahren sind unzulässig.

Merksätze: 

Einkommen entsteht gemäß Vergütungsplan in USDC.
Der Utility-Token (SANUSCOIN) ist eine Prämie und dient ausschließlich der Funktion im SANUSLIFE Ökosystem. 



Maßgebliche Sprachfassung

Dieser Verhaltenskodex sowie die darin enthaltenen Richtlinien und Vorgaben können aus Gründen der Verständlichkeit in weitere Sprachen übersetzt und zur Verfügung gestellt werden.

Sämtliche Übersetzungen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Benutzerfreundlichkeit.

Rechtlich verbindlich und maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Originalfassung dieses Verhaltenskodex sowie der damit verbundenen Regelwerke, Richtlinien und Anlagen.

Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen, Auslegungsunterschieden, Übersetzungsfehlern oder sonstigen Unstimmigkeiten zwischen der deutschen Fassung und einer Übersetzung hat ausschließlich die deutsche Originalfassung Vorrang.

Maßgeblich für die Auslegung regulatorischer, kryptobezogener und compliance-relevanter Begriffe sind die in der deutschen Originalfassung verwendeten Definitionen, insbesondere im Hinblick auf MiCA, Whitepaper, Verhaltenskodex, Kommunikationsrichtlinien und sonstige regulatorische Dokumentationen.

Für die Auslegung sämtlicher Bestimmungen dieses Verhaltenskodex sowie sämtlicher damit zusammenhängender Rechte, Pflichten und Verhaltensanforderungen ist ausschließlich die deutsche Originalfassung maßgeblich.

Der MEMBER bestätigt, dass er die deutsche Originalfassung als allein rechtsverbindliche Grundlage anerkennt, auch wenn ihm eine Übersetzung zur Verfügung gestellt wird.


Gültig seit: 01.07.2026

Datenschutzbestimmungen für Empfehlungsgeber (Member)

DATENSCHUTZHINWEIS BEZÜGLICH DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN (ART. 13 DSGVO EU-VERORDNUNG 2016/679)

Informationen über den Verantwortlichen.

Der Verantwortliche ist SANUSLIFE ADMINISTRATION AG mit Rechtssitz in Baar (CH), Kanton Zug, Zugerstrasse 76b, und in Folge „SANUSLIFE“ genannt. Um die gemäß den Rechtsvorschriften vorgesehenen Rechte in Anspruch zu nehmen, besteht die Möglichkeit, sich an den Verantwortlichen an dessen Verwaltungssitz, telefonisch unter der Nummer +41 041 510 93 03 oder schriftlich unter der Adresse [email protected] zu wenden.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Die Verarbeitung deiner allgemeinen personenbezogenen Daten (Namen, Nachnamen, Adresse, Steuernummer, IBAN, etc.) verfolgt den Zweck, dir die Möglichkeit einzuräumen, den Status eines „Member“ zu erlangen und diejenigen Leistungen und Vorteile zu erhalten, die dieser Kategorie von Nutzern vorbehalten sind. SANUSLIFE bietet den Members Boni, ein besonderes Programm zum Sammeln von SANUSCREDITS sowie die Möglichkeit, die im Rahmen eines ihnen vorbehaltenen Vergütungsplans vorgesehenen Entgelte zu beziehen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, der der Verantwortliche unterliegt, die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen aufgrund einer Anfrage der betroffenen Person.

Weitergabe von Daten (Empfänger).
Zur Durchführung der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehung kann eine Weitergabe deiner Daten an nachstehende Personen/Institutionen erfolgen: EDVDienstleister, externe Rechts- oder Steuerberater, Geschäftspartner, Partnerunternehmen (COMPANIES und NON-PROFITS), Transportunternehmen, Bank- und Finanzinstitute, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen, andere Nutzer innerhalb der sog. Upline (die Kette von Vertriebspartnern, der du angeschlossen bist: der dir ursprünglich vorgesetzte Vertriebspartner, der diesem wiederum vorgesetzte Partner, etc.). Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung ist die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen sowie die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen aufgrund deiner Anfrage. In jedem Fall werden nur diejenigen Daten weitergegeben, die für die Erfüllung der jeweiligen Leistung unabdingbar sind. Erweist sich die Übermittlung von anonymisierten Daten als ausreichend, werden nur diese übermittelt. Eine Verbreitung deiner personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich mit deiner ausdrücklichen Einwilligung.

Übermittlung der Daten in Drittstaaten und an internationale Organisationen.
Deine personenbezogenen Daten werden nicht in Drittstaaten oder an internationale Organisationen außerhalb der Europäischen Union übermittelt. Da es sich um eine Onlineplattform handelt, können die Daten in allen Ländern der Erde eingesehen werden.

Marketing.
Deine personenbezogenen Daten können zu Marketingzwecken verarbeitet werden. Dazu gehört beispielsweise die Zusendung von Werbematerial (Newsletter, Flugblätter, Werbemails etc.), die ausschließlich mit deiner ausdrücklichen Einwilligung erfolgt. Die Einwilligung stellt die in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dar. Erteilst du die Einwilligung nicht, wirkt sich dies nicht auf die Erbringung der Hauptleistung aus. Wir weisen darauf hin, dass diejenigen Mitteilungen, die du im Zusammenhang mit der Vermarktung unserer Produkte (z.B. besondere Rabattaktionen, besondere Boni, etc.) erhältst, für die Ausführung deiner Tätigkeit unabdingbar sind. Sie erfordern daher keine Einwilligung und werden als Servicemitteilungen gehandhabt.

Verarbeitungsmodalitäten, automatische Entscheidungsprozesse und Aufbewahrungsfristen der Daten.
Deine Daten können sowohl in Papierform als auch durch den Einsatz von EDV unter Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß der Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz- Grundverordnung 2016/679) verarbeitet werden. Die dich betreffenden Daten werden für die gesamte Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Vertragsbeziehung aufbewahrt und in jedem Fall für den von den privat- und steuerrechtlichen Bestimmungen vorgesehenen Zeitraum, der die oben genannte Dauer überschreiten kann.

Rechte der betroffenen Person und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Du hast jederzeit das Recht, die den betroffenen Personen zustehenden und unten aufgezählten Rechte auszuüben. Bitte wende dich dafür über die oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten an den Verantwortlichen (SANUSLIFE). Wir werden dir innerhalb von 30 Tagen eine schriftliche Rückmeldung zukommen lassen. Darüber hinaus und wenn du der Ansicht bist, dass deine Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, kannst du dich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde, die Schweizerische Eidgenossenschaft (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) mit Sitz in Bern (Schweiz) wenden.

I. Auskunftsrecht der betroffenen Person

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihre betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen: a) die Verarbeitungszwecke; b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; c) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; d) falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
  2. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
  3. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
  4. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
     

II. Recht auf Berichtigung

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
     

III. Recht auf Löschung

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: a) die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig; b) die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung; c) die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein; d) die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet; e) die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt; f) die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.
  2. Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.
  3. Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist: a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3; d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
     

IV. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

  1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt; c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
  2. Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
  3. Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
     

V. Recht auf Datenübertragbarkeit

  1. Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b beruht und b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
  2. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
  3. Die Ausübung des Rechts nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels lässt Artikel 17 unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
  4. Das Recht gemäß Absatz 1 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
     

VI. Widerspruchsrecht

  1. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  2. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
  3. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
  4. Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.
  5. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
  6. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
     

VII. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

  1. Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtlicher Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
  2. Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung: a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
  3. In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
  4. Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 beruhen, sofern nicht Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.